KiTa-Gebühren – zwischen kommunaler Familienpolitik und Haushaltskonsolidierung

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Von Susanne Eymold
veröffentlicht am 3. Juni 2013
 
Die Bedeutung einer bedarfsgerechten Bereitstellung von Angeboten der Kindertagesbetreuung ist mittlerweile unumstritten. Die Frage der kommunalen Finanzierung allerdings bleibt dabei vor dem Hintergrund aktueller Konsolidierungszwänge weiter umstritten. Hierbei stellt sich die Frage, welcher Finanzierungsanteil durch die Erhebung von Elternbeiträgen geleistet werden kann und wie dies mit dem Credo einer familienfreundlichen Kommunalpolitik vereinbar ist. Dieser Artikel gibt einen Eindruck von der Thematik und den Handlungsansätzen. Der Wettbewerb um den wirtschaftlichen Leistungsträger ‚Familie‘ hat begonnen.
 
In Zeiten des demografischen Wandels hat für die Kommunen die Konkurrenz um wirtschaftliche Leistungsträger und Familien mit Kindern begonnen. Im Zuge dieses Standortwettbewerbes um ein attraktives und familienfreundliches Umfeld ist die Ausgestaltung der kommunalen Familienpolitik mehr und mehr zu einem wesentlichen Erfolgsfaktor geworden. Die Vereinbarkeit der Aufgabenfelder Familie und Beruf hat sich dabei in den vergangenen Jahren als zentrales Ziel der Familienpolitik auf kommunaler Ebene herausgestellt. Wichtige Attraktivitätskriterien für Familien mit Kindern stellen hierbei die Verfügbarkeit sowie die Kosten für Kindertagesbetreuung dar.
  

Herausforderung Finanzierung

Seit dem 12. Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) am 16. Dezember 2008 und dem damit verbundenen Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes, stehen neben Bund und Ländern auch die Kommunen vor schwerwiegenden finanziellen Herausforderungen. Öffentliche und freie Träger können gem. § 90 Abs. 1 SGB VIII Kostenbeiträge (Beteiligung an den Betriebskosten in Form von Elternbeiträgen) für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege festsetzen. Kostenbeiträge, die Eltern für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege zu entrichten haben, sind, soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt, gestaffelt aufzustellen. Als Kriterien für die Staffelung können das Einkommen, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit herangezogen werden. Durch die unterschiedliche Ausgestaltung des Landesrechts ergeben sich für die Beiträge zur Kindertagesbetreuung zunächst landesspezifische Unterschiede. Darüber hinaus ergeben sich kommunale Unterschiede. Diese resultieren aus einer
  • unterschiedlichen kommunalen Haushaltslage,
  • unterschiedlichen kommunalen Trägerlandschaft,
  • unterschiedlichen kommunalen strategischen Ausrichtung der Familienpolitik.

 

Die Höhe der Elternbeiträge wird also maßgeblich vom Zuschussanteil des jeweils zuständigen örtlichen Trägers der Jugendhilfe im Rahmen einer Gebührensatzung bestimmt. Je höher der kommunale Zuschuss, desto geringer die Elternbeiträge. 
 

Die Festsetzung der Elternbeiträge ist meist
aus der familienpolitischen Strategie abgeleitet

Die Erfahrung aus einer Vielzahl erfolgreicher Organisationsuntersuchungs- und Haushaltskonsolidierungsprojekten hat gezeigt, dass die Gebührenstruktur vor allem in kleineren Kommunen nur selten auf rein betriebswirtschaftliche Berechnungsverfahren zurückzuführen ist. Meist resultieren die Elternbeiträge aus vordefinierten familienpolitischen Strategien. Als zentrale Fragestellung kann hier die Höhe der Investitionen in Elementarbildung und damit die Positionierung gegenüber Familien verstanden werden. Diese reichen von „In unserem Landkreis ist Kindertagesbetreuung gebührenfrei”, über „Eltern tragen hier einen Anteil an den Betriebskosten von 30 Prozent” bis hin zu „Gutverdiener mit einem Einkommen von über 80.000 EUR tragen zu drei Viertel die Kosten des Betreuungsplatzes”.
 
In Zeiten knapper Haushaltskassen und des Ausbaus des Betreuungsangebotes rückt der Zuschussbedarf zur Kindertagesbetreuung wieder in den Fokus von Konsolidierungsbemühungen. Gelangen kommunale Kita-Gebühren also auf den Prüfstand, waren in der Vergangenheit vor allem folgende Sachverhalte festzustellen:
  • Tatsächlich kann mit der vorgehaltenen Gebührenstruktur nicht der kalkulierte Elternbeitrag zu den Betriebskosten erreicht werden, und
  • heterogene Kostenstrukturen in den einzelnen Einrichtungen bilden sich nicht in den Beiträgen ab.
     

Transparenz in den Beiträgen herstellen

Eine Überprüfung der Gebührenstruktur kann Licht in das Dunkel von Gebührensatzungen und komplizierten Berechnungsmethoden bringen. Folgende Punkte sind dabei zu analysieren:
  • Belegungsstruktur (Belegung der Betreuungsmodule),
  • Kostenstruktur (Kosten für Liegenschaften, Heizkosten),
  • Ertragsstruktur (Elternbeiträge, sonstige Zuschüsse etc.),
  • Gruppenformen (Anteil Integrationsplätze etc.).
     

Im Binnenvergleich der Einrichtungen können so Kostentransparenz und mögliche Optimierungsansätze hergestellt werden (z.B. bei Einrichtungen mit Halbtagsbetreuung Nutzung der Räumlichkeiten für weitere Angebote, wie etwa Betreuung in einer Tagesgruppe). Gerade auch für Eltern ist eine transparente Darstellung der Beiträge von Bedeutung. Nur so werden regionale Unterschiede nachvollziehbar.
 
Schließlich kann die Überprüfung der Gebührenstruktur auch Hinweise darauf geben, ob die angestrebte strategische Ausrichtung der Familienpolitik noch den aktuellen kommunalen Rahmenbedingungen entspricht.

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    Thomas Seitz

    Diplom-Betriebswirt (FH)

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