Bauleistungen sind zusammenzurechnen

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Oberlandesgericht Köln zum einheitlichen Auftragsbegriff

von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 21 vom 26. Mai 2017, Seite 21

 

Ein Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt hatte Bagger- und
Transportleistungen für eine Bundeswasserstraße als Bauleistungen
in einer (nationalen) öffentlichen Ausschreibung vergeben wollen. Der Netto-Auftragswert lag bei isolierter Betrachtung der fraglichen Bagger- und Transportleistungen unterhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwertes für
Bauleistungen.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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