Grunderwerbsteuerliche Optimierung

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Die Grunderwerbsteuer entwickelt sich aufgrund der gestiegenen Steuersätze und der zunehmenden Komplexität immer mehr zum wichtigen Spezialthema. Rödl & Partner begleitet Sie sicher durch das Dickicht von Ersatztatbeständen, Fiktionen, Befreiungsmöglichkeiten und Sperrfristen. Insbesondere die Regelungen zur Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften bieten Möglichkeiten zur Steuerersparnis, aber auch Risiken einer nicht eingeplanten Besteuerung. Wir helfen Ihnen schon beim Erwerb, die für Sie ideale Struktur und Rechtsform zu finden und Risiken zu vermeiden, zeigen Ihnen Gestaltungschancen für steuerbegünstigte Umstrukturierungen und beraten Sie zur Steueroptimierung beim Verkauf.
 
Rödl & Partner bietet Ihnen umfassende Expertise bei der Beurteilung und Gestaltung des Übergangs von Grundstücken und beim Transfer von Gesellschaften mit Immobilienbesitz. Daneben decken wir auch verfahrensrechtliche Aspekte wie die Darstellung und Durchsetzung relevanter Sachverhalte gegenüber dem Finanzamt ab.

 

Grunderwerbsteuerliche Beratungsschwerpunkte

Wir beraten unterschiedlichste Mandate in grunderwerbsteuerlichen Fragen, von Privatpersonen über Unternehmen mit Betriebsgrundstücken bis hin zu Immobilienfonds, Projektentwicklern und Immobilienkonzernen. Dabei stehen wir Ihnen mit langjähriger Erfahrung in diesem Spezialgebiet u.a. in folgenden Bereichen zur Verfügung:
  • Anteilsübertragung und Gesellschafterwechsel bei grundbesitzenden Kapital- und Personengesellschaften (qualifizierte Anteilsbewegung nach § 1 Abs. 2a GrEStG, Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 oder 3a GrEStG)
  • Gestaltung neuer und Beurteilung oder Bereinigung bestehender „RETT-Blocker”-Strukturen
  • Nutzung von Befreiungsvorschriften, insbesondere bei Personengesellschaften (§§ 5, 6 GrEStG) und bei Umwandlungen innerhalb der Unternehmensgruppe (Konzernklausel § 6a GrEStG)
  • Bestimmung von Sperrfristen aus der Übertragung von Anteilen oder Grundstücken und aus Umwandlungen
  • Ermitteln der zutreffenden Bemessungsgrundlage und Bewertung von Grundbesitz für Zwecke der Grunderwerbsteuer
  • Erfüllung grunderwerbsteuerlicher Anzeige- und Erklärungspflichten
  • Steuerfreie Rückabwicklung von missglückten Anteils- und Grundstücksübertragungen
  • Vertretung in Rechtsbehelfsverfahren

Kontakt

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Franz Lindner

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt, Steuerberater

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