Graue-Flecken-Förderung – Entwurf der Förderrichtlinie ist da!

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​veröffentlicht am 18. März 2021; zuletzt aktualisiert am 27. April 2021

 

 

Update vom 27. April 2021: Gestern fiel der offizielle Startschuss der neuen Breitbandförderung für die Grauen-Flecken. Ab sofort kann die Förderung beim Bund beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMVI

 

 

Im Februar 2021 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den aktuellen Entwurf für die Förderrichtlinie zur graue Flecken Förderung zur Konsultation vorgelegt. Die Förderrichtlinie bildet die Grundlage für das neue Förderprogramm, welches zeitnah starten dürfte.
 
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die EU-Kommission hatten sich im Herbst des letzten Jahres darauf geeinigt, dass zukünftig eine angehobene Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (statt bisher 30 Mbit/s) bei der Breitbandförderung gelten soll. Damit kann der Bund auch die sog. grauen Flecken im Rahmen der Breitbandförderung berücksichtigen. Rödl & Partner hatte hierzu bereits berichtet (Graue-Flecken-Förderung – Fördermittelinstrument für den flächendeckenden Glasfaserausbau).

Nun hat das BMVI einen ersten Entwurf für das neue Förderprogramm („Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland”) zur Konsultation vorgelegt. Die Förderrichtlinie umfasst vorerst die 1. Stufe des neuen Förderprogramms, nämlich die Anhebung der Aufgreifschwelle auf 100 Mbit/s. Die 2. Stufe (Wegfall der Aufgreifschwelle ab 2023) wird erst im nächsten Schritt (voraussichtlich innerhalb der nächsten Legislaturperiode) Gegenstand der Förderrichtlinie.

 

Förderung KMU und sozioökonomische Schwerpunkte

Das Förderprogramm bietet neben der Anhebung der generellen Aufgreifschwelle vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) neue Möglichkeiten in Bezug auf den schnellen Internetanschluss. So können Fördermittel auch dann genutzt werden, wenn sich die KMU in Gebieten befinden, in denen Netzbetreiber bereits breitbandfähige Anschlüsse von 100 Mbit/s im Download anbieten. Hierzu müssen sie unter die Definition für kleine und mittelständische Unternehmen der EU fallen, also Beschäftigung von weniger als 125 Mitarbeitern und höchstens 25 Millionen Euro Jahresumsatz oder eine maximale Bilanzsumme von 21,5 Millionen Euro und mindestens drei Mitarbeiter.


Landwirtschaftliche Betriebe sind unabhängig von der Mitarbeiterzahl förderfähig. Diese Regelung soll auch für sozioökonomische Treiber - also Schulen, Hochschulen, Forschungszentren, Krankenhäuser, Theater, Stadien, Bahnhöfe, Häfen oder Flughäfen – gelten. Die Förderung der sozioökonomischen Schwerpunkte kann jedoch nicht isoliert erfolgen, sodass eine Förderung an eine zeitgleiche Erschließung von Haushalten angestrebt wird.

 

Förderung auf bis zu 150 Millionen Euro pro Projekt ausgeweitet

Im Rahmen des Förderprogramms soll die maximale Förderung je Ausbauprojekt auf 150 Millionen Euro ausgedehnt werden. Durch dieses immense Fördervolumen soll das Ziel einer flächendeckenden Abdeckung mit Gigabitanschlüssen bis 2025 nun endlich erreicht werden.
Gebiete, die bereits mit HFC-Netzen oder FTTB/H-Netzen ausgestattet sind, sind grundsätzlich nicht förderfähig.


Investitionsschutz

Aus der Richtlinie geht hervor, dass das im Rahmen des graue Flecken-Förderprogramms errichtete Netz bereits vor Ablauf des Zweckbindungszeitraums eines im gleichen Gebiet bereits geförderten NGA-Netzes grundsätzlich in Betrieb genommen werden kann. Widerspricht jedoch der Betreiber des bereits vorhandenen, zuvor geförderten Netzes im Rahmen des Markterkundungsverfahrens, so ist eine Inbetriebnahme vor Ablauf der Zweckbindungsfrist nicht möglich. Somit nimmt das Ergebnis der Markterkundungsverfahren gerade für Betreiber von zukünftigen und bereits geförderten Netzen einen noch höheren Stellenwert als bisher ein.


Schwer erschließbare Einzellage

Bei schwer erschließbaren Einzellagen wird die Förderung auf diesen Trassenabschnitt oder auf das Zweieinhalbfache der durchschnittlichen Kosten pro Adresspunkt im Projektgebiet begrenzt. Hierbei ist die für den Grundstückeigentümer der Einzellage günstigere Lösung zu wählen. Eine schwer erschließbare Einzellage liegt laut der Förderrichtlinie vor, wenn die Distanz der Trassenmeter mehr als 400 Meter vom letztmöglichen Anschlusspunkt bis zu diesem Anschluss beträgt. Der einzureichende Förderantrag muss auch die zuvor beschriebenen schwer erschließbaren Einzellagen erfassen. Die betroffenen Grundstückseigentümer müssen für die Einbeziehung einen Baukostenzuschuss leisten.

 

Verfahrensablauf

Zu Beginn des Förderverfahrens ist ein Förderantrag durch den Zuwendungsempfänger zu stellen, wobei auf Basis der eingereichten Unterlagen eine vorläufige Fördersumme festgelegt wird. Zuwendungsempfänger sind weiterhin die Gebietskörperschaften der Projektgebiete.
Zur Umsetzung steht weiterhin das Wirtschaftlichkeitslücken- und das Betreibermodell zur Verfügung. Auf Grundlage eines Markterkundungsverfahrens wird darauf aufbauend ein vorläufiger Zuwendungsbescheid erlassen. Nach dessen Zugang schreibt der Zuwendungsempfänger das Projekt entsprechend des vergaberechtlichen Rahmens aus und beantragt die endgültige Festsetzung der Fördersumme auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebots.

 

Rückforderungsmechanismus

In Ergänzung zu den allgemeinen Rückforderungsmechanismen (Verstöße gegen Fördermittelrecht) soll die Bewilligungsbehörde ausgezahlte Fördermittel anteilig zurückfordern, wenn im Rahmen einer Prüfung nach sieben Jahren festgestellt wird, dass sich die Bemessungsgrundlage der Zuwendung tatsächlich um mehr als 500 Euro verringert hat. Somit wurde der ursprüngliche Rückforderungsmechanismus deutlich verschärft.

Bereits in den letzten Wochen haben sich Telekommunikationsunternehmen und Kommunen auf den Start des neuen Förderprogramms vorbereitet. Vor diesem Hintergrund ist eine deutliche Ausweitung des Glasfaserausbaus in den kommenden Monaten und Jahren zu erwarten.

 

 

Gerne stehen wir all unseren Mandanten mit Rat und Unterstützung bei allen Fragen des neuen Förderprogramms zur Seite. Kontaktieren Sie uns dazu gerne!
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