Erfolgreiche Breitbandstrategie: Fördermittel können nur ein Baustein sein

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​veröffentlicht am 4. April 2016

 

Das neue Bundesförderprogramm gibt dem Breitbandausbau in Deutschland unzweifelhaft eine neue Dynamik. Bei aller Euphorie sollten Kommunen und Landkreise dennoch ihre Gesamtkonzepte nicht aus dem Blick verlieren. Denn trotz der hohen Fördersummen für unterversorgte Gebiete gilt es auch, eine nachhaltige Struktur für das gesamte Gemeindegebiet anzustreben und den Breitband-Flickenteppich nicht noch stärker zu zerstückeln als es derzeit schon der Fall ist.

 

​Bandbreitenversorgung ist selten homogen

In beinahe allen Kommunen und Landkreisen, die wir in unserem Beratungsalltag kennenlernen dürfen, finden wir eine völlig heterogene Versorgungslandschaft vor. Meist sind die Innenstädte relativ gut mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen versorgt. Teilweise werden Kernstädte sogar durch zwei leistungsfähige Breitbandnetze bedient, häufig handelt es sich dabei um die Netze eines Kabelnetzbetreibers und der Deutschen Telekom AG. Probleme zeigen sich insbesondere in Randgebieten, die aufgrund einer ungünstigen Strukturierung nicht marktgetrieben erschlossen werden. Hier handelt es sich in der Regel leider nicht um zusammenhängende Cluster, manchmal weisen sogar nur einzelne Straßenzüge eine deutliche Unterversorgung auf. Das aus Sicht von Kommunen sicherlich unangenehmste Szenario sind „Breitband-Flickenteppiche”, die viele sehr kleine unterversorgte Bereiche zeigen und immer wieder von gut versorgten Gebieten durchzogen werden.
  
Weiterhin zeichnen sich die nicht unterversorgten Gebiete durch einen bunten Technologiemix aus Kabelnetzen (CATV), FTTC-, Vectoring- und vereinzelt durchaus auch FTTB-Netzen aus, die immer wieder mit einzelnen Funkmasten zur Anbindung kleinerer Ortsteile gespickt sind.
  
In solchen nach gegenwärtigem Maßstab nicht unterversorgten Gebieten mag der Handlungsbedarf unter dieser Prämisse gering sein, steigen jedoch entsprechend der allgemeinen Erwartungen die Bandbreitenanforderungen, werden weitere Ortsteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten erneut in eine Unterversorgung rutschen.
  
Für die Zukunft werden sich daraus neue individuelle Problembereiche ergeben, wenn die mit unterschiedlichen Technologien erschlossenen Teile auf ein leistungsfähiges FTTB-Netz aufgerüstet werden müssen.
 

Der Einfluss von Förderprogrammen

Nach heutiger Erfahrung führt die von der Bundesregierung 2013 im Koalitionsvertrag festgelegte Strategie des flächendeckenden Ausbaus mit 50 Mbit/s bis 2018 zu einer Vielzahl von Zwischenlösungen, die einer nachhaltigen Versorgungsstruktur mit Glasfaser-/FTTB-Netzen nicht annähernd entspricht. Dennoch orientieren sich Förderprogramme natürlich im Wesentlichen an der Zielsetzung der Bundesregierung.
 
So sind förderfähige Gebiete lediglich solche, die aus heutiger Sicht eine eklatante Unterversorgung aufweisen. Ein geförderter Ausbau kann ausschließlich in diesen sogenannten „weißen” Flecken stattfinden. Eine perspektivische Betrachtung der derzeit nicht unterversorgten Gebiete erfolgt nicht.
  
In nahezu allen Fällen schließen bestehende Kabelnetze, Vectoring- oder auch Funklösungen einen geförderten Ausbau schlichtweg aus. Diese Lösungen mögen kurzfristig durchaus hilfreich sein, werden langfristig aber den Bandbreitenanforderungen einer digitalen Gesellschaft nicht standhalten können. Immer wieder zeigt sich auch ein weiterer Aspekt: In vielen Kommunen ist durch unterschiedliche punktuelle Maßnahmen ein Stückwerk mit teilweise 3 oder 4 vor Ort aktiven TK-Unternehmen entstanden. Aufgrund der förderrechtlichen Vorgaben hinsichtlich des Gebietszuschnitts wird sich diese hohe Anzahl an Netzbetreibern vermutlich eher erhöhen. Dabei ist die Einbindung von kommunalen Infrastrukturgesellschaften oder Stadtwerken zwar oft (wie im Bundesförderprogramm) möglich, jedoch strategisch stark eingeschränkt, wenn sich diese Gesellschaften ausschließlich auf die Aktivität im Rahmen der Förderprogramme beschränken. Die Kommune verliert dadurch in vielen Ortsteilen die Kontrolle über die Versorgungsstrukturen und verzichtet auf die Möglichkeit, zukünftig in die Breitbandversorgung eingreifen zu können.
 

Nur ein Gesamtkonzept gewährleistet die Kontrolle der Kommune

Abhilfe kann ein individuelles Gesamtkonzept für die Breitbandversorgung als Fahrplan für die Zukunft schaffen. Dabei darf selbstverständlich nicht nur die technisch-planerische Komponente im Rahmen eines „Breitband-Masterplans” berücksichtigt werden. Vielmehr ist eine Grundkonzeption erforderlich, die strategische Handlungsoptionen vor dem Hintergrund des bestehenden und zu erwartenden Rechtsrahmens und auch im Hinblick auf betriebs- und kommunalwirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigt.
   
Förderprogramme können hierbei durchaus eine sinnvolle Ergänzung darstellen, sollten aber niemals der Mittelpunkt oder gar der einzige Baustein einer kommunalen Strategie sein. Erforderlich ist vielmehr die Betrachtung des gesamten Stadtgebiets und insbesondere auch die Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen.
 

Nachhaltig wird sich die Versorgung in jedem Fall an der Leistungsfähigkeit eines flächendeckenden Glasfaser-/FTTB-Netzes messen lassen müssen. Technologische Zwischenlösung werden somit später einen erneuten Handlungsbedarf erzeugen. Das ist akzeptabel, nur sollten die Kommunen nicht leichtfertig die Entscheidungshoheit über Koordination, Ausbaugeschwindigkeit oder Technologieverwendung aufgeben. Nur wenn die kommunale Entscheidungshoheit gewährleistet bleibt, können zum späteren Zeitpunkt strategische Entscheidungen aus Sicht der Kommune und nicht aus Sicht der Privatwirtschaft getroffen werden. Eine Abhängigkeiten zu den am Markt agierenden Unternehmen kann nur verhindert werden, wenn die Kommune zu jedem Zeitpunkt ein Konzept mit einer klar strukturierten Zielsetzung vor Augen hat.

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Andreas Lange

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt

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