Änderung der TRBS 1201 Teil 4 eröffnet keine Erweiterung des Prüfumfangs

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Aufzüge überprüfen

 

Von Henning Wündisch

Bayerische Staatszeitung Nr. 23 vom 7. Juni 2013

 

Seit Anfang des Jahres ist die „Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel der Aufzugsanlage” in Nr. 3.2.3. sowie 3.3. der TRBS 1201 Teil 4 jeweils als § 12 expliziter Bestandteil der TRBS (Technische Regel für Betriebssicherheit). Dieses hat der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) in einer Änderung und Ergänzung der TRBS 1201 Teil 4 „Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzuganlagen” beschlossen (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 3. Januar 2013 - IIIb 3 - 35650).

 

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