Tax Compliance in China: Neue Pläne zur internationalen Besteuerung

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In den letzten Jahren hat China proaktiv an BEPS-Aktivitäten teilgenommen. Mit der Ausgabe des finalisierten BEPS-Berichts der OECD im letzten Jahr hat China einige lokale Rechte und Regelungen erlassen, um auf die Planung der OECD zu reagieren. Zur Jahresmitte hat die Steuerbehörde Jiangsu erneut ein Dokument zur Kommentierung freigegeben. Die Kommentierung bezieht sich auf die letzten Änderungen zur internationalen Besteuerung und den neuen Forderungen der chinesischen staatlichen Steuerverwaltung („the State Taxation Administration – SAT”). Die Hauptpunkte sind wie gefolgt zusammenfasst:

 

Ansichten zur Verrechnungspreispolitik

  • Überlegung zu den besonderen Standortvorteile Chinas („Location Special Advantages – LSA”) in Bezug auf Preisgestaltung/Gewinnbeteiligung (z.B. gut ausgebaute Infrastruktur, Marktnachfrage, Standorteinsparungen durch hohe Mehrwertfunktionen);
  • Dynamische Prüfung der Niederlassungen in China zu Bezug auf  Änderungen der Geschäftsaktivitäten und Überlegung bei Anpassungen der Funktionenen und Risiken, einen Ausgleich zu schaffen;
  • Die Geschäftsrestrukturierung soll auf dem Geschäftszweck basieren und von internen Entscheidungsprozessen unterstützt werden und soll einen Funktions-, Risiko oder Vermögenstransfer mit Substanz ermöglichen;
  • Lokalisierte F&E-Aktivitäten und beauftragte F&E-Services spielen eine entscheidende Rolle bei der Bildung immateriellen Vermögens angesichts des Projektmanagements, der Risikoabschätzung sowie des Personal- und Vermögenseinsatzes. Deswegen müssen diese bei Gewinnbeteiligungen mit in Betracht gezogen, statt nur durch Kostenaufschläge wie andere gewöhnliche Aktivitäten vergütet werden;
  • Überlegungen zur Preisgestaltung auf Basis der Analyse von allgemeinen Wertschöpfungsketten. Verteilung des gesamten Gewinns mit Hilfe entscheidender Indizes, die zur Wertschöpfung beitragen, wie z.B. eingesetztes Vermögen, Umsätze, Kosten, Belegschaften usw.

 

Risikowarnung

  • Vermeidung aggressiver Steuerplanung, z.B. Begründung einer Strohfirma in einem Gebiet mit niedrigem Steuersatz, Begründung einer mehrschichtigen Aktienbeteiligungsstruktur im Ausland oder Verschleierung einer Betriebsstätte durch Vertragsaufteilung;
  • Minimierung hoher Steuerrisiken durch Überprüfung von Unstimmigkeiten:
    1. Diskrepanzen bei der Gewinnentwicklung der Gruppe und ihren Mitgliedern in China;
    2. Unstimmigkeiten zwischen sozialem Ansehen des Unternehmens und dem geleisteten Steuerbeitrag;
    3. Unterschiede zwischen dem Wertbeitrag (zentrale Produktions-/F&E-Zentrum oder Schlüsselmarkt) und der Gewinnallokation;
    4. Unstimmigkeiten in Bezug auf die Klassifizierung als  High-Tech Unternehmen und den durch das Unternehmen erbrachten Leistungen/bedeutenden Zahlungen von Lizenzgebühren;
    5. Diskrepanz zwischen der Erweiterung der geschäftlichen Tätigkeiten einerseits und einer ungünstigen Geschäftsentwicklung andererseits;
    6. Nichtübereinstimmung von Input und Output, z.B. kontinuierlicher signifikanter Zahlungen im Zusammenhang mit einem ungünstigen Geschäftsverlauf.

 

Compliance Richtlinien

  • Beachtung nicht nur der rechtzeitigen Erfüllung der rechtlichen Erklärungspflichten (z.B. Verrechnungspreisbericht, Vertragserklärung ausländischer Zahlungen und Bericht zu geschäftlicher Restrukturierung), sondern auch die Berücksichtigung der Qualität der Dokumente, die die Steuerrisikobewertung des Steuerzahlers beeinflusst;
  • Nutzung des Informationsaustausches durch Gegenseitige Unterstützung der Steuerverwaltung („Mutual Administrative Assistance in Tax Matters”), CRS und FATCA , so dass die Regeln für ausländische Transaktionen standardisiert werden;
  • Begründung eines umfassenden Mechanismus zur Datenanalyse, der die Steuererklärung, Informationen aus Banken, der Administration of Industry & Commerce („AIC”), Zöllen sowie geschäftlicher Informationen aus anderen Quellen kombiniert, so dass die Steuerrisiken optimal geprüft werden können.

 

Unsere Ansicht

Nach der Bekanntgabe des Compliance Plan 2014-2015, folgt nun die Planung für die Jahre 2016-2018. Im Vergleich zur letzten Version, spiegelt die Ankündigung die neuesten Änderungen im Bereich der internationalen Besteuerung der letzten Jahren wider, die die BEPS-Maßnahmen der OECD mit sich bringen. Das wird als Zeichen für eine gründliche Vorbereitung seitens der chinesischen Steuerbehörde gewertet. Entsprechende Maßnahmen werden die Post-BEPS-Ära einleiten. Mit dem zunehmenden internationalen Informationsaustausch und den geförderten „Big Data”-Analysen der Steuerbehörde wird die Einhaltung von Steuervorschriften künftig immer wichtiger. Gleichzeitig wird die aggressive Steuerplanung gefährlicher. Unser Tip: Durch einen internen Risiko-Check lassen sich Steuerrisiken identifizieren und minimieren. Sprechen Sie uns an!​

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