Die aktuelle Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung (Quelle: BMG, 08.12.2016; GKV-Spitzenverband)

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​​veröffentlicht am 27. Januar 2017

 

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung bleibt 2017 zwar zunächst stabil. Dies scheint jedoch vorrangig auf Sondereffekte zurückzuführen zu sein.

 

​Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gab bereits am 27. Oktober 2016 in einer Pressemitteilung bekannt, dass sich der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 2017 nicht verändern wird. Der Wert bleibt demnach mit 1,1 Prozent stabil. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe konstatierte daraufhin, dass die GKV „finanziell auf einem sicheren Fundament steht”. Allerdings ist der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für die Krankenkassen keineswegs bindend. Er dient den Kostenträgern lediglich als Richtwert bei der Festlegung des eigenen, kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes.

 

Dies zeigt sich in den sich zum Jahreswechsel tatsächlich verändernden Zusatzbeiträgen. Obwohl seither erstmals alle Gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, mussten im Vergleich zum Vorjahr insgesamt weniger Kassen ihren Zusatzbeitragssatz erhöhen. So haben rund ein Viertel der derzeit 113 Gesetzlichen Krankenkassen (Stand 03. Januar 2017) ihre individuellen Zusatzbeitragssätze zum 01. Januar 2017 angehoben. Die Spanne der Zusatzbeitragssätze liegt demnach nun zwischen 0,3 bis 1,8 Prozent. Die Erhöhungen fanden hauptsächlich bei den Betriebskrankenkassen statt. Diese erzielten im 1. bis 3. Quartal 2016 lediglich einen Überschuss i.H.v. 91 Mio. Euro, was im Kassenartenvergleich relativ gering ist.

 

Im Dezember 2016 gab das BMG weiterhin bekannt, dass die Finanzreserven der Gesetzlichen Krankenkassen gestiegen seien und nunmehr bei ca. 16 Mrd. Euro liegen (zur Jahresmitte 2016 lagen diese noch bei ca. 15,1 Mrd. Euro). Im 1. bis 3. Quartal 2016 wurde sogar ein Überschuss von 1,55 Mrd. Euro erzielt. Gröhe spricht auch in diesem Zusammenhang erneut von „guten Kassenzahlen”.

 

Darüber hinaus sind jedoch verschiedene Sondereffekte zu berücksichtigen. Zum einen gewährt die Politik den Gesetzlichen Krankenkassen eine einmalige Finanzspritze aus den Reserven des Gesundheitsfonds i.H.v. 1,5 Mrd. Euro, was eine deutliche Entlastung der Kostenträger bedeutet. Es sei erwähnt, dass es sich hierbei nicht um einen staatlichen Zuschuss handelt. Diese einmalige Ausschüttung wurde vielmehr aus Beitragseinnahmen finanziert und soll u. a. die Versorgung von Flüchtlingen unterstützen.

 

Zum anderen stellt die aktuell gute Wirtschaftslage einen weiteren positiven Effekt dar. Denn die Zahl der Arbeitslosen ist derzeit so niedrig wie seit 25 Jahren nicht mehr. Da die Einnahmen der GKV einkommensabhängig und damit an die Konjunktur des Arbeitsmarktes geknüpft sind, profitieren diese von der hohen Zahl der Erwerbstätigen. Gleichzeitig ist die Ausgabenentwicklung leicht abgeflacht, was die GKV zusätzlich entlastet.

 

Die positiven Entwicklungen bezüglich der Finanzlage der GKV sind somit überwiegend auf die Sondereffekte „Finanzspritze” und „gute Wirtschaftslage” zurückzuführen. Der Schätzerkreis prognostiziert jedoch ein anderes Bild für 2017, nämlich Einnahmen i.H.v. 214,75 Mrd. Euro und voraussichtliche Ausgaben i.H.v. 229,14 Mrd. Euro. Deshalb lautet ein Statement der Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, vom 02.01.2017 auch wie folgt „Der grundsätzliche Druck bleibt im System, die Tendenz zu steigenden Zusatzbeiträgen ebenso”. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Jahr 2017 entwickeln wird.

 

Es sei erwähnt, dass es in diesem Zusammenhang nicht unwahrscheinlich ist, dass in dem bevorstehenden Bundestagswahlkampf erneut die Einführung einer Bürgerversicherung diskutiert wird. Dies würde ein weg vom bisherigen dualen System der Krankenversicherung in Deutschland hin zu einer „Volksversicherung” bedeuten, in welche aus Gründen der Solidarität alle Bevölkerungsgruppen sowie alle Einkommensarten einbezogen werden würden. Laut der Befürworter der Bürgerversicherung könne man so u.a. höhere Einnahmen erzielen, was wiederum steigenden Beitragssätzen entgegenwirke.

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Dr. Anja Bauchowitz

M.A. Gesundheitsökonomie

Senior Associate

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