Hausschwamm erfordert keine Eilvergabe

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Vergabekammer Baden-Württemberg zum Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung

von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 9 vom 1. März 2019, Seite 19
 
Im Zuge von baulichen Sanierungsmaßnahmen eines Museums hat sich herausgestellt, dass historische Balken vom echten Hausschwamm befallen waren. Der öffentliche Auftraggeber wollte das Museum bis zu seinen Feierlichkeiten zum Stadtbegründungsjubiläum sanieren und entschloss sich deshalb, das Gewerk Trockenausbauarbeiten erneut zu vergeben und leitete mit drei Unternehmen ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 a EU Abs. 3 Nr. 4 VOB/A ein. Einer der Bauunternehmer monierte unter anderem die Verfahrenswahl als rechtswidrig und beantragte die Nachprüfung. Die zuständige Vergabekammer Baden-Württemberg (Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 VK 13/18) gab dem Bauunternehmer recht.
 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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