Kurzinformationen im Überblick

PrintMailRate-it

IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS 11

 
Der IASB hat am 06.05.2014 Änderungen zur bilanziellen Berücksichtigung des Erwerbs von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (Joint Operation), die einen Geschäftsbetrieb i.S.v IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse darstellt, veröffentlicht. Die Notwendigkeit der Anpassungen von IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen resultiert aus unterschiedlichen Bilanzierungsmethoden des erstmaligen und nachträglichen (Hinzu-)Erwerbs von Anteilen an solchen Joint Operations.
 
Von nun an werden derartige Erst- und Hinzuerwerbe in Einklang mit IFRS 3 und anderen relevanten Standards bilanziert, sofern die Regelungen nicht in Konflikt mit denen des IFRS 11 stehen. Die Standardänderungen stellen klar, dass für bereits im Besitz befindliche Anteile an gemeinschaftlichen Tätigkeiten im Fall des Erwerbs neuer Anteile im Gegensatz zu diesen keine Neubewertung vorzunehmen ist. Zusätzlich müssen ein aus dem erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten und Schulden gegebenenfalls entstehender Geschäfts- oder Firmenwert sowie latente Steuern in der Bilanz angesetzt werden. Die mit der Transaktion einhergehenden Kosten sind ergebniswirksam zu erfassen.
 
Die Änderungen sind jedoch nicht anzuwenden, wenn das erwerbende Unternehmen sowie weitere am Erwerb beteiligte Parteien unter der gemeinsamen Beherrschung des gleichen obersten beherrschenden Unternehmens stehen (Common Control).
 
Die Änderungen sind prospektiv für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2016 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
 

Finale Version von IFRS 9 veröffentlicht

Am 24.07.2014 hat der IASB eine geänderte finale Version von IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht. Der Standard enthält die neuen Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten und ein neues Wertminderungsmodell, das erstmals auf die Erfassung künftig erwarteter Verluste abstellt. Zudem wurden zusätzliche Regelungen zur bilanziellen Behandlung von allgemeinen Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) implementiert. Für tiefergehende Informationen zum neuen Standard verweisen wir auf die nächste Ausgabe unseres Newsletters, in dem IFRS 9 „Im Fokus” stehen wird.
 

IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 27

Der IASB hat am 12.08.2014 den finalen Änderungsstandard zu IAS 27 Einzelabschlüsse veröffentlicht. Mit der Änderung können Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss eines Investors wieder nach der Equity-Methode bilanziert werden. Dieses Wahlrecht wurde bei der Überarbeitung von IAS 27 im Jahr 2003 gestrichen und auch in IAS 27 (2011) übernommen.
 
Für jede der Beteiligungsformen besteht nun wieder die Möglichkeit zwischen folgenden Methoden zu wählen:
 
  • Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten,
  • Bilanzierung in Übereinstimmung mit IAS 39 (bzw. IFRS 9),
  • Bilanzierung nach der Equity Methode gemäß IAS 28.
 
Der IASB reagiert mit der Änderung auf die Kritik einiger IFRS-Anwender, welche die Anteile nach nationalem Recht zwingend nach der Equity Methode bilanzieren müssen. In diesem Fall waren zwei separate Einzelabschlüsse zu erstellen, um sowohl den IFRS als auch den nationalen Vorschriften zu entsprechen.
 
Die Änderungen sind retrospektiv für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2016 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
 
 

IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 16 und IAS 38

Der IASB hat im Mai Änderungen an IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte zur Klarstellung zulässiger Abschreibungsmethoden veröffentlicht.
 
Der IASB stellt damit klar, dass eine Abschreibung, die auf zukünftigen Umsatzerlösen i.S.v. IAS 16 basiert, nicht als sachgerecht klassifiziert werden kann. Ein solches Vorgehen berücksichtigt nach Ansicht des Board lediglich die Entstehung nicht aber den Verbrauch des erwarteten wirtschaftlichen Nutzens. Diese Bestimmung wurde als widerlegbare Vermutung in IAS 38 übernommen. Nur in Ausnahmefällen, die im Standard beschrieben sind, kann diese Annahme widerlegt werden. Außerdem wurde ein künftig erwarteter Preisrückgang sowohl für Vermögenswerte nach IAS 16 als auch IAS 38 als möglicher Indikator für einen erhöhten wirtschaftlichen Nutzenverbrauchs der betroffenen Vermögenswerte bestimmt.
 
Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2016 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
 

Änderungen an IAS 16 und IAS 41 veröffentlicht

Am 30.06.2014 hat der IASB Änderungen an IAS 16 Sachanlagen und IAS 41 Landwirtschaft veröffentlicht. Mit der Änderung fallen produzierende Pflanzen künftig in den Anwendungsbereich von IAS 16, wenn

  • sie allein der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen,
  • sich ihre Nutzungsdauer über mehr als eine Periode erstreckt und
  • es unwahrscheinlich ist, dass sie selbst veräußert oder als landwirtschaftliches Erzeugnis verbraucht werden.
 
Somit können z.B. Weinstöcke oder Baumwollpflanzen wahlweise nach dem Anschaffungskosten- oder dem Neubewertungsmodell des IAS 16 bilanziert werden. Produkte, die wiederum auf fruchttragenden Pflanzen wachsen, sind dagegen weiterhin nach IAS 41 zum Fair Value anzusetzen. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die einer fruchttragenden Pflanze zuzuordnen sind, werden nunmehr nach IAS 20 bilanziert.
 
Die Änderungen sind rückwirkend für Geschäftsjahre, die am oder nach 01.01.2016 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
 

Entwurf zu Änderungen an IAS 12 veröffentlicht

Der IASB schlägt mit dem am 20.08.2014 veröffentlichten Entwurf Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste (ED/2014/3) Änderungen an IAS12 Ertragsteuern vor. Ziel des Entwurfs ist es, einige Aspekte bzgl. des Ansatzes aktiver latenter Steuern für nicht realisierte Verluste, die sich aus ergebnisneutral erfassten Änderungen des Fair Value von Schuldinstrumenten ergeben, klarzustellen. Die Änderungen sollen Folgendes regeln:

  • Wenn der steuerliche Wert eines festverzinslichen Schuldinstruments den Anschaffungskosten entspricht, führt ein nicht realisierter Verlust bei einer Bewertung zum Fair Value zu einer aktiven latenten Steuer.
  • Beim Ansatz eines latenten Steueranspruchs ist für jeden Teil des Gewinns eine separate Beurteilung vorzunehmen, sofern steuerrechtlich zwischen verschiedenen Arten steuerbarer Gewinne zu unterscheiden ist.
  • Wenn es wahrscheinlich ist, dass ein Vermögenswert über seinem Buchwert realisiert wird, kann ein Unternehmen diese Annahme bei der Schätzung des künftig zu versteuernden Gewinns berücksichtigen.
  • Als Basis für die Prüfung des Ansatzes einer aktiven latenten Steuer ist der zu versteuernde Gewinn vor Umkehr der abzugsfähigen temporären Differenzen heranzuziehen.

Stellungnahmen können in elektronischer Form bis zum 18.12.2014 auf der Internetseite des IASB eingereicht werden.
 

Entwurf zu Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 veröffentlicht

Am 11.06.2014 hat der IASB den Entwurf Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (ED/2014/02), der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 beinhaltet, veröffentlicht. Ziel dieses Entwurfs ist es abweichende Bilanzierungspraktiken unter den Anwendern zu vermeiden.
 
Konkret werden darin drei Aspekte hinsichtlich der Ausnahme einer Konsolidierungspflicht für Investmentgesellschaften, die Tochterunternehmen lediglich zum beizulegenden Zeitwert in ihren Abschlüssen abbilden, klargestellt:
 
  • Die Ausnahme von der Aufstellung eines Konzernabschlusses gilt auch für Tochterunternehmen von Investmentgesellschaften, die ihrerseits ebenfalls ein Mutterunternehmen darstellen.
  • Ein Tochterunternehmen, das Dienstleistungen für die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens erbringt, ist nicht zu konsolidieren, wenn es selbst eine Investmentgesellschaft ist.
  • Die Anwendung der Equity Methode wird für Unternehmen, die keine Investmentgesellschaften sind, jedoch Anteile an einem assoziierten Unternehmen besitzen, welches eine solche verkörpert, erleichtert.
 
Stellungnahmen zum Entwurf können in elektronischer Form bis zum 15.09.2014 auf der Internetseite des IASB eingereicht werden.
 

Diskussionspapier zum Thema Macro Hedging

Der IASB hat im April ein Diskussionspapier zum Thema Macro Hedge Accounting veröffentlicht. Im Rahmen der Aktualisierung von IFRS 9 Finanzinstrumente wurden die dazu gehörigen Bilanzierungsvorschriften aufgrund ihrer Komplexität als eigenständiges Projekt ausgegliedert. Die bilanzielle Abbildung solcher dynamischen Sicherungsbeziehungen hat sich im derzeit noch gültigen IAS 39 als unausgereift und mangelhaft erwiesen. Aktuell ist die Absicherung von festzinsindizierten Risikopositionen mit zahlreichen Einschränkungen verbunden und die Vorschriften werden von Anwendern oftmals als zu regelbasiert kritisiert, was letztlich maßgeblich zur Förderung einer Bilanzierungswillkür innerhalb dieses Komplexes beitrug.
 
Den Mittelpunkt des Diskussionspapiers bildet ein sog. Neubewertungsansatz, der eine (Neu-)Bewertung des Portfolios von Risikopositionen in Form einer ergebniswirksamen Adjustierung der Risikopositionen an Wertänderungen des gesicherten Risikofaktors vorsieht. Dabei werden nur solche Wertänderungen berücksichtigt, die durch das abgesicherte Zinsrisiko verursacht werden.
 
Der IASB erbittet Stellungnahmen in elektronischer Form bis zum 17.10.2014 auf seiner Internetseite. Wann mit der Veröffentlichung eines konkreten Entwurfs zum Macro Hedge Accounting zu rechnen ist, ist derzeit aber noch unklar.
 

Entwicklungen im Leasingprojekt von IASB und FASB

Nach dem Abschluss der Kommentierungsphase zum ED/2013/6 Leasingverhältnisse haben IASB und FASB im März 2014 in einer gemeinsamen Sitzung Entscheidungen für ihr weiteres Vorgehen zum Thema Leasing getroffen.
 
Trotz der Zielsetzung der Boards, eine einheitliche Vorgehensweise in der Bilanzierung von Leasingverhältnissen zu erarbeiten, gelang es bei dieser Zusammenkunft nicht, sich auf wesentliche gemeinsame Kernaspekte zu einigen. Insbesondere die Bilanzierung beim Leasingnehmer (lessee) wurde kontrovers diskutiert. Der IASB entschied sich dafür, den im letztjährigen Standardentwurf enthaltenen Bruttoansatz von Leasingverbindlichkeit und Nutzungsrecht (Typ A-Leasingmodell) auf sämtliche Leasingvereinbarungen anzuwenden. Mit Ausnahme kurzfristiger Leasingverträge sollen demnach sämtliche Leasingvereinbarungen beim Leasingnehmer als kreditfinanzierte Anschaffungsvorgänge abgebildet werden. Im Gegensatz dazu hält der FASB weiterhin am dualen Bilanzierungsmodell des Entwurfs, welches zwischen Typ A- und Typ B-Verhältnissen differenziert, fest.
 
Im Hinblick auf die Bilanzierung beim Leasinggeber sollen die aktuell gültigen Regelungen des IAS 16 weitestgehend beibehalten werden. Die Klassifizierung wird auch in Zukunft auf Basis der Übertragung von Chancen und Risiken vorzunehmen sein.
 
Vor dem Hintergrund der divergierenden Ansichten zu zentralen Fragestellungen wie der Leasingnehmerbilanzierung erscheint die ursprünglich anvisierte Konvergenz der Rechnungslegungsvorschriften aktuell jedoch als unwahrscheinlich.
 

Implikationen des neuen Wechselkursmechanismus in Venezuela für die Rechnungslegung

Das seit 2010 als Hochinflationsland klassifizierte Venezuela plant die Implementierung eines zusätzlichen Wechselkursmechanismus. Das Resultat soll ein Wechselkurs sein, der (im Gegensatz zum bislang von der Regierung festgelegten offiziellen Wechselkurs) Gegebenheiten der Märkte zutreffender widerspiegelt. Je nachdem welcher Mechanismus angewandt wird, ergeben sich teilweise sehr unterschiedliche Wechselkurse. Damit verbunden sind naturgemäß auch Auswirkungen auf die Rechnungslegung.
 
Im Falle einer Neubewertung existieren nun mehrere Wechselkurse. Zwar sollte die Auswahl des sachgerechten Wechselkurses basierend auf einer Analyse der spezifischen Gegebenheiten eines Unternehmens vorgenommen werden, jedoch gewährt dies den Bilanzierenden unweigerlich Ermessensspielräume. Zusätzlich sollten Unternehmen, deren Bilanzen nach dem Kriterium der Fristigkeit gegliedert sind, prüfen, ob vor dem Hintergrund eines evtl. limitierten Devisenwechselvolumens, der kurzfristige Ausweis gewisser Positionen noch ein zutreffendes Bild der Vermögenslage vermittelt. Darüber hinaus könnten die Risiken der unsicheren wirtschaftlichen und politischen Entwicklung des Landes gegebenenfalls als Indikatoren einer nicht nur vorübergehenden Wertminderung dienen. Ebenso sind die im Anhang erforderliche Angaben an die aktuellen Spezifika anzupassen.
 
Die genannten Implikationen lassen sich auch auf andere Hochinflationsländer (z.B. Weißrussland, Iran, Sudan, Äthiopien) übertragen.
 

Veröffentlichung von IDW ERS HFA 40

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat im Juni 2014 IDW ERS HFA 40 Einzelfragen zu Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36 veröffentlich. Die Intention für einen neuen Rechnungslegungsstandards zur praktischen Unterstützung bei Fragen zur Wertminderung nach IAS 36 resultiert aus der unverändert hohen Fehleranfälligkeit auf diesem komplexen Themengebiet.
 
Nach Verabschiedung soll der geplante Standard auch die Vorschriften zur Überprüfung der Werthaltigkeit für bestimmte Vermögenswerte und zahlungsmittelgenerierende Einheiten inkl. eines etwaigen Geschäfts- oder Firmenwerts des IDW RS HFA 16 ersetzen.

ESMA-Bericht zu Anhangangaben nach IFRS 3

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichte im Juni 2014 die Ergebnisse ihrer Überprüfung der nach IFRS 3 erforderlichen Anhangangaben. Basierend auf der Analyse von 56 europäischen Unternehmensabschlüssen aus dem Jahr 2012 sieht die ESMA u.a. bei folgenden Angaben Notwendigkeit zur Verbesserung:
 
  • Angaben für die Rechtfertigung der Erfassung eines Geschäfts- oder Firmenwerts sowie Gründe für Erwerbe zu einem Preis unter dem Marktwert (sog. bargain purchase),
  • Informationen zu den aus Unternehmenszusammenschlüssen resultierenden Eventualverbindlichkeiten,
  • Bewertungstechniken zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts,
  • Genereller Detaillierungsgrad der Angaben.
 
Die Feststellungen des Berichts sind nach expliziter Betonung der ESMA in Zukunft zu beachten. Insbesondere aufgrund der grundsätzlich bindenden Wirkung der ESMA-Verlautbarungen für die DPR, sind auch deutsche IFRS-Bilanzierer von dieser Anforderung betroffen.
 

EU-Übernahme von IFRIC 21 Abgaben

Mit der am 14.06.2014 in ihrem Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EG) Nr. 634/2014 vom 13.06.2014 wurde IFRIC 21 Abgaben von der EU übernommen. Diese Interpretation zu IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen thematisiert den Zeitpunkt, zu dem ein Unternehmen eine Schuld für eine von der Regierung auferlegte Gebühr anzusetzen hat.
 

Fragebogen der EU-Kommission zu Auswirkungen der IFRS in der EU

Die EU-Kommission ruft interessierte Organisationen und Bürger dazu auf, sich an einer öffentlichen Befragung zu den IFRS in der EU zu beteiligen. Die Fragen thematisieren u.a. die Meinungen und Erfahrungen zur Anwendung der IFRS und deren Kosten/Nutzen-Verhältnis. Anschließend werden die Ergebnisse dem EU-Parlament und dem EU-Rat in Form eines umfassenden Evaluierungsberichts vorgelegt. Der Fragebogen kann bis zum 31.10.2014 auf der Internetseite der EU-Kommission ausgefüllt werden.

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Christian Landgraf

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.)

Partner

+49 911 9193 2523

Anfrage senden

Contact Person Picture

Thomas Rattler

Diplom-Betriebswirt (FH), CPA, Wirtschaftsprüfer

Partner

+49 911 9193 2524

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu