Kirchliche Geldanlage: Vermögens-Controlling fördert die Transparenzkultur

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​veröffentlicht am 4. April 2018

 

Die Vorgänge im Bistum Eichstätt um Investments in unbesicherte Immobiliendarlehen in den USA zeigen einmal mehr, wie wichtig ein professionelles Vermögens-Controlling im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung treuhänderischen Vermögens ist. Mögliche Vermögensschäden können auf diese Weise rechtzeitig erkannt und verhindert werden.

 

Es ist ein Finanzskandal erster Güte, der das Bistum Eichstätt in Bayern kürzlich ereilt hat. Wie konnte es passieren, dass das Bistum einem mutmaßlichen Betrüger vertraute, der bis zu 50 Millionen Euro in fragwürdigen Anlagen verloren hat? Mittlerweile hat Bischof Gregor Maria Hanke Strafanzeige gegen einen früheren Mitarbeiter der Finanzverwaltung des Bistums und eine weitere Person erstattet. Der Vorwurf lautet auf Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Medienberichten zufolge soll es sich um einen ehemaligen Vize-Finanzdirektor und einen deutschen Geschäftspartner in den USA handeln.

 

Was war passiert? Die Beschuldigten sollen nach derzeitigem Kenntnisstand Geld der katholischen Kirche in unbesicherte Immobiliendarlehen in den USA gesteckt haben. Ein Bistumssprecher erklärte, es gehe um „vermögensgefährdende, ungesichert gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt rund 60 Millionen US-Dollar”. Dass die Verursacher des Skandals dabei bewusst Kirchenvermögen aufs Spiel gesetzt haben, ist das eine; zum anderen wird ihnen auch vorgeworfen, mit krimineller Energie in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben.

 

Zwar existiert bereits seit 2015 eine „Transparenzoffensive” der katholischen Kirche in Deutschland in Finanzfragen. Aber die Situation in Eichstätt zeigt, dass die Bemühungen oftmals zu kurz greifen. Nämlich dann, wenn die Kontrolle der Vermögensverwaltung nur bis zu einem gewissen Grad fachlich professionell und qualifiziert ist. Das Bistum hat einem Bericht der „Deutschen Welle” zufolge in der Strafanzeige dargestellt, dass der eigene Finanzchef im fraglichen Zeitraum fachlich von seiner Aufgabe überfordert gewesen sei. Es habe sich um einen Geistlichen „ohne tiefergehende wirtschaftliche Kenntnis” gehandelt.

 

Ein externes Vermögens-Controlling, das besonderen Wert auf die Transparenz in Vermögensangelegenheiten legt, hätte diesen erheblichen Vermögensschaden (und Reputationsverlust in Verbindung mit potenziellen Haftungsrisiken) verhindern können. In treuhänderischer Verantwortung liegende Gelder unterliegen besonderen Anforderungen an eine sachgerechte Kontrolle und Überwachung der Anlage von Kapital und der Tätigkeit beauftragter Dritter. Dabei ist es nicht ausreichend, die Kontrolle und Überwachung nur einmal jährlich vorzunehmen. Gefordert ist vielmehr eine regelmäßige Überwachung der Kapitalanlagen. Dies steht beispielsweise in den Statuten des Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände (Kommunale Kapitalanlage) und gilt als Richtschnur auch für andere treuhänderisch zu bewirtschaftende Gelder.

 

Aufgrund fehlender zeitlicher und personeller Ressourcen wird die Durchführung einer sachgerechten Überwachung und Kontrolle immer häufiger von einem sachverständigen Dritten begleitet. So unterstützt ein externer Vermögens-Controller die Verantwortlichen von Kirchen, Kommunen, Verbänden, Stiftungen & Co unter anderem bei der Definition und Durchführung von Prüfungshandlungen, wie zum Beispiel:

 

  1. Plausibilitätsprüfung der Fonds- oder Depotbewegungen
  2. Prüfung bzgl. Einhaltung der Anlagerichtlinien
  3. Prüfung des Einsatzes hauseigener Produkte
  4. Überprüfung der Qualität der eingesetzten Produkte
  5. Überprüfung bzgl. Investition in Nachrangpapiere, wie ABS, CDS, Hybrid
  6. Prüfung der Zweckmäßigkeit des Einsatzes derivativer Instrumente
  7. Prüfung Replikationsmethode der eingesetzten ETFs
  8. Überprüfung der Kostenstrukturen, Retrozessionen, Managementhonorare
  9. Überprüfung bzgl. rechtzeitiger Verfügbarkeit der eingesetzten Produkte
  10. Überprüfung des Grundsatzes der Kapitalerhaltung

Auf Basis solcher oder ähnlicher Prüfungshandlungen lassen sich Informationen gewinnen, die den Verantwortlichen ein hohes Maß an Einsicht in das Vermögensmanagement geben, die mögliche vorhandene Informationslücken schließen und vorhandene Informationen verständlicher aufbereiten. Das führt dauerhaft zu einer Professionalisierung des Vermögensmanagements, die alle potenziellen offenen Flanken schließt und konform zu allen Vorgaben ist. Die gewonnenen Informationen und Erkenntnisse werden, beispielsweise quartalsweise, in einem sog. „Transparenzbericht” dokumentiert. Mit dieser Art der Dokumentation sind für die Kirche, die Stiftung, den Verband o.ä. folgende Vorteile verbunden:

 

  • Unterstützung in der Erfüllung der Anforderungen bei der Kapitalanlage
  • Risiken werden bewusster wahrgenommen
  • Grundsätzlich mehr Sicherheit im Umgang mit der Bewirtschaftung des Treuhandvermögens
  • Jederzeit transparenter und objektiver Überblick über die Geldanlage und deren Management, um so rechtzeitig besser begründete Entscheidungen treffen zu können
  • Verständlicheres Berichtswesen, abgestimmt auf individuelle Belange
  • Jederzeit auskunftsfähig gegenüber internen Gremien
  • Jederzeit auskunftsfähig gegenüber externen Behörden
  • Unterstützung in der Vermeidung von Organisationsverschulden
  • Unterstützung in der Einhaltung von Sorgfaltspflichten
  • Unterstützung in der nachhaltigen Reduzierung von Haftungsrisiken
  • Wissenstransfer und Kosteneffizienz durch Beauftragung externer Dritter

 

Vermögenscontrolling und Transparenzbericht sind wichtige Instrumente eines ganzheitlichen Risikofrühwarnsystems. Die gewonnenen Erkenntnisse des Controllers dienen vor allem der Planung und Steuerung des Gesamtvermögens und stellen sicher, dass mögliche Risiken einzelner Kapitalanlagen frühzeitig erkannt werden und das Gesamtvermögen keinen nachhaltigen Schaden erleidet. Bei regelmäßiger Betrachtung der Gesamtsituation ist, beispielsweise für die kirchliche Institution, auch immer genug Zeit zur Kurskorrektur.

 

Diese Kurskorrektur bezieht sich freilich nicht nur auf kriminelle beziehungsweise unerlaubte Handlungen. Sondern auch auf generelle Schwächen im Asset Management. Mithilfe des Vermögens-Controllings werden sämtliche Anlagen hinsichtlich der Rendite-, Risiko- und Kostenstruktur untersucht und Optimierungspotenziale identifiziert. Und erst die fortlaufende Kontrolle und Überwachung schafft einen umfassenden Einblick und Durchblick darüber, wie die eingesetzten Vermögensmanager täglich mit dem ihnen anvertrauten Geld umgehen.

 

Daher gilt: Nur wer sich regelmäßig mit den Ergebnissen des Vermögensmanagements auseinandersetzt, kann diese treffsicher beurteilen, dauerhaft besser begründete Entscheidungen treffen und handlungsfähig bleiben. Es ist die Aufgabe des Vermögens-Controllers, diese Handlungsfähigkeit dauerhaft herzustellen und den Vermögensverantwortlichen auf diese Weise zu informieren und abzusichern.

 

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