Ausschluss erfordert eindeutige Leistungsbeschreibung

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OLG München zur bauaufsichtlichen Zulassung angebotener Fassadensysteme

   
von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 31 vom 31. Juli 2015, Seite 19
  
Eine Vergabestelle beabsichtigte die Sanierung einer Grundschule. Für das Bauvorhaben hat sie europaweit im offenen Verfahren nach der VOB/A-EG Tischlerarbeiten nach DIN 16335 (Pfosten- Riegel-Fassade) ausgeschrieben. Nebenangebote wurden nach der Bekanntmachung ausdrücklich nicht zugelassen. Die Leistungsbeschreibung enthielt in mehreren Positionen die Festlegung, dass nur bauaufsichtlich zugelassene Befestigungs- und Verbindungsmittel/- Systeme sowie Pfosten-Riegel-Fassaden zulässig sind, die über eine als Gesamtelement bauaufsichtliche Zulassung verfügen.
 
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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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