Netzanschluss optimieren – Netzentgelte reduzieren

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Gut ein Viertel der Stromkosten machen die Netzentgelte aus. Zwar sind die Netzentgelte im System der sogenannten Anreizregulierung staatlich reguliert, dennoch bestehen vielfältige Möglichkeiten, diese zu reduzieren. Die wichtigsten sollen im Folgenden dargestellt werden.
 
So sieht die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) für den Fall, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht, die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes vor, das rechnerisch bis zu 80 Prozent unter den üblichen Netzentgelten liegen kann. Voraussetzung für ein solches individuelles Netzentgelt ist jedoch, dass der Letztverbraucher sein Abnahmeverhalten in Bezug auf die Jahreshöchstlast steuern kann, um in der Hochlastzeit des Netzbetreibers Lastspitzen zu vermeiden. Regelmäßige Hochlastzeiten der Netzbetreiber sind z.B. die Abendstunden in den Wintermonaten, in denen allgemein ein erhöhter Stromverbrauch zu verzeichnen ist (Rush-Hour des Netzes). Sofern es dem Letztverbraucher gelingt, Lastspitzen zu solchen Zeiten zu vermeiden, kann eine deutliche Reduzierung der Netzentgelte erreicht werden. Hierzu bedarf es einer detaillierten Analyse des Abnahmeverhalten sowie oftmals einer strategischen Neuausrichtung des Verbrauchsverhaltens. Allerdings lohnt dieser Aufwand: die Einsparpotenziale liegen je nach Stromverbrauch im fünf- bis sechsstelligen Bereich.
 
Eine weitere Möglichkeit, die Netzentgelte deutlich zu reduzieren, besteht für den Fall, dass der Stromverbrauch 10 Gigawattstunden übersteigt und die Benutzungsstundenzahl bei mindestens 7.000 Stunden im Jahr liegt. In diesem Fall kann eine Reduzierung der Netzentgelte um 90 Prozent erreicht werden. Seit 2014 wird jedoch zudem verlangt, dass der Letztverbraucher zu einer Senkung oder zu einer Vermeidung der Erhöhung der Kosten der Netz- oder Umspannebene beiträgt. Ob dies der Fall ist, muss im Einzelfall geprüft werden und bedarf der Erstellung eines sogenannten physikalischen Pfades, auf dessen Grundlage ermittelt wird, ob ein Direktleitungsbau zum nächstgelegten Kraftwerk für den Letztverbraucher niedrigere Kosten verursachen würde. Die Höhe des Mindestverbrauchs von 10 Gigawattstunden zeigt jedoch, dass diese Einsparmöglichkeit regelmäßig nur sehr energieintensiven Branchen wie IT-Dienstleistern und Unternehmen, die ununterbrochen produzieren, offen steht.
 
Nutzt ein Letztverbraucher sämtliche in einer Netz- oder Umspannebene von ihm genutzten Betriebsmittel ausschließlich selbst, ist ebenfalls zwischen dem Netzbetreiber und dem Letztverbraucher gesondert ein angemessenes Entgelt festzulegen, das regelmäßig deutlich unter den regulären Netzentgelten liegt. Hierzu ist das Vorliegen von sogenannten singulär genutzten Betriebsmitteln erforderlich, an die keine weiteren Letztverbraucher angeschlossen sind. Auch in diesem Fall muss die jeweilige Anschlusssituation individuell geprüft werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, durch den Neubau einer Direktleitung eine solche Anschlusssituation herzustellen. Die hierfür erforderlichen Investitionen können im Idealfall über die Senkung der Netzentgelte refinanziert werden.
 
Eine genaue Analyse und Modifizierung der Anschlusssituation kann damit bares Geld sparen. Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Einsparmöglichkeiten sollten daher von jedem Unternehmen, das mit hohen Stromkosten zu kämpfen hat, geprüft werden.
 
zuletzt aktualisiert am 11.03.2015

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