Neustrukturierung der Notfallversorgung

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veröffentlicht am 26. Oktober 2017

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetztes beauftragt, ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu entwickeln. Ziel der Neustrukturierung ist es, patientenorientierte Strukturen zu schaffen und die unterschiedlichen Vorhaltekosten für die Notfallversorgung finanziell auszugleichen. Aktuell werden die erarbeiteten Konzepte evaluiert, eine Beschlussfassung soll bis 31. Dezember 2017 erfolgen.
 
​[Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes vom 30. August 2017]
 
Ausgangspunkt für die Neuregelung war die häufig auftretende finanzielle Unterdeckung im Bereich der Notfallversorgung. Hieraus ergab sich die Notwendigkeit, die Kosten der stationären Notfallvorhaltungen im DRG-System differenzierter auszugestalten. Der derzeit gültige Abschlag von 50 Euro je vollstationärem Fall für den Geltungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntG) soll ebenso wie die Fallpauschalen auf Basis der DRG-Kalkulationen angepasst werden. Zudem soll im Rahmen der Neustrukturierung auch für den Geltungsbereich der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) eine Regelung über Zu- und Abschläge eingeführt werden.
 
Das geplante Stufenkonzept umfasst gemäß GKV-Spitzenverband im Wesentlichen drei Stufen: die Basisnotfallversorgung, die erweiterte und die umfassende Notfallversorgung. Für jede Stufe sind Mindestanforderungen zu definieren. Die Mindestvorgaben sollen Art und Anzahl von Fachabteilungen, Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals, Kapazität zur Versorgung von Intensivpatientinnen und -patienten, medizinisch-technische Ausstattung sowie Strukturen und Prozesse der Notfallaufnahme für jede Stufe umfassen.
 
Um eine finanzielle Unterdeckung im Bereich der Notfallversorgung zu vermeiden, sollen künftig Krankenhäuser, die außerordentliche Vorhaltungen für die Notfallversorgung bereitstellen, von nicht an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäusern einen finanziellen Ausgleich erhalten. 
 
Das stationäre Notfallstufenkonzept stellt gemäß GKV-Spitzenverband lediglich die Ausgangsbasis für eine Neuordnung im Bereich der Notfallversorgung dar. Neben den genannten stationären Notfallstufen sollten auch die ambulanten Notfallstrukturen in Abstimmung mit den stationären Strukturen neue Vorgaben erhalten. Darüber hinaus soll über die Etablierung zentraler Notaufnahmen, Strukturvorgaben für KV-Notdienstpraxen und eine Qualitätssicherung im Rettungsdienst diskutiert werden.
 
Ob und welche der zusätzlichen Neuerungen sich im Weiteren durchsetzen werden, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass das stationäre Notfallstufenkonzept, das derzeit vom G-BA evaluiert wird, bis Ende des Jahres beschlossen werden soll.
 
Diese Neuerung wird deutliche Veränderungen mit sich bringen, die in der künftigen Planung und bei strategischen Entscheidungen berücksichtigt werden müssen.

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Roland Schneider

Diplom-Wirtschaftsjurist, Certified Healthcare Manager (DAM)

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