Dokumentation und Vergabevermerk: Vergabedokumentation will gelernt sein

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​von Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 48 vom 27. November 2020, Seite 20


Die Dokumentation von Vergabeverfahren wird von Beschaffungspraktikern häufig als unnötige Pflichtaufgabe empfunden. Die Rückverfolgbarkeit und Transparenz von Entscheidungen in Vergabeverfahren sind aber nach europäischer Lesart entscheidend dafür, um solide Verfahren zu gewährleisten und Korruption sowie Betrug wirksam zu bekämpfen.


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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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