Bewerber muss sich selber um Software-Updates kümmern

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Vergabeverordnung regelt Informationspflichten

von Holger Schröder
Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 39 vom 5. Oktober 2018, Seite 24
 

Auftraggeber müssen Bieter über alle ihre technischen Anforderungen im Zusammenhang mit einer E-Vergabe informieren. Sie müssen sich jedoch nicht um die Bietersoftware kümmern. Für deren Aktualisierung sind die Unternehmen selbst zuständig. Das hat jetzt die Vergabekammer Südbayern entschieden.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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