Multiplikator-Bewertung – Alternatives Verfahren für eine erste Wertindikation

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Das Multiplikatorverfahren kann einfach und schnell eine erste Wertindikation liefern. Eine ausreichende Analyse der herangezogenen Bezugsgrößen und die sorgfältige Auswahl der zur Ableitung der Multiplikatoren verwendeten Vergleichsunternehmen bleiben jedoch unerlässlich, um fehlerhafte Bewertungen zu vermeiden. Bei gesetzlich vorgegebenen Bewertungsanlässen ist das Multiplikatorverfahren keine Alternative zu einer Bewertung nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. 

 
Das Multiplikatorverfahren ist das dem Grundsatz nach wohl einfachste Verfahren zur Unternehmensbewertung. Zur Ermittlung des Unternehmenswerts wird eine Bezugsgröße des Bewertungsobjekts (meist eine Kennzahl der Gewinn- und Verlustrechnung wie Umsatz, EBITDA, EBIT oder Gewinn) mit einem aus Vergleichsdaten abgeleiteten Multiplikator multipliziert.
 
Die Einfachheit dieses Rechenschemas ermöglicht es, mit geringem Aufwand eine Wertindikation zu erlangen oder zwischen Unternehmen und den ihnen beigemessenen Werten bzw. für sie gezahlten Kaufpreisen zu vergleichen. Mitunter deshalb kommt das Multiplikatorverfahren insbesondere im Private Equity-Bereich, im Investmentbanking und bei M&A-Transaktionen zur Anwendung.
 
Nach der Quelle ihrer Ableitung unterscheidet man Multiplikatoren in Börsen- und Transaktionsmultiplikatoren. Die Erstgenannten werden als Quotient aus dem Unternehmenswert börsennotierter Unternehmen und der von Analysten für diese Unternehmen prognostizierten GuV- oder Bilanzgrößen der nächsten Jahre  ermittelt. Die Zweitgenannten werden aus den für (notierte oder nicht notierte) Unternehmen gezahlten Kaufpreisen und den GuV-Größen des jeweils aktuellsten Jahresabschlusses vor der Transaktion berechnet.
 
Die Experten der Unternehmensbewertung von Rödl & Partner besitzen aufgrund des vorhandenen Zugriffs auf einschlägige Datenbanken und der Erfahrung aus zahlreichen Unternehmensbewertungen und Peer Group-Recherchen die nötige Expertise, um einzelfallgerecht vergleichbare Börsen- und Transaktionsmultiplikatoren zu ermitteln. 
 

Grenzen des Multiplikatorverfahrens

Grenzen der Anwendbarkeit des Multiplikatorverfahrens zeigen sich insbesondere bei jungen Unternehmen – diese erzielen in den ersten Jahren nach der Gründung oft keine oder nur geringe Umsätze sowie i.d.R. negative Ergebnisse, die keine Multiplikation erlauben – sowie für neue Branchen, für die keine vergleichbaren börsennotierten Unternehmen oder veröffentlichte Transaktionen vorliegen.
 
Für etablierte Branchen werden häufig sog. Branchen-Multiples veröffentlicht, die eine vereinfachte Ermittlung des Multiplikators ermöglichen sollen. Eine detaillierte Analyse des Bewertungsobjektes sowie die sorgfältige Auswahl einer passenden Peer Group bleiben jedoch unerlässlich. Zu groß sind häufig die Schwankungen in Profitabilität, Wachstumsaussichten und der Gewichtung der unterschiedlichen Geschäftsfelder innerhalb einer Branche. Nur so können Fehlbewertungen auf Basis eines Pauschalurteils vermieden werden, wie z.B. einen beinahe insolventen regionalen Paketzusteller unbeachtet des Einzelfalls mit Branchenriesen wie DHL zu vergleichen oder einem vom Geschäftsmodell kaum vergleichbaren – aber auch in der Logistik-Branche tätigen – Konzern wie DB Schenker gegenüberzustellen. Des Weiteren lassen sich mit Multiplikatorverfahren bei M&A-Transaktionen nicht oder nur sehr eingeschränkt Grenzpreise für Erwerber ermitteln, da Synergieeffekte, Integrationsaufwendungen und steuerliche Auswirkungen der Transaktion nicht unmittelbar in das Berechnungsmodell einfließen können. Eine weitere Schwierigkeit insbesondere bei Transaktionsmultiplikatoren ist die mitunter eingeschränkte Datenverfügbarkeit von Kaufpreisen und Unternehmenskennzahlen.
 
Auch bei sorgfältiger Anwendung, unter Hinzuziehung der genannten Bereinigungen sowie der Spezifizierung der Peer Group, bleibt die Eignung des Multiplikatorverfahrens beschränkt auf die Verwendung für eine erste, schnelle Wertindikation; ein Ersatz für eine fundierte Bewertung kann es jedoch nicht sein. Eine Bewertung nach dem Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen” des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S 1) verlangt explizit die Bewertung mittels der Diskontierung künftiger finanzieller Überschüsse (DCF oder Ertragswertverfahren) und sieht das Multiplikatorverfahren lediglich als Option zur Plausibilitätsbeurteilung vor.

 

 Bitte beachten Sie:

Zwei Hauptkriterien für die zu verwendenden Bezugsgrößen sind:

  • Heranziehung von Planzahlen:
           „Für die Vergangenheit gibt der Kaufmann nichts.“
           Bezugsgrößen sollten um Einmaleffekte bereinigt sein, wie etwa die Einbuchung einer ungewöhnlichen Rückstellung.
  • Auswahl geeigneter Kennzahlen: 
           Umsatzmultiplikatoren nur bei vergleichbarer Ertragslage anwenden.
           EBITDA-Multiplikatoren nur bei vergleichbarer Anlagenintensität anwenden.
           Im Allgemeinen nur bei vergleichbarer prognostizierter Wachstumsdynamik (das Ergebnis hängt sonst stark von der Wahl des Planjahres ab, dessen prognostizierte Kennzahlen herangezogen werden) anwenden.

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Cyril Prengel

EMBA (M&A), Certified Valuation Analyst (CVA)

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