Fit-for-55-Paket der Europäischen Kommission

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veröffentlicht am 12. Januar 2022


Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu sein und auf dem Weg dorthin die Netto-Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Anhand von Initiativen und Aktualisierung von EU-Rechtsvorschriften soll die Zielerreichung unterstützt und vorangetrieben werden.​

 
Das Fit-for-55-Paket der EU-Kommission ist ein Baustein des sogenannten „Green-Deal” der EU und wird auf fachlicher Ebene von den 27 Mitgliedstaaten diskutiert und muss anschließend das Europäische Parlament und den Europäischen Rat passieren. Angestrebt wird ein Abschluss der Verhandlungen bis Ende 2022.

 

Das Paket setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

 1. Emissionshandelssystem der EU

  • Das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) soll um ein eigenständiges Emissionshandelssystem für Gebäude und den Straßenverkehr ergänzt werden, um die dortigen Emissionen um 43 Prozent gegenüber 2005 zu senken.
  • Außerdem sollen die Emissionen aus dem Seeverkehr in das bestehende Emissionshandelssystem einbezogen und kostenlose Zertifikate, insbesondere für den Luftverkehr, schrittweise gestrichen werden.
  • Mittel aus dem Modernisierungs- und Innovationsfonds sollen aufgestockt werden.


2. Emissionsreduktionsziele der Mitgliedstaaten

  • Die verbindliche Zielvorgabe der Lastenverteilungsordnung zur jährlichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen soll von 29 Prozent auf 40 Prozent (im Vergleich zu 2005) angehoben werden.


3. Treibhausgasemissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft und deren Abbau

  • Es soll ein verbindlicher Zielwert von zumindest 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent für den Nettoabbau von Treibhausgasen bis 2030 festgelegt werden.


4. Erneuerbare Energien

  • Der EU-Zielwert soll von mindestens 32 Prozent auf mindestens 40 Prozent Anteil von Erneuerbaren Energien im Gesamtenergiemix bis 2030 erhöht werden.


5. Energieeffizienz

  • Das derzeitige Energieeffizienzziel von 32,5 Prozent soll auf 36 Prozent (bzw. 39 Prozent für den Primärenergieverbrauch) angehoben werden.


6. Infrastruktur und alternative Kraftstoffe

  • Der Aufbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur für Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechnologien soll beschleunigt werden.
  • Überarbeitung der TEN-V-Verordnung mit dem Ziel eines besseren Netzes aus Straßen, Schienen, Flughäfen und Schifffahrtskanälen, wovon sich eine schnellere Personen- und Güterbeförderung erhofft wird.


7. Verordnung über CO2-Normen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge

  • Ab 2035 sollen Personenkraftwagen oder leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor in der EU nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen.


8. Energiebesteuerung

  • Die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom soll an die EU-Klimapolitik angepasst werden.


9. CO2-Grenzausgleichssystem

  • Mit einem CO₂-Grenzausgleichssystem soll verhindert werden, dass CO2-intensive Produktionen zur Erzeugung in Nicht-EU-Länder verlagert werden, um den strengeren EU-Vorschriften zu entgehen. Dabei sollen jedoch internationale Handelsregeln unverletzt bleiben, um Sanktionen zu vermeiden.


10. Nachhaltige Kraftstoffe im Flug- und Seeverkehr

  • Das Potenzial von nachhaltigen Kraftstoffen, die bisher kaum zum Einsatz kommen soll genutzt werden, um Emissionen zu senken.


11. Klima-Sozialfonds

  • Soziale und verteilungspolitische Auswirkungen des vorgeschlagenen Emissionshandelssystems für den Gebäude- und Straßenverkehrssektor sollen aufgefangen, und so ungleiche Auswirkungen zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten ausgeglichen werden.

 

Bewertung für die Praxis

Insbesondere der Verkehrssektor trägt bisher nicht zur Emissionsreduzierung bei, sondern beträgt immer noch fast ein Viertel der EU-Emissionen. Um die bis 2050 zu erreichenden Ziele tatsächlich einhalten zu können, sollen bereits bis 2030 Zwischenziele festgelegt werden, aus denen schon heute ein verbindlicher Handlungsdruck für die Akteure resultiert.

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