Grundlegende Neuerungen nach IFRS abgeschlossen: Herausforderungen für Unternehmen bleiben

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zuletzt aktualisiert am 30. April 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten


In den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 mussten sich IFRS-Anwender mit umfassenden Neuerungen zur Umsatzrealisierung (IFRS 15), zu Finanzinstrumenten (IFRS 9) und zur Bilanzierung von Leasing­verhält­nissen (IFRS 16) auseinandersetzen. Für viele IFRS-Bilanzierer gingen damit umfangreiche Projekte mit konzernweiten Analysen, der Aufbereitung von Daten, Anpassung von Prozessen sowie individuell erforderlichen Implementierung neuer Softwarelösungen einher. Im Ergebnis waren die Unternehmen dabei durch die erforderlichen Änderungen der einzelnen Standards unterschiedlich stark betroffen.


Umsatzrealisierung: Weiterentwicklung beobachten

Die verpflichtende Erstanwendung von IFRS 15 „Revenue from Contracts with Customers” seit dem 1. Januar 2018 ist nunmehr schon eine Zeit lang her. Für viele IFRS-Bilanzierer bleibt das Thema aber weiterhin auf der Tagesordnung. Durch den prinzipienbasierten Ansatz anhand des neuen 5-Schritte-Modells waren und sind bei der Bilanzierung von standardisierten aber auch kundenspezifischen Geschäftsvorfällen Auslegungen, Ein­schätz­ungen und Ermessensentscheidungen der Unternehmen erforderlich. Zudem ist zu erkennen, dass sich „Branchen- bzw. Benchmark-Auffassungen” zu einzelnen Bilanzierungsfragen bspw. im Kontext zu Mehrkom­po­nentenverträgen entwickeln. Die Entwicklung sollten IFRS-Bilanzierer stets im Auge behalten. Auch die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) betont, dass sich die Qualität, Konsistenz und Kohärenz der Berichterstattung zu IFRS 15 weiter verbessern muss. Dabei sollte auf die ersten Erfahrungen aus dem Vorjahr sowie Best-Practice-Entwicklungen zurückgegriffen werden.


Finanzinstrumente: Spezialwissen aufbauen

Mit dem ebenfalls seit dem 1. Januar 2018 anzuwendenden IFRS 9 wurde die Bilanzierung von Finanzins­trumenten vollständig überarbeitet. Bei der Umsetzung der neuen Vorschriften ergaben sich zahlreiche Heraus­forderungen, die in manchen Bereichen auch den Aufbau von Spezialwissen erforderlich machten. Aufgrund des prinzipienbasierten Ansatzes war auch dabei eine sorgfältige und nachvollziehbare Analyse und Dokumen­tation der Schlüssel zum Erfolg. So führten insbesondere die beiden neu geschaffenen Klassi­fikationskriterien – Zahlungs­strom­bedingung und Geschäftsmodellbedingung –, die sich im hohen Maße auf Einschätzungen und Entscheidungen des Managements stützen, zu diversen Anwendungsfragen. Auch die geänderten Vorschriften zur Erfassung von Wertminderungen (bspw. bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) machten zum Teil umfangreiche Analysen erforderlich; brachten teilweise aber auch neue Erkenntnisse.


Leasingbilanzierung: Geht es auf Dauer ohne Softwarelösung?

Während der Umstellung auf IFRS 16 hatten Unternehmen oftmals nicht ausreichend Zeit, sich parallel auch mit erforderlichen Anpassungen unternehmensinterner Prozesse auseinanderzusetzen. Da sich nun in vielen Fällen gemietete Gegenstände ähnlich zu gekauften Gegenständen in der Bilanz wiederfinden, waren und sind prozessuale Anpassungen auf verschiedensten Ebenen erforderlich. Häufig angefragt wird bspw. eine „Praxis­lösung”, um die erforderlichen Daten für den Prozess der Unternehmensplanung oder Berichterstattung möglichst zeitnah unter Berücksichtigung eines dauerhaft akzeptablen Kosten-Nutzen-Verhältnisses vorhalten zu können.

Die Ermittlung des Erstanwendungseffekts erfolgte oftmals mit einfachen und kostengünstigen Mitteln wie einer Excel-Lösung. Bei der laufenden Anwendung des IFRS 16 können jedoch komplexere Sachverhalte (z.B. Vertragsanpassungen oder Schätzungsänderungen) auftreten, die u.U. nicht ohne Weiteres in den Excel-Modellen abbildbar sind. Hinzu kommt, dass IFRS 16 auch einige Anhangsangaben mit sich bringt, die eben­falls bestimmt werden müssen. Unternehmen, die sich bislang noch nicht mit der Implementierung eines IT-Tools beschäftigt haben, sollten daher zunächst einen Anforderungskatalog definieren und auf dessen Basis eine geeignete IT-Lösung suchen. Die am Markt verfügbaren Software­unter­stützungen sind vielfältig und reichen von einfachen Excel-Kalkulationen über funktionsreiche, aber wenig Integrationsaufwand erfordernde „stand-alone”-Programme, wie die Standardsoftware­lösung Lease-App unseres Kooperationspartners fwsb, bis hin zu voll integrierten Systemen wie SAP RE-FX.

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Christian Landgraf

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.)

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