„Data Act” der Europäischen Komission

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 9. März 2022

 

Die Europäische Kommission hat am 23.02.2022 den sogenannten „Data Act” vorgelegt, in dem sie Maßnahmen für eine faire und innovative Datenwirtschaft vorschlägt.

 

Der Vorschlag dieses Datengesetzes zielt darauf ab, das Potenzial der Industriedaten stärker auszuschöpfen, da derzeit ca. 80 % der Industriedaten ungenutzt bleiben würden. Außerdem soll der Weg für einen europäischen Daten-Binnenmarkt bereitet werden, der nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Forschung und Behörden sowie gesamtgesellschaftlich von Nutzen sein soll.

 

Zentrale Punkte des Vorschlages sind daher:

  • Nicht mehr nur die Hersteller sollen ZUGANG zu den mit ihren Produkten generierten Daten erhalten, sondern auch die Nutzenden (Verbraucher und Unternehmen) dieser Produkte, die die Daten letztendlich durch ihren Umgang mit den Produkten erzeugen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen vor MISSBRÄUCHLICHEN VERTRAGSKLAUSELN geschützt werden, die ihnen ggf. von Vertragsparteien mit stärkerer Verhandlungsposition vorgegeben werden. Ziel ist es, Verträge für alle Parteien FAIR zu gestalten.
  • VERPFLICHTENDER DATENZUGANG für öffentliche Stellen auf Daten des Privatsektors. Dies in besonderen Situationen, wie z. B. öffentlichen Notständen (etwa Waldbrände und Überschwemmungen). Je nach Situation muss der Zugang sogar kostenlos gewährt werden.

 

Vorgesehen ist, dass es für verschiedene strategische Bereiche jeweils einen DATENRAUM gibt, der alle in den Bereich fallenden Daten beinhaltetet. Neben dem Mobilitätsbereich soll es daher u. a. auch Datenräume für den Energie-, Gesundheits-, Landwirtschafts- und öffentlichen Verwaltungsbereich geben.

 

Dies würde bedeuten, dass Daten aus parallel bestehenden Datenräumen zusammengeführt werden. Für den Mobilitätsbereich würden somit z. B. die Daten aus dem „Mobilitäts-Daten-Marktplatz” (MDM), bzw. ab Frühjahr der „Mobilithek” und dem „Mobility-Data-Space” (MDS) kombiniert. 

 

Bewertung für die Praxis

Für die Nutzbarmachung der Daten ist ein vereinfachter Zugang ein wesentlicher Schritt. Bisher haben viele Hersteller, die durch ihre Produkte gesammelten Daten auf ihren Servern gespeichert und als Gatekeeper verhindert, dass die Datenerzeugenden oder Dritte darauf zugreifen konnten.

 

Zukünftig dürften also wesentlich mehr Akteure Zugang zu den Daten erhalten, sodass auch für den Mobilitätsbereich mit einem Zuwachs an individuellen Echtzeit-Mobilitätsangeboten für alle denkbaren Situationen zu rechnen ist.

Kontakt

Contact Person Picture

Till Stegemann

Rechtsanwalt

Senior Associate

+49 30 8107 9568

Anfrage senden

Profil

Veranstaltungen

Wir beraten Sie gern!

​​​Mobilität
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu