Neue Abgaben für die Stromerzeuger in Spanien/New fees for electricity producers in Spain

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Maßnahmen zur Beseitigung des Tarifdefizits / Measures to remove the tariff deficit.

de »  In den letzten Jahren hat sich das Tarifdefizit (Differenz zwischen dem vom Verbraucher gezahlten Preis und den Produktionskosten des Stromerzeugers) immer mehr verschärft und erreichte Beginn des Jahres 2012 24 Milliarden Euro. Während des laufenden Jahres hat die spanische Regierung verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung dieses Defizits verabschiedet. Die jüngste Maßnahme besteht in der Einführung verschiedener Abgaben für die Stromerzeuger.  
en »  In the last years, the tariff deficit (difference between the price paid by the consumer and the production costs of the electricity producer) had gradually increased to achieve 24 billion euro at the beginning of 2012. During the last year, the Spanish government passed various legislative measures to curb the deficit. The latest measure involves the implementation of different fees to be paid to electricity producers.

Mit viel Verspätung zum ursprünglich angekündigten Datum (Juni) hat die spanische Regierung am 14. September beschlossen, dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Tarifdefizits mittels der Einführung verschiedener Abgaben für den Energiesektor vorzulegen. In den letzten Jahren ist die Differenz zwischen dem von den Verbrauchern gezahlten Strompreis (dieser Preis ist mehrheitich reguliert) und den Produktionskosten stets gewachsen.
 
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Es ist vorgesehen, dass das Gesetz am 1. Januar 2013 in Kraft tritt. Dieser Gesetzestext stellt keine grundlegende Reform des Energiesektors dar, die Verabschiedung einer solchen ist jedoch von der Regierung noch vor Ende dieses Jahres geplant. 
 

Einführung neuer Abgaben

Die in dem sog. „Gesetzesentwurf über Steuerliche Maßnahmen betreffend die Umwelt und die Nachhaltigkeit der Energie“ eingeschlossenen Abgaben sind folgende:
  • “Atommüll-Steuer” (Impuesto sobre la producción de residuos radioactivos resultantes de la generación de energía nuclear). Steuerpflichtig sind die Erzeugung von verbrauchten atomaren Brennstäben und die bei der Erzeugung der Atomkraftenergie anfallenden radioaktiven Abfälle. Der Steuersatz beträgt 2.190 Euro pro Kilogramm Schwermetall.  
  • Steuer auf die Lagerung von radioaktiven Abfällen (Impuesto sobre el almacenamiento de residuos radiactivos). Diese Steuer wird die gegenwärtig von den autonomen Regionen diesbezüglich erhobenen Steuern ersetzen.
  • Abgabe auf Wasserkraft:  Hierbei handelt es sich um eine Abgabe, die für die Nutzung von Binnengewässern für die Stromerzeugung erhoben wird. Sie wird von den sogenannten Organismos de Cuenca (Wasserschutzbehörden) erhoben, deren Aufgabe es ist, über den Schutz und die Verbesserung der staatlichen Gewässer zu wachen. Steuerpflichtig ist der wirtschaftliche Wert des aus Wasserkraft erzeugten Stroms, auf den ein bestimmter Steuersatz angewandt wird.
  • „Grüner Cent“ – Abgabe auf Erdgas (2,79 Cent pro Kubikmeter).
  • „Grüner Cent“ – Abgabe auf Kohle (14,97 Euro pro Tonne).
  • „Grüner Cent“ – Abgabeauf Heizöl und Dieselkraftstoff (12,00 Euro/Tonne/Heizöl und 29,15 Euro/Tonne/Diesel).
  • Und zuletzt eine „Steuer auf den Wert der Stromerzeugung“. Steuerpflichtig sind sämtliche Stromerzeuger, die auf dem spanischen Energiemarkt, sowohl im Rahmen der normalen Verordnung (also Atomkraftwerke, Kohlekraftwerke, große Wasserkraftwerke sowie Gas-Dampf-Kombi-Kraftwerke) als auch unter Sonderverordnung (Windkraft, Solarthermie, Photovoltaik, Biomasse, usw.) erzeugten Strom anbieten. Der Veranlagungszeitraum entspricht dem Kalenderjahr und der Steuersatz beträgt 6 Prozent des dem Steuerpflichtigen für die, an der Einspeiseschnittstelle des Verteilers gemessene, angebotene Energie bezahlten Gesamtbetrages. Die Stromerzeuger sind zur Selbstabführung dieser Steuer innerhalb der ersten 20 Kalendertage des Monats Dezembers nach dem entsprechenden Monat der Fälligkeit dieser Steuer verpflichtet. Sie sind ferner innerhalb der ersten 20 Tage der Monate Mai, September, November und Februar zur Leistung von Steuervorauszahlungen für den entsprechenden Veranlagungszeitraum verpflichtet. Die Höhe dieser Steuervorauszahlungen wird nach Maßgabe des Wertes des in dem unmittelbar vorangehenden Quartal erzeugten Stromes berechnet, unter Anwendung eines Steuersatzes von 6 Prozent. In diesem Sinne wird als Wert der Stromerzeugung der Gesamtbetrag herangezogen, dessen Bezug dem Steuerpflichtigen für die für jede einzelne Anlage jeweils an dem Einspeisepunkt des Stromverteilers gemessene Produktion auf dem Strommarkt in genanntem Quartal entspricht.Die direkten Auswirkungen dieser Steuer hängen von den genutzten Technologien ab: Kombi-Kraftwerke, Kohle und Heizöl (also Technologien, die die Preis-Margen des Tagesgeschäfts diktieren) könnten diesen Aufwand durch eine Preiserhöhung wieder reinholen; die Atommeiler und Wasserkraftwerke, sowie die Erneuerbaren Energien und die Kraft-Wärme-Kopplung, die ihren Strom auf dem freien Markt anbieten, könnten von der Erhöhung der Strompreise profitieren; die Anlagen erneuerbarer Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, die einem Regeltarif unterliegen, werden diese Aufwendungen jedoch nicht auf den Markt übertragen können. 


Auswirkungen der neuen Abgaben

Die voraussichtliche unmittelbare Auswirkung dieser neuen Abgaben wird in einer Erhöhung des Strompreises bestehen sowie folglich der Produkte, deren Herstellung einen hohen Stromverbrauch mit sich bringt. Die Regierung will jedoch den Auswirkungen der dargestellten Maßnahmen auf den Strompreis mit einer weitreichenden Liberalisierung des Stromsektors entgegenwirken, die das gegenwärtige natürliche Oligopol beenden soll.
 
Die fossilen Brennstoffen zurechenbare Produktion wird nicht mit dem regulierten Tarif vergütet werden.
Andererseits beinhaltet der Gesetzesentwurf den Vorschlag, in den Artikel 30 des Energiegesetzes (Ley del Sector Eléctrico) einen 7. Absatz aufzunehmen, der regeln soll, dass der Strom, der der Nutzung eines Brennstoffes in einer Stromerzeugungsanlage, die als Primärenergie irgendeine der nicht konsumierbaren erneuerbaren Energien verwendet,  zuweisbar ist, in keinem Fall Gegenstand eines wirtschaftlichen Prämiensystems sein kann. Dieser Gesetzesänderungsvorschlag wird erhebliche Konsequenzen für die Gewinne der Solarthermie-Kraftwerke, die Gas als Reservebrennstoff nutzen, und die in den Geschäftsplänen aller Unternehmen berücksichtigt wurden, haben.
 
Ihre Ansprechpartner bei Rödl & Partner beraten Sie gern im Hinblick auf diese neuen Abgaben, sowohl in Bezug auf ihre Gesetzmässigkeit als auch auf ihre Anwendung und Erfüllung.

 

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