Die Bundesfachtagung Betreiberverantwortung auf der Servparc in Frankfurt

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veröffentlicht am 01. August 2019

 

Center Stage FotoDie 8. Bundesfachtagung Betreiberverantwortung hat am 26. Juni 2019 im Rahmen der Servparc stattgefunden. Das Thema der Fachtagung bleibt hochaktuell und die mehr als 10 Vorträge zeigen die intensive Auseinandersetzung der Branche mit den Lösungen für einen rechtskonformen Gebäudebetrieb. Ob das neue Messekonzept der Servparc der geeignete Rahmen für die Fachtagung ist, muss in der Nachbearbeitung der Veranstaltung gut abgewogen werden.

 

Nach einigen schwierigen Jahren unter dem Namen INservFM hat der Veranstalter des wichtigen Branchentreffs des Facility Managements in diesem Jahr ein neues Veranstaltungskonzept unter dem Namen Servparc vorgestellt. In eine insgesamt sehr modern und großzügig gestaltete Ausstellungsfläche wurden neben den Ständen der Aussteller zahlreiche Kommunikationsflächen, das Catering und 5 mehr oder weniger offene Bühnen für Vorträge integriert. In der Folge fand die Bundesfachtagung Betreiberverantwortung in diesem Jahr erstmals nicht in separaten Räumen statt, sondern hat sich auf 3 der 5 Präsentationsflächen mit den klingenden Namen Center Stage, Expert Stage und Future Stage verteilt. Nachdem die Präsentationsflächen in diesem Jahr gleichzeitig auch für andere Vorträge genutzt wurden, ist die Bundesfachtagung mit einem etwas reduzierten Programm an den Start gegangen. Dennoch hat Rödl & Partner bei der Planung versucht, die bisherige Struktur der Veranstaltung so gut wie möglich zu erhalten.

 

So wurde zunächst auf der sogenannten Center Stage über neue und geänderte Regelwerke und ihre Anforderungen an die Praxis berichtet. Dabei wurden die Änderungen im Bereich der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) in Konsequenz der letzten Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung ebenso vorgestellt, wie neu eingeführte Meldepflichten für Verdunstungskühlanlagen im Zusammenhang mit der 42. BImSchV. Ebenfalls vorgestellt wurde ein gutes Beispiel für die Notwendigkeit, den Prozess der Regelsetzung aufmerksam zu beobachten und gegebenenfalls auch Einfluss darauf zu nehmen. So soll die DIN EN 12845 Automatische Sprinkleranlagen neu gefasst werden. Foto der VeranstaltungDabei war zunächst vorgesehen, die Prüfanforderungen und damit den Aufwand für Anlagenbetreiber noch weiter zu erhöhen. Im Rahmen einer Einspruchssitzung konnten gute Argumente gegen diese vorgesehene Verschärfung der Prüfpflichten vorgetragen werden und es besteht große Zuversicht, dass die Neufassung diese Argumente berücksichtigt und es so nicht zu einer Verschärfung des Regelwerks kommen wird.

 

Mit dem technischen Regelwerk und seinen konkreten Auswirkungen auf die betriebliche Praxis beschäftigte sich dann auch der Vortrag im Anschluss. Dabei wurde das seit Jahren intensiv diskutierte Thema des regelmäßigen Tauschs von Brandmeldern nach DIN 14675-1 behandelt. Diese Norm schreibt den Tausch von Brandmeldern nach 5 bzw. 8 Jahren vor, ohne dass dafür aus Sicht vieler Praktiker eine Notwendigkeit besteht. Entsprechende Messungen ergeben regelmäßig, dass die getauschten Brandmelder auch nach Ablauf dieser Fristen voll funktionsfähig sind. In einer Zeit knapper FM-Budgets und der Diskussion um den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, drängt sich die Frage nach der Notwendigkeit der Einhaltung der Vorgaben der DIN geradezu auf. Der Vortrag stellte aus rechtlicher Sicht klar, dass eine Abweichung von DIN-Normen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Verlust an Rechtssicherheit möglich ist. Ein Unternehmensvertreter hat dazu einen konkreten Weg zur praktischen Umsetzung vorgetragen.

 

Ein weiterer Beitrag aus der unternehmerischen Praxis zeigte die Erfahrungen eines Unternehmens beim Wechsel des CAFM-Systems und machte klar, welche besonderen Anforderungen daran unter dem Fokus der Betreiberverantwortung zu stellen sind.

 

In der Mittagspause gewährten zwei Vorträge auf der Future Stage Einblicke in konkrete Digitalisierungsinitiativen im Facility Management. Bei der Vorstellung des Regelwerks-Informationssystems REG-IS als Beispiel für die Anwendung des Datenmodells GEFMA 924 konnten sich die Zuhörer ein Bild von der Digitalisierung der Betreiberpflichten machen. Mit dem Beitrag zur Vertragserstellung im Facility Management mithilfe eines Vertragsgenerators wurde schließlich ein weiteres sehr konkretes Beispiel für die Digitalisierung der Branche gezeigt und dargestellt, wie bei der Vertragserstellung mit wenig Aufwand, Effizienz- und Qualitätsgewinne durch intelligente IT-Unterstützung
realisiert werden können.

 

Der anschließende Vortragsblock erfolgte auf der sogenannten Expert Stage. Im Mittelpunkt stand ein Prozessschaubild zur Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen und Geräten nach VDI 6022-1:2018. Die Darstellung wurde in der inzwischen schon sehr etablierten Reihe der Plakate zur Bundesfachtagung Betreiberverantwortung entwickelt und bietet eine sehr gute Orientierung für Auftraggeber und Auftragnehmer zum Umgang mit den Anforderungen der Veröffentlichung des VDI.

 

Mit einem Anwendungsbeispiel für ein Betreiberkonzept mit Konformitätsleveln bei verschiedenen Sonderbauten eines Sozialträgers berichtete ein weiterer Vortrag von den Erfahrungen, die Leistungstiefe anhand der bei der Bundesfachtagung Betreiberverantwortung 2018 vorgestellten Einteilung der Anforderungen aus Gesetz und Regelwerk nach Konformitätsleveln zu gestalten. Dabei wird für die Festlegung der zu erbringenden Leistungen klar zwischen rechtlich unbedingt Notwendigem und betrieblich Sinnvollem oder Wünschenswertem unterschieden und die Erwartungshaltung an das FM für alle Beteiligten besser greifbar. Die aufgezeigten positiven Erfahrungen bestätigen den Ansatz, mit den Konformitätsleveln mehr Transparenz zu schaffen und unterstützen das Vorhaben, diese Kategorisierung in die neue GEFMA 190 zu integrieren.

 

Ein Beitrag zum neuen Objekthandbuch im Zeitalter der Digitalisierung (GEFMA 190 neu) hat diesen Block abgerundet und ebenfalls interessante Einblicke in die fortschreitende Digitalisierung der Branche geboten.

 

Mit dem zweiteiligen Vortrag „Insane in the Blockchain?: Revolution in der Betreiberverantwortung durch einen durchgängigen Ansatz” wurde zum Auftakt des letzten Blocks der Bundesfachtagung die Center Stage buchstäblich „gerockt”. Foto der VeranstaltungEin sehr modern gestalteter, beeindruckender Vortrag hat gezeigt, dass die viel diskutierte Distributed Ledger Technologie, Blockchain genannt, auch im Facility Management ihren Platz finden wird. Anhand eines konkret entwickelten „Showcases” wurde die Arbeitsweise dieser Technologie bei der nachweisbaren Abwicklung und Dokumentation des Instandhaltungs- und Wartungsprozesses gezeigt. Die Blockchain- Technologie ermöglicht dabei nicht nur eine maximale Revisionssicherheit, sondern ermöglicht es auch, den verlässlichen Austausch einer Vielzahl von Akteuren optimal zu organisieren und zu strukturieren. Das Interesse an einem Experiment im Nachgang des Vortrags war sehr groß und nur 2 Tage nach der Bundesfachtagung zeichnete der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) das vorgestellte Projekt als eine der Best-Practice- Innovationen des Jahres 2019 aus. Vermutlich haben die Teilnehmer der Bundesfachtagung Betreiberverantwortung hier ein Stück Zukunft der Branche kennengelernt. Es wird sehr spannend sein, diese Entwicklung weiter zu beobachten.

 

Den Abschluss der Vortragsreihe der 8. Bundesfachtagung bot ein Beitrag zur Neufassung der GEFMA 190. Dabei stand die Abgrenzung der Pflichtenübertragung zum Inhaber der Verantwortung im Kontext der Betreiberverantwortung im Mittelpunkt. Seit der Erstveröffentlichung der GEFMA 190 hat sich ein Verständnis bezüglich des Betreiberbegriffs in der Praxis verbreitet, das der Richtlinie nicht gerecht wird. Mit der Neufassung soll diese Fehlentwicklung korrigiert werden, indem der Betreiberbegriff intensiver beleuchtet und mit den Erfahrungen der letzten Jahre konstruktiv weiterentwickelt wird. Die Bedeutung von Aufgaben und Kompetenzen für die Betreiberverantwortung soll mehr herausgestellt und das Prinzip der Verfügungsgewalt als prägendes Element besser vermittelt werden. Einen Zeitplan für die Veröffentlichung der Neufassung gibt es nach wie vor angesichts der umfangreich geführten Diskussionen um die Inhalte der Richtlinie nicht, aber auch die 8. Bundesfachtagung hat insoweit wieder wertvolle Impulse und Diskussionsbeiträge hervorgebracht, die die Richtlinie bereichern werden. So wurde am Rande der Veranstaltung u. a. intensiv darüber diskutiert, ob der Begriff der Betreiberverantwortung nicht mehr im gesamtgesellschaftlichen Kontext zu diskutieren sei und deshalb nach vielen Jahren der Foto der VeranstaltungDiskussion über Rechtskonformität nicht auch Aspekte der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes mehr in den Mittelpunkt gestellt werden müssten. Angesichts der immer deutlicher werdenden Konsequenzen unseres menschlichen Handelns auf Artenvielfalt und Klima sicher ein höchst überlegenswerter Impuls, der innerhalb von GEFMA und den entsprechenden Arbeitskreisen gerne aufgenommen werden wird.

 

 

Fazit und Ausblick

Die 8. Bundesfachtagung Betreiberverantwortung hat gezeigt, dass das Thema Betreiberverantwortung und seine Umsetzung in der betrieblichen Praxis nach wie vor hoch aktuell ist. Sie ist eine etablierte Plattform für den Austausch und gibt wegweisende Impulse für die Branche und die Verbandsarbeit. Die Fachtagung fand in diesem Jahr im Rahmen der Servparc unter geänderten Rahmenbedingungen statt. Das offene, sehr auf Kommunikation und Bewegung ausgelegte Messekonzept hat sich dabei als nicht optimal für die konzentrierte Befassung mit den Themen der Betreiberverantwortung erwiesen. Der Wechsel der Vortragsbühnen und die etwas zurückgenommene Präsentation der Bundesfachtagung Betreiberverantwortung im Programm der Servparc waren in diesem Jahr nicht nach jedermanns Geschmack. Einig waren sich alle Teilnehmer und Referenten, dass die offene Gestaltung der Bühnen und der damit verbundene Lärmpegel sowie das lebhafte „Kommen und Gehen” während der Vorträge dem Charakter der Bundesfachtagung nicht zuträglich war. Teilnehmer und fachliche Leitung der Bundesfachtagung sind sich daher einig, dass die 9. Bundefachtagung Betreiberverantwortung 2020 zwar in jedem Fall wieder stattfinden soll, dafür aber andere Rahmenbedingungen notwendig sind.

 

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