Relevante umsatzsteuerrechtliche Änderungen: Kroatien wird 20. Mitglied der Eurozone zum 1. Januar 2023

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veröffentlicht am 11. Januar 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

Nach dem Beschluss des Rates der EU ist das Gesetz über die Einführung des Euros als offizielle Währung in der Republik Kroatien in Kraft getreten. Zum 1. Januar 2023 tritt Kroatien der Euro-Zone bei. Die Einführung des Euros wirkt sich auch auf die umsatzsteuerlichen Vorschriften aus und bringt wichtige Änderungen mit sich.

   

     

Die Einführung des Euro als Währung in Kroatien bringt auch für die Umsatzbesteuerung relevante Änderungen mit sich, die nachfolgend überblicksartig dargestellt sind. 
 
Die für die Umsatzsteuer relevanten Änderungen sind zum 1. Januar 2023 in Kroatien in Kraft getreten:
 

Währungsänderung von HRK in EUR

Die wichtigsten Änderungen, die sich im Bereich der umsatzsteuerlichen Vorschriften auswirken, betreffen die Einführung des Euros als offizielle Währung in Kroatien. In diesem Zusammenhang werden alle im Umsatz­steuer­gesetz und im umsatzsteuerlichen Regelwerk festgelegten Beträge (z.B. der Schwellenwert für die umsatzsteuerliche Registrierung, der Schwellenwert für den Erwerb usw.) von HRK in EUR umgerechnet.
 
Diese betragen aktuell seit 1.1.2023 nunmehr 39.816,84 EUR (300.000 Kuna zum festen Wechselkurs von 7,53450 Kuna/EUR).
 
In Bezug auf die Rechnungserteilung ist zu beachten, dass eine Rechnung, um den formellen Rechnungs­an­ga­ben zu genügen und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen zu haben, die den Vorsteuerabzug ermöglicht, den Umsatzsteuerbetrag grundsätzlich in EUR für die betreffenden Geschäftsvorfälle auszuweisen hat. Eine Rechnung kann auch eine andere Währung zeigen, dann sind die Umsatzsteuerbeträge nach bestimmtem Kurs zur Leistungsausführung umzurechnen. 
 

Umsatzsteuersätze

Über eine Änderung der Umsatzsteuersätze gibt es bis dato keine Anhaltspunkte oder Informationen. Aller­dings wird die Geltungsdauer bestimmter befristeter Umsatzsteuersätze, die als Maßnahmen während der Energiekrise eingeführt wurden, auslaufen.
 
Der Umsatzsteuersatz von 5 Prozent für Lieferungen von Gas und Heizungsanlagen, Brennholz, Pellets, Briketts und Holzspänen wird für bis zum 31. März 2023 ausgeführte Umsätze gelten. Nach dem 31. März 2023 soll er wieder auf 13 Prozent zurückkehren, sofern keine Verlängerung des Zeitraums für die Anwendung des Umsatzsteuersatzes von 5 Prozent erfolgt.
 

Vorsteuerabzug

Des Weiteren ist auf eine Änderung im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug hinzuweisen. Umsatz­steuer­zahler, die Dienstleistungen oder Waren von anderen Umsatzsteuerzahlern erhalten, die das Cash-Accounting-System anwenden (d.h. Umsatzsteuer wird ausgewiesen und gezahlt, wenn der Kunde eine Rechnung bezahlt), können die Vorsteuer erst dann abziehen, wenn die Rechnung bezahlt ist. Trotz der Tatsache, dass die eben­genannte Änderung seit dem 1. Dezember 2022 in Kraft getreten ist, sollte ein erhöhtes Augenmerk darauf liegen, dass die Steuerbehörde ihre Kontrollen in diesem speziellen Bereich im Jahr 2023 verstärken wird.
 

Veröffentlichter Vorschlag der Europäische Kommission zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

Wir dürften darauf hinweisen, dass die Europäische Kommission im Dezember 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehr­wert­steuer­regeln für das digitale Zeitalter vorgelegt hat. Die Vorschläge der Kommission umfassen die folgenden drei Hauptthemen:
  • Echtzeit- und strukturierte elektronische Rechnungsstellung für alle Unternehmen mit inner­ge­mein­schaft­lichen Lieferungen;
  • Aktualisierte Mehrwertsteuervorschriften für Plattformen zur Personenbeförderung und kurzfristigen Unterbringung;
  • Erweiterte EU-Mehrwertsteuermeldungen für den elektronischen Handel sowie eigene Lagerbewegungen über OSS. Sie finden hier weitere Informationen.
 
Die oben genannten Änderungen werden nach und nach im Zeitraum von 2025 bis 2028 eingeführt, auch in Kroatien, sobald sie von den Mitgliedstaaten im Rat der EU angenommen wurden.
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