Windkraft in Deutschland: Quo vaditis Altanlagen?

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​Warum es wichtig ist, seinen Windparks, die in das letzte Viertel Ihres Vergütungszeitraums gelangen, eine besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen und wieso diese Aufmerksamkeit bereits beginnen sollte, bevor sie ihrer zwangsweise bedürfen. Ein Aufruf zum systematischen Auseinandersetzen mit den Besonderheiten der alternden Anlagen sowie der dazugehörigen Rahmenbedingungen, damit das so oft proklamierte „goldene Ende” nicht zur Sackgasse wird.

 

​Das EEG ist in Deutschland erstmalig zum 1. April 2000 in Kraft getreten und garantiert seitdem allen Windkraftbetreibern einen festen Vergütungssatz über 20 bzw. 21 Jahre. Über 27.000 Windenergieanlagen (WEA) sind seither ans Netz angeschlossen worden. Bereits im kommenden Jahr wird der Teil der Windparks, der sich im letzten Viertel des EEG-Vergütungszeitraums, also ab Betriebsjahr 15 befindet, bei annähernd 10.000 Anlagen liegen. Ende 2020 werden ca. 6.000 WEA komplett aus der EEG-Vergütung herausfallen und sich – sofern ein Weiterbetrieb in Frage kommt – anhand der EEX-Börsenstrompreise den Betrieb erwirtschaften müssen.

 

Windenergieanlagen haben momentan einen schweren Stand in der deutschen Presse: Zum einen sorgen die mittlerweile allseits präsenten Bürgerinitiativen gegen Windkraft stetig für eine latente mediale Aufmerksamkeit.

 

Untermauert wird dies oftmals mit mehr oder minder fundierten naturschutzrechtlichen Entscheidungen durch Genehmigungsbehörden, die oftmals dem weiteren Ausbau von Windenergie entgegenstehen. Zum anderen sind gerade zum Jahreswechsel mehrere Windenergieanlagen in Deutschland havariert, Rotorblätter aufgespalten (Windpark „Laubersreuth”) oder gar abgebrochen (Windpark „Briest”). Die Häufung letztgenannter Ereignisse in weniger als 25 Tagen, übrigens alles Anlagen aus den Jahren 1999 bis 2002, ist sicherlich ungewöhnlich, zeigt aber einen entscheidenden Aspekt auf: Man muss sich frühzeitig mit seinen Bestandsanlagen beschäftigen und Handlungsalternativen bereits kennen, um beizeiten schnell handlungsfähig zu sein.

 

Altanlagen in der besonderen „Lebensphase”

Viele Anlagen laufen in das letzte Viertel ihrer Nutzungsphase vor Beendigung der EEG-Vergütung ein oder befinden sich bereits in dieser Phase. In der Regel geht dies einher mit der vollständigen Tilgung aller Finanzierungsdarlehen und der deutlichen Steigerung des erzielten Deckungsbeitrags. Dieses allerdings so oft versprochene und in den damaligen Wirtschaftlichkeitskalkulationen fest eingeplante „goldene Ende” bei abgeschriebenen Anlagen wird immer seltener erreicht. Dies kann u.a. an falsch getroffenen Einschätzungen über die Haltbarkeit von bestimmten Großbauteilen (wie z.B. Rotor, Generator, Turm oder Fundament) liegen. Aber auch abweichende Annahmen über die Wartungs- und Instandsetzungskosten für die letzten Betriebsjahre und die damit verbundene Betriebssicherheit beeinflussen diesen Punkt maßgeblich.

 

Zusätzlich kommt noch der Aspekt, dass viele Altanlagenbesitzer die Notwendigkeit der Eruierung der frühzeitigen Weiterbetriebsmöglichkeiten unter aktuellen Marktkonditionen schlichtweg unterschätzen. Im Grunde verhält es sich mit WEA wie mit jeder anderen Maschine, wie z.B. dem privaten PKW: Wenn eine gewisse Laufleistung erfolgt ist, muss man sich die Frage stellen, bis zu welchem Punkt man noch Geld in Form von Reparaturen und Instandsetzungen investiert oder wann der Punkt gekommen ist, das Investment abzulösen.

 

Bei WEA spielen jedoch eine ganze Reihe von Faktoren eine Rolle, die es frühzeitig zu betrachten gilt, um die wirtschaftlich beste Entscheidung zu treffen. Denn eines ist gewiss: Wenn die Anlagen erst einmal einen größeren Defekt haben, kostet jeder Tag Stillstand etliche Anteile der Jahresrendite und Entscheidungen müssen schnell getroffen werden, um den wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten.

 

Was passiert, weiß nur der, der die Glaskugel hat

Es gibt im Wesentlichen drei Szenarien, die eintreten können:

  1. Ihre Windenergieanlagen laufen bis zum Ende der EEG-Vergütung durch und erleiden keine größeren Schäden.
  2. Ihre WEA erleiden in der Endphase ihrer Entwurfslebensdauer(damals ca. 20 Jahre) größere Schäden. Diese werden von einem Vollwartungsvertrag (oder der Versicherung) zumindest teilweise abgedeckt, da Sie diesen bis auf 20 Jahre verlängert haben (in der Regel jedoch weder zu den gleichen Konditionen noch zu gleichen Leistungen wie in der bisherigen Laufzeit!).
  3. Ihre WEA erleiden in der Endphase ihrer Entwurfslebensdauer größere Schäden und werden gar nicht von einem (Voll-)Wartungsvertrag abgedeckt, sodass eigene Investitionen in erheblichem Umfang erforderlich sind.

 

Gemein haben alle Szenarien, dass sich mit zukünftigen Erlösen und Kosten auseinandergesetzt werden muss, um die Optionen:

      • Weiterbetrieb,
      • Verkauf oder
      • Rückbau zu evaluieren.

 

Szenario 2 und 3 ziehen durch den Eintritt des Schadensfalls diese Entscheidung jedoch erheblich nach vorne. Wann lohnt sich ein Weiterbetrieb, was passiert im Falle eines Großschadens?

 

Grundsätzlich stellen sich für Altanlagen mehrere unterschiedliche Überlegungen und Schritte, die aber alle miteinander verzahnt sind und früher oder später ineinandergreifen und daher bereits ab dem Betriebsjahr 14 aktiv untersucht werden sollten:

  1. Durch das Auslaufen von Vollwartungsverträgen nach i.d.R. 15 Jahren Betrieb spielen die daran anknüpfenden Wartungskonzepte sowie deren Höhen eine entscheidende Rolle, ob und wie lange ein Weiterbetrieb der WEA wirtschaftlich sinnvoll ist – diese gilt es frühzeitig zu verhandeln oder zu verlängern.
  2. Tritt außerhalb eines Vollwartungsvertrags ein Großschaden auf oder wird dieser altersbedingt eben nicht mehr zu 100 Prozent vom Wartungsunternehmen (oder der Versicherung) getragen, so muss klar sein, über welchen Zeitraum die Anlage überhaupt noch die Möglichkeit hat, die erhöhten Kosten wieder zu erwirtschaften und ob sich das Investment lohnt.
  3. Dies erfordert Kenntnis darüber, ob und wie lange ein Weiterbetrieb über die EEG-Laufzeit hinaus möglich ist unter Einbeziehung folgender Punkte:
  • Technische Fortführungsmöglichkeit des Betriebs hinsichtlich Haltbarkeit und Sicherheit
  • Rechtliche Fortführungsmöglichkeit des Betriebs(Genehmigungsauflagen und Betriebserlaubnisdauer, Verlängerung der Typenprüfung, Pachtverträge verlängerbar? etc.)
  • wirtschaftliche Fortführungsmöglichkeit des Betriebs (z.B. neue Wartungs- oder Pachtkonditionen, zukünftige Erlöspreise für Strom etc.)

 

4. Welche Vermarktungsmöglichkeiten habe ich als Anlagenbetreiber überhaupt nach Auslauf der EEG-Vergütung?

 

5. Ab welchem Punkt lohnt sich ein Weiterverkauf der Anlagen oder ein Repowering und unter welchen Voraussetzungen ist ein Weiterbetrieb auch ohne Eintritt eines Großschadens denkbar?

 

Dies und noch einige weitere Punkte gilt es zu beachten, wenn über die letzten 5 Jahre der EEG-Vergütungsdauer bei Windenergieanlagen nachgedacht wird. Wir können nur jedem anraten, sich rechtzeitig mit den Themen zu beschäftigen und die verschiedenen Handlungsalternativen zu prüfen. Egal, welches Szenario nun eintreten mag, jeder Tag, an dem die Anlage nicht produzieren kann, geht zulasten des Betriebsergebnisses und damit auf Kosten Ihrer originären Wirtschaftlichkeitsberechnung.
 
Gerne unterstützen wir Sie in der Eruierung der verschiedenen Möglichkeiten, gerne auch erst einmal mit einem vollkommen unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch zur Erörterung der Situation.

 

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Kai Imolauer

Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)

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