Katalonien fördert Erneuerbare Energie bis 2030 + Update Fair-Value-Rendite für Bestandsanlagen

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veröffentlicht am 13. Februar 2020

 

 

In den letzten Tagen hat der spanische Staat und die autonome Region Katalonien Maßnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien ergriffen, um die Ziele der nachhaltigen Energie zu erreichen und um die Investitionen sicherzustellen, die erneuerbare Energien im Energiesektor benötigen. Mit diesen Änderungen wurde den derzeitigen Erzeugern und neuen Investoren die Rechtssicherheit gegeben, die in den letzten Jahren fehlte und die Entwicklung der erneuerbaren Energien hemmte.

 

  • Katalonien hebt das Dekret 147/2009 auf, das für die Region ein Jahrzehnt der Einschränkung auf dem erneuerbaren Energiesektor begründete.

 

Dies brachte eine Diskrepanz zwischen der Produktion und dem Verbrauch erneuerbarer Energien in der Region im Vergleich zu anderen Regionen mit sich. Die Verordnung machte die Errichtung von Windparks mit mehr als 10 MW unmöglich und führte zu territorialen Beschränkungen, die die Aufstellungszonen für Anlagen mit einer Erzeugungskapazität von weniger als 10 MW einschränkten, was auch Photovoltaikanlagen betraf.

 

Die neuen Maßnahmen sind in dem Dekret 26/2019 vom 26. November enthalten, welches Dringlichkeitsmaßnahmen für Klimakatastrophen und die Förderung erneuerbarer Energien in der Region Katalonien regelt. Die Aufhebung der Maßnahmen des Erlasses 147/2009 verzögerte sich aufgrund der jüngsten Ereignisse und hätte am 25. Oktober 2019 erfolgen sollen als der alte Erlass von 2009 auslief. Die Regierung entwarf einen neuen Erlass zur Aufhebung der bisher geltenden restriktiven Maßnahmen. Diese wurden nun mit dem neuen Erlass aufgehoben, um die im katalanischen Klimaschutzgesetz von 2017 festgelegten Ziele zu erreichen.


Das katalanische Klimaschutzgesetz setzt ehrgeizige Ziele und stand im völligen Widerspruch zum vorherigen Erlass 147/2009. Das Gesetz legt einen Anteil von 50% erneuerbarer Energie in Katalonien bis 2030 fest. Diese impliziert die Notwendigkeit, die Investitionen in erneuerbare Energien in Katalonien exponentiell zu erhöhen, da Katalonien nach jetzigem Stand bis 2030 Windkraftanlagen für 4.000 MW und Photovoltaikanlagen für 6.000 MW benötigt. Derzeit werden in Katalonien 1.270 MW Wind- und 276 MW Solarstrom erzeugt.


Das Ziel für 2050 ist noch ehrgeiziger und zielt auf einen Anteil von 100% erneuerbarer Energien ab. Ein fernes Ziel, das mit dem spanischen Staat verhandelt werden muss, der für die Kernenergie und damit für die katalanischen Kernkraftwerke zuständig ist.

 

Der aktuelle Erlass 16/2019 beinhaltet zur Erreichung der im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele unter anderem die folgenden Maßnahmen: Für die Einführung eines einheitliches Verfahrens zur schnelleren Bearbeitung und vereinfachten Umsetzung und Aufstellung von Windparks und Photovoltaikanlagen (einschließlich Umwelt-, Bau-, Energie-, Raum-, Landschafts- und Vermögensanalysen) wird das Stadtentwicklungsgesetz geändert. Diese Änderung betrifft auch Anlagen zur Eigenproduktion in Gebäuden und öffentlichen Räumen. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen zum Zwecke des Eigenverbrauchs, ist eine Baugenehmigung nicht erforderlich, es genügt vielmehr die vorherige Anzeige bei der Stadtverwaltung. Darüber hinaus werden bei Photovoltaikparks Größenbeschränkungen pro Hektar aufgehoben.

 

  • Der Abgeordnetenkongress bestätigt das Gesetzesdekret 17/2019, aktualisiert die Rentabilität auf 7,09% und sichert 7,389% für Anlagen zu, die vor dem Erlass 9/2003 errichtet wurden.

 

Der neue Erlass 17/2019 vom 22. November, der Sofortmaßnahmen zur notwendigen Anpassung der Entgeltparameter für das Stromnetz erlässt und auf den Prozess der Einstellung der Tätigkeit von thermischen Erzeugungsanlagen reagiert, wurde genehmigt. Mit den neuen geltenden Rechtsvorschriften wird die Fair-Value-Rendite bei der Erzeugung erneuerbarer Energien für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2025 (zweiter Regulierungszeitraum von 6 Jahren) aktualisiert. In diesem Zusammenhang wurde für den genannten Zeitraum ein angemessenes Entgelt auf 7,09% für die Anlagen, die nach dem Erlass 9/2013 in Betrieb genommen wurden, festgelegt.


Andererseits wird für die Anlagen, die vor dem Erlass 9/2013 in Betrieb genommen wurden, eine angemessene Rendite von 7,398% aufrechterhalten, sofern die Energieerzeuger die festgelegten Konzessionen nutzen und auf die Fortsetzung oder Einleitung neuer Schiedsverfahren sowie auf eine mögliche Entschädigung oder einen Ausgleich bis zum 30. September 2020 verzichten. Dies garantiert wirtschaftliche Sicherheit für die Anlagen, so dass eine angemessene Rentabilität von 7,398% erreicht wird, was weit über dem Wert von 7,09% für den Zeitraum 2020 - 2025 liegt.


Die gegenwärtigen Maßnahmen wurden trotz Stimmenthaltung seitens der PP und VOX genehmigt und sollen die vom spanischen Staat in Schiedsverfahren verlangten Entschädigungen reduzieren. Die spanische Regierung erwartet hierdurch keine finanzielle Auswirkung für die Endverbraucher.

 

 

 

 
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