Wirtschaftlichkeitsanalysen und Businesspläne für Breitbandnetze

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Wirtschaftlichkeitsanalysen für Breitbandnetze erfordern umfassendes Expertenwissen und dürfen insbesondere aufgrund des hohen Investitionsvolumens keineswegs als Beiwerk zur Ausbauplanung betrachtet werden.

Für einen Investor ist es immer erforderlich, sich bereits frühzeitig einen belastbaren Eindruck von der Wirtschaftlichkeit eines potenziellen Investitions­projektes zu verschaffen. Je höher das Investitions­volumen ist, desto wichtiger wird auch die Wirt­schaftlichkeitsanalyse. In diesem Artikel möchten wir Ihnen erläutern, wie sich eine fundierte und nach­vollziehbare Businessplanung zusammensetzen sollte.

Der Businessplan als Entscheidungsgrundlage und Steuerungsgröße

Businesspläne werden zu ganz verschiedenen Anlässen erstellt und dienen  dabei unterschiedlichen Zwecken:
 
Einerseits decken sie den Informationsbedarf der Gesellschafter und bilden oft die Entscheidungsgrundlage für oder gegen die Durchführung eines Projektes. Dadurch lassen sich auch Aussagen bezüglich der optimalen Ausgestaltung herleiten, beispielsweise ob eine Verpachtung oder besser die Vergabe an Dienstleister zu präferieren ist.

Andererseits werden Planrechnungen auch im Rahmen der Wirtschaftsplanung als Steuerungsgrundlage im laufenden Betrieb eingesetzt, um den Zielerreichungsgrad zu messen und ggf. zielgerichtet Maßnahmen einzuleiten. Daneben dienen sie zu allen Zeitpunkten potenziellen Fremdkapitalgebern (Banken) oder Fördermittelgebern zur Beurteilung des Projektrisikos und Festlegung von Konditionen.

Je belastbarer die Planrechnung ist, umso konkreter können mögliche Risiken identifiziert und bewertet werden, was im allgemeinen zu einer Besserbewertung eines Projektes und dementsprechend günstigeren Konditionen führt.
 
Grundlage des Businessplanes ist die Festlegung der Modellgestaltung und die darauf basierende Herleitung der wirtschaftlichen Konsequenzen. Diese werden im Zuge einer integrierten Planrechnung (bestehend aus Plan-Gewinn-und-Verlustrechnung, Plan-Bilanz und Plan-Kapitalflussrechnung) unter Festlegung von Prämissen für die Zukunft ermittelt. Zur Begegnung von Unsicherheiten im Rahmen der Prämissenfestlegung (bspw. in Bezug auf Ausbaukosten, Penetrationsraten, Kostenstruktur oder Preisentwicklung) wird in der Regel eine Szenarioanalyse vorgenommen, um einen Ergebniskorridor abzuleiten, innerhalb dessen sich die wirtschaftliche Entwicklung mit hoher Wahrscheinlichkeit bewegt. Je konkreter dabei die Prämissen hergeleitet werden, desto enger kann dieser Ergebniskorridor gefasst werden.

   

     

Die Gewinn- und Verlustrechnung als Ergebnismaßstab

Die Plan-Gewinn- und Verlustrechnung (Plan-GuV) stellt Erträge und Aufwendungen jedes Planjahres dar und weist damit die Höhe und die Quellen des unternehmerischen Erfolges bzw. Misserfolges aus. Ein positives Ergebnis der GuV, der Jahresüberschuss, kann entweder im Unternehmen verbleiben (Erhöhung des Eigenkapitals durch Thesaurierung) oder an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Ein negatives Ergebnis, ein sogenannter Jahresfehlbetrag, mindert das Eigenkapital und führt ggf. dazu, dass der Gesellschafter Kapital nachschießen muss.
   

Erlöse als Eingangsparameter der Gewinn- und Verlustrechnung

Erster Eingangsparameter der GuV ist eine prognostizierte Erlösstruktur, welche die Wettbewerbs­situation, die Bedarfsentwicklung (Kombination aus Bedürfnis nach hohen Bandbreiten und Zahlungs­fähigkeit und –bereitschaft der Abnehmer) und die quantitative Entwicklung der möglichen und tatsächlichen Kunden berücksichtigt.

Je nach Ausgestaltung sind eine Herleitung des Pachtentgeltes im Pachtmodell, die Konzeption eines „synthetischen” Bitstromproduktes im Netzbetreibermodell oder die Darstellung von Tarifstrukturen sowie die Schätzung von Anzahl und Verteilung der gewonnenen Kunden auf die unterschiedlichen Tarife im Diensteanbietermodell notwendig.
 

Abschreibungen und das Erfordernis einer Bilanzprognose

Nachdem so eine Erlösplanung festgelegt wurde, stehen im nächsten Schritt die Aufwendungen im Fokus. Neben Material-, Personal- und sonstigem betrieblichem Aufwand ist, insbesondere bei Infrastruktur­projekten, die sog. Absetzung für Abnutzung (AfA) oder kurz Abschreibung entscheidend. Die Abschreibung beschreibt den aufgrund von Abnutzung oder Zeitablauf bedingten Wertverlust des Anlagevermögens, der das Periodenergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung senkt. Zu ihrer Herleitung ist die Simulation des jährlichen Anlagevermögenswertes über den gesamten Planungszeitraum erforderlich.

Das Anlagevermögen, in diesem Fall das Glasfasernetz, ist ein maßgeblicher Bestandteil der Aktivseite der Bilanz. Die Aktiva beschreiben die gesamten dem Unternehmen bzw. Unternehmensteil zur Verfügung stehenden Vermögenswerte. Neben dem Anlagevermögen wird hier außerdem das sog. Umlaufvermögen, also beispielsweise Forderungen und liquide Mittel, dargestellt. Aufgrund von Abschreibungen und getätigten Investitionen unterliegt das Anlagevermögen und damit die gesamte Aktivseite jährlichen Veränderungen.

Auf der Passivseite der Bilanz wird hingegen das zur Verfügung stehende Kapital ausgewiesen. Im Fremdkapital werden z.B. die aufgenommenen Darlehen berücksichtigt, während das Eigenkapital die von den Gesellschaftern getätigten Einlagen sowie die im Unternehmen verbleibenden Gewinnen (oder Verluste) darstellt.

Da das zur Verfügung stehende Kapital mit den Vermögenswerten übereinstimmen muss, sind Aktiva und Passiva in Summe jederzeit identisch. Damit die Plan-Bilanz des jeweiligen Jahres „aufgeht”, müssen beispielsweise Investitionen durch die Aufnahme von Eigen- oder Fremdkapital finanziert werden.

Das so für jedes Planjahr hergeleitete Fremdkapital bildet die Grundlage zur Ableitung des Zinsaufwandes, der wiederum eine weitere Position der Gewinn- und Verlustrechnung darstellt und deshalb das jeweilige Jahresergebnis der Planrechnung signifikant mitbestimmt.

Zur Prognose wesentlicher Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung wie Abschreibungen, zukünftigem Kapitalbedarf und Zinsaufwand bzw. Finanzergebnis ist die Aufstellung einer Planbilanz für jedes Planjahr obligatorisch.

    

Liquiditätsplanung und Kapitalflussrechnung

Unbedingte Zielsetzung einer kommunalen Infrastrukturgesellschaft bzw. eines kommunalen Telekommunikationsunternehmens sollte es sein, jederzeit über ausreichend liquide Mittel zur Begleichung anfallender Rechnungen, zur Tilgung bestehender Darlehen und zum Erhalt des Eigenkapitalbestandes zu verfügen. Sofern Rechnungen nicht bezahlt werden können oder Jahresfehlbeträge zu einem längerfristig negativen Eigenkapital führen, würde dies den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

Ob ein Erhalt des Unternehmens von Beginn an durch ausreichend hohe Erträge gewährleistet werden kann oder zusätzliche Darlehen bzw. Einlagen der Gesellschafter erforderlich werden, muss über eine sogenannte Kapitalflussrechnung verifiziert werden. Diese korrigiert die erfolgsorientierte GuV um berücksichtigte und nicht zahlungswirksame bzw. nicht berücksichtigte zahlungswirksame Positionen und leitet daraus eine Liquiditätsprognose ab.
    

Fazit

Eine fundierte und aus Sicht der handelsrechtlichen Vorgaben korrekte Planrechnung mit den entsprechenden Erkenntnissen für die Wirtschaftlichkeit ist für in der Regel sehr kapitalintensive Glasfaserprojekte unverzichtbar. Transparenz und Fehlervermeidung sind dabei nur durch eine vollintegrierte Planung zu gewährleisten.
   

Aufgrund des langen Betrachtungszeitraumes ist außerdem eine dynamische Planung erforderlich. Eine statische Betrachtung wird den verschiedenen zu berücksichtigenden Entwicklungen nicht gerecht.


Aufgrund der verschiedenen Prognoseunsicherheiten in den Einzelpositionen ist außerdem die Durchführung einer auf dem obigen Modell basierenden Szenarioanalyse üblich, die die Auswirkungen von Ungenauigkeiten oder Fehleinschätzungen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken darstellt.
     

zuletzt aktualisiert am 28.04.2016

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