Entwicklung der Solarindustrie in Frankreich: neuer PV-Tariferlass vom 6. Oktober 2021 hebt den Schwellenwert für Guichet Ouvert

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​veröffentlicht am 17. Februar 2022

 

Frankreich beschleunigt seine Energiewende mit der Veröffentlichung des Dekrets und des Tariferlasses vom 6. Oktober 2021, die den Zugang zum sogenannten Guichet Ouvert und die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung für auf Gebäuden, Hallen oder Schattendächern installierte Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 500 kWp erweitern, was von den Akteuren der Photovoltaikbranche mit Spannung erwartet wurde. Die Maßnahmen stehen im Einklang mit den Zielen des mehrjährigen Energieplans, der bis 2028 eine installierte Photovoltaikkapazität von 35 bis 44 GW (im Vergleich zu derzeit 11,7 GW) vorsieht. Die von der Europäischen Kommission am 27. August 2021 genehmigte Beihilferegelung für Photovoltaikanlagen soll bis 2026 insgesamt 5,7 Milliarden Euro mobilisieren, um die Kapazität der erneuerbaren Solarenergie um weitere 3700 MW zu erhöhen. Die Regelung soll für die Branche neue Möglichkeiten eröffnen.

 

Seit 2016 erfolgt die staatliche Förderung von Photovoltaikanlagen in Form von zwei verschiedenen Vergütungsmechanismen, die sich nach der Leistung der jeweiligen Anlagen richten:

  • Einspeisetarife in Form des „Guichet Ouvert”, die vierteljährlich angepasst werden;
  • Ausschreibungen mit einer zugewiesenen Förderung in Form von Einspeisetarifen und zusätzlichen Vergütungen ab einer bestimmten Leistung.

 

Mit dem Dekret vom 6. Oktober 2021 und dem Tariferlass desselben Datums wird die Schwelle für die Inanspruchnahme der Abnahmepflicht (das sogenannte „Guichet Ouvert”-Verfahren für Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 500 Kilowatt angehoben. In der vorherigen Fassung von Artikel D. 314-15 des französischen Energiegesetzes war die Inanspruchnahme des Guichet Ouvert auf Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 Kilowatt an einem einzigen Standort beschränkt. Für neue Anlagen, die unter die Regelung des Guichet Ouvert (Einspeisevergütung) fallen, ist künftig keine Bewerbung für Ausschreibungen mehr erforderlich, und es kann direkt mit der frz. Elektrizitätsgesellschaft EDF oder einem lokalen Energieversorgungsunternehmen ein Kaufvertrag für eine Dauer von 20 Jahren abgeschlossen werden, der den Kauf des gesamten erzeugten Stroms zu einem per Erlass festgelegten Tarif (frz. Energiegesetzbuch, Artikel L. 314-1 und R.314-17) ermöglicht.

 

Die Photovoltaik-Einspeisevergütungen für das 4. Quartal 2021 (vom 1. November 2021 bis zum 31. Januar 2022) sind wie folgt festgelegt:

 

Vollständiger Verkauf Leistung (P²) Einspeisever- gütungen 4. Quartal 2021 Verkauf von Überschüssen Leistung (P²) Einspeisevergütungen 4. Quartal 2021
Tarif TaP ≤ 3 kWp175,6 €/MWhPrämie PaP ≤ 3 kWp0,37 €/Wp
Tarif Ta3 kWp < P ≤ 9 kW149,4 €/MWhPrämie Pa3 kWp < P ≤ 9 kWp0,28 €/Wp
Tarif Tb9 kWp < P ≤ 36 kWp106,4 €/MWhPrämie Pb9 kWp < P ≤ 36 kWp0,16 €/Wp
Tarif Tb36 kWp < P ≤ 100 kWp92,5 €/MWhPrämie Pb36 kWp < P ≤ 100 kWp0,08 €/Wp
Tarif Tc100 kWp < P ≤ 500 kWp98 €/MWhPrämie Pc100 kWp < P ≤ 500 kWp98 €/MWh

 

Es ist anzumerken, dass derzeit keine Bewertung für Photovoltaik-Freiflächenprojekte unter 500 kWp vorliegt, die frz. Umweltministerin jedoch einen Tariferlass für Freiflächenanlagen dieses Stromsegments auf degradierten Flächen angekündigt hat. Dieser Punkt soll 2022 weiterverfolgt werden.

 

Der neue Tariferlass vom 6. Oktober 2021 gilt im Übrigen nur für Anlagen, die nach der Veröffentlichung des Erlasses (d.h. nach dem 8. Oktober 2021) in Betrieb genommen werden und die folgenden Kriterien erfüllen:

 

  • Verkauf mit Einspeisung des gesamten oder nur des überschüssigen Stroms (individueller oder kollektiver Eigenverbrauch). Im Rahmen des kollektiven Eigenverbrauchs verpflichtet sich der Betreiber, einen Teil des erzeugten Stroms selbst oder durch Dritte am Standort zu verbrauchen und den nicht selbst verbrauchten Strom in das Netz einzuspeisen. Für den Verkauf dieses Überschusses gilt die im Erlass festgelegte Einspeisevergütung;
  • Leistung von 500 kWp oder weniger;
  • Installation auf Gebäuden, Lagerhallen oder Carports;
  • Verpflichtung zur beruflichen Qualifikation oder Zertifizierung des Installateurs;
  • Kohlenstoffbilanz von weniger als 500 kg CO2eq/kWp für Anlagen über 100 kWp (eine Methodik zur Berechnung der Kohlenstoffbilanz ist im Anhang des Erlasses aufgeführt).

 

Die Frist für die Fertigstellung wurde zudem auf 24 Monate ab dem Datum des vollständigen Anschlussantrags verlängert (gegenüber 18 Monaten im Erlass von 2017). Der Betreiber hat jedoch weiterhin die Möglichkeit, diese Frist auf zwei Monate nach Abschluss der Anschlussarbeiten zu verlängern, sofern er alle erforderlichen Maßnahmen zu deren fristgerechter Durchführung ergriffen hat.

 

Anlagen mit einer Leistung von bis zu 500 kWp können darüber hinaus bei Erfüllung bestimmter spezifischer Kriterien und bei Antragstellung vor dem 8. Oktober 2023 eine Prämie für die landschaftliche Integration erhalten (insbesondere: Dach eines Gebäudes oder einer Halle, die die Dichtheit des Daches auf mindestens 80 Prozent der gesamten Dachfläche gewährleistet, Erhalt eines positiven technischen Gutachtens des frz. wissenschaftlichen und technischen Zentrums für Bauwesen – Centre scientifique et technique du bâtiment). Übersteigt die kumulierte Leistung der Anlagen, die unter diesen Tarif fallen und im laufenden Jahr einen vollständigen Anschlussantrag gestellt haben 30 MW, wird die Prämie jedoch verringert.

 

Schließlich legt der Erlass ein Verbot der Kumulierung von Prämien und Tarifen der Abnahmeverpflichtung mit anderen öffentlichen Finanzhilfen für die Stromerzeugung aus einer lokalen, regionalen, nationalen oder EU-Beihilferegelung fest. Diese Bestimmung schließt grundsätzlich nicht aus, dass andere als die mit der Investition in die Anlage verbundenen Fördermittel gewährt werden können.

 

Zwei Monate nach der Einführung dieser Maßnahme sind bereits fast 9.000 Projektanträge für den Guichet Ouvert (Einspeisevergütung) bis 500 kWp eingereicht worden. Dies entspricht einer installierten Gesamtleistung von 650 MW, was dem Stromverbrauch von 110.000 Haushalten gleichkommt. Der für das Jahr 2022 erwartete Preisanstieg für Photovoltaikmodule könnte jedoch einige Projekte verzögern.

 

 

 

 

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