Einspruchsverfahren

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Weicht ein Steuerbescheid zu Ihren Ungunsten von der eingereichten Steuererklärung ab, so ist zu prüfen, ob eine Änderung bzw. Aufhebung des betroffenen Verwaltungsaktes durch Einlegung eines Einspruchs erreicht werden kann. Gleiches gilt auch dann, wenn ein Verfahren bei einem der obersten Gerichte, d.h. Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist.
 
Unsere erfahrenen Spezialisten setzen sich für Ihre Interessen ein und haben natürlich alle Fristen im Blick.
      
Soweit ernsthafte Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen, beantragen wir auch sog. vorläufigen Rechtsschutz.

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Dr. Rolf Leuner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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