Bundestag und Bundesrat verabschieden Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung

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veröffentlicht am 26. Juli 2017, Autorin: Christiane Kraus

 

Der Bundestag hat am 22. Juni 2017 das Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung verabschiedet. Damit wird ab 2020 eine zweijährige generalistische Pflegeausbildung ermöglicht. Anschließend können die Auszubildenden in einem dritten Ausbildungsjahr entweder weiterhin eine generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau oder eine Spezialisierung in Kinderkranken- oder Altenpflege absolvieren.

 

Artikel der Bundesregierung vom 07.07.2017

 

​Am 22. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag nach eingehenden Beratungen das Pflegeberufereformgesetz verabschiedet. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 07. Juli 2017 zu. Die Reform hat das Ziel, die Qualität der Pflege und die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern. Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe werden dadurch die Berufe aufgewertet und die Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten der Pflegekräfte erhöht. Die Reform ermöglicht zudem eine flexiblere Einsatzmöglichkeit der Pflegekräfte und einen einfacheren Wechsel zwischen den Pflegebereichen.

 

Ein weiteres Ziel ist, eine Entspannung auf dem Fachkräftemarkt der Pflege herbeizuführen. So soll das Pflegeberufereformgesetz die Attraktivität des Pflegebereichs steigern, um dadurch mehr Fachkräfte zu gewinnen. Es soll die Grundlage für eine zukunftsfähige Pflegeausbildung bilden und die Fachkräfte in der Pflege sichern.

 

Ab 2020 soll die generalistische Ausbildung beginnen. Die ersten zwei Jahre umfassen gemeinsame Lerninhalte, im dritten Lehrjahr können die Auszubildenden entweder die generalistische Ausbildung fortsetzen oder aber sich für eine Spezialisierung in der Kinderkrankenpflege oder der Altenpflege entscheiden. Mit einem generalistischen Abschluss erhalten die Auszubildenden den Titel Pflegefachmann oder –frau und können als Pflegefachkräfte überall arbeiten. Die spezialisierten Kinderkranken- oder Altenpfleger können ihr differenziertes Fachwissen nur in dem jeweiligen Bereich anwenden. Wer nach zwei Jahren Ausbildung einen Abschluss anstrebt, beendet diese als Pflegeassistent.

 

Voraussetzung für eine Ausbildung im Pflegebereich ist ein mittlerer Schulabschluss oder eine zehnjährige allgemeine Schulbildung. Hauptschulabsolventen können die Ausbildung absolvieren, wenn sie über weitere Qualifikationen verfügen, wie etwa eine Berufsausbildung.

 

Die kompletten drei Jahre werden künftig kostenfrei sein und über einen allgemeinen Ausbildungsfonds auf Länderebene finanziert. Bei diesem Finanzierungssystem beteiligen sich alle Akteure über ein bundesweites Umlageverfahren. Das in manchen Bundesländern erhobene Schulgeld wird damit abgeschafft. Die Ausbildung wird außerdem vergütet.

 

Des Weiteren wird ein neues berufsqualifizierendes Pflegestudium aufgebaut. Es umfasst die Inhalte der beruflichen Pflegeausbildung und soll darüber hinaus das pflegewissenschaftliche Wissen besser in die Praxis implementieren. Absolventen schließen das Studium mit der Verleihung eines akademischen Grades und einer staatlichen Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung ab. Das Studium soll neue Zielgruppen ansprechen und neue Karrieremöglichkeiten eröffnen.

 

Einige Details sind allerdings noch offen. Wesentliche Voraussetzungen müssen erst noch geschaffen werden. Zum Beispiel sollen noch Rechtsverordnungen über Lerninhalte und Einsatzorte der Auszubildenden erlassen werden. Des Weiteren muss das Finanzierungskonzept organisatorisch umgesetzt werden.

 

Viele Altenpflegeverbände haben sich gegen eine Vereinheitlichung der Ausbildung ausgesprochen. Der Deutsche Pflegerat beispielsweise befürchtet eine Verstärkung des Fachkräftemangels insbesondere im Altenpflegebereich. Die drei Ausbildungsstränge sind bisher nur zu 40 Prozent identisch, was zukünftig ein geringeres Detailwissen in den einzelnen Fachbereichen zur Folge hat. Außerdem besteht die Sorge, dass Hauptschüler von den Anforderungen der Ausbildung abgeschreckt werden und den Ansprüchen nicht gewachsen sein könnten. Hauptschüler würden jedoch als Fachkräfte für die Altenpflege infrage kommen.

 

Der Deutsche Verband der Leitungskräfte der Alten- und Behindertenhilfe e.V. rechnet mit einem höheren bürokratischen Aufwand durch die generalistische Ausbildung für Pflegeheime. Dies könnte Betreiber abschrecken, Fachkräfte weiter selbst auszubilden. Des Weiteren würden Ausbildungsbetriebe mit neuen Pflichten konfrontiert. So sollen diese Betriebe unter anderem Praxiseinsätze in Krankenhäusern für die Auszubildenden organisieren und die Finanzierung dieser mit übernehmen.

 

Ende 2025 sollen Gesundheits- und Familienministerium die Erfahrungen mit den separaten Abschlüssen auswerten. Wenn mehr als 50 Prozent der Auszubildenden den generalistischen Abschluss gewählt haben, sollen die Spezialisierungen im dritten Jahr nicht mehr angeboten werden und die eigenständigen Berufsabschlüsse auslaufen. Hierüber wird der Bundestag dann entscheiden.

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Tino Schwabe

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