„Neue” Leasingbilanzierung nach IFRS auf der Zielgeraden?

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Von Thomas Rattler und Stefanie Becher, Rödl & Partner Nürnberg
 

Am 16. Mai 2013 haben die internationalen Standardsetter IASB und FASB einen weiteren Entwurf zur bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnissen (ED/2013/6) veröffentlicht. Nach rund zweieinhalbjähriger Überarbeitung und Lobbyarbeit, 800 Comment-Letters der Anwender und mehr als 300 internen Meetings ersetzt dieser Entwurf seinen „Vorgänger” (ED/2010/9). 
 
Eine finale Verlautbarung auf Basis dieses Entwurfs mit Änderungen zu Ansatz, Bewertung und Darstellung würde die heute geltenden Bestimmungen zur Leasingbilanzierung nach IFRS grundlegend verändern.
 

I. Wesentliche Änderungen der Leasingbilanzierung

Aus Sicht eines Leasingnehmer würde bspw. eine außerbilanzielle Behandlung von Leasingverhältnissen (Ausnahme: Vertragslaufzeiten unter einem Jahr) nicht mehr möglich sein. Denn mit seinem überarbeiteten Entwurf streben die Initiatoren eine bilanzielle Erfassung aller Miet- und Leasingverhältnisse an. 
 
Für vertraglich vereinbarte Nutzungsrechte und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen sind zukünftig aktivisch Vermögenswerte und passivisch Leasingverbindlichkeiten in der Bilanz anzusetzen. Die bisherige in IAS 17 geforderte Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating- Leasingverträgen würde danach vollständig entfallen.
 
Allerdings wurde zum einen im überarbeiteten Entwurf der Anwendungsbereich an einigen Stellen eingegrenzt und zusätzlich eine unterschiedliche bilanzielle Behandlung von beweglichen Wirtschaftsgütern (Typ A) sowie Immobilien (Typ B) neu aufgenommen. Diese Differenzierung in Typ A und Typ B Leasingverträge ist wohl auch die auffälligste Änderung im Vergleich zum vorhergehenden Entwurf.
 

II. Bilanzielle Abbildung von Leasingverhältnissen nach ED/2013/6

Konkret hätte ein Leasingnehmer zu Beginn der Laufzeit eines Leasingverhältnisses den Barwert der Leasingraten als Verbindlichkeit anzusetzen sowie das Nutzungsrecht als Vermögenswert in gleicher Höhe zu aktivieren. 
 
Für die Folgebilanzierung ist bei Immobilienleasingverhältnissen (Typ B) eine lineare Aufwandserfassung über die Laufzeit des Leasingvertrages vorgesehen. Für alle anderen Leasingverträge (Typ A) sieht der Entwurf eine degressive Aufwandserfassung über die Laufzeit des Leasingvertrages vor. 
 
Eine kleine Erleichterung stellt für die Praxis die Vereinfachung hinsichtlich des Ansatzes von Leasingverträgen bis zu einer maximalen Laufzeit von zwölf Monaten dar. Für diese ist nunmehr ein Wahlrecht hinsichtlich der bilanzwirksamen Erfassung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten vorgesehen. 
 
Aber auch für Leasinggeber könnte sich vieles ändern. Denn die Bilanzierung der Leasingverhältnisse beim Leasinggeber folgt dem Prinzip der Bilanzierung beim Leasingnehmer, inklusive einer Klassifizierung in Typ A und Typ B. So könnte es bei einigen bisher als Mietleasing (Operating-Lease) eingestuften Verträgen dazu kommen, dass der Leasinggeber eines Typ A Leasingverhältnisses (Maschine) seinen bis dato aktivierten Vermögenswert aus seiner Bilanz auszubuchen hat. Gleichzeitig wäre er verpflichtet, eine Leasingforderung sowie einen Residualvermögenswert einzubuchen. Dagegen würde der Leasinggeber bei einem Typ B Leasingverhältnis weiterhin die Immobilie bilanzieren.
 
Trotz des veränderten Konzeptes und der jahrelangen Entwicklung eines neuen Bilanzierungsstandards lassen die zukünftig geplanten Bilanzierungsregeln auch weiterhin erhebliche Ermessensentscheidungen zu, beispielsweise in den Bereichen der Identifizierung der Anwendungsfälle, der Leasingdauern und der Bewertung von Leasingvermögenswerten und -schulden. Dies hat zur Folge, dass das Bilanzbild der IFRS-Bilanzierer deutlich beeinflusst werden kann.
 

III. Fazit

Aus diesen Gründen ist die weitere Entwicklung seitens der IFRS-Anwender stetig zu beobachten, um frühzeitige Handlungsoptionen prüfen zu können. Ein Termin für die erstmalige Anwendung ist allerdings noch ungewiss. Stellungnahmen zu dem „neuen” Entwurf konnten bis zum 13. September 2013 eingereicht werden.

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