Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

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​veröffentlicht am 1. Dezember 2022




Im Zuge des Ukraine-Krieges und den Gasversorgungsengpässen wird deutlich: Deutschland befindet sich mitten in einer Energiekrise. Ein besonderes Augenmerk liegt seither verstärkt auf der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen und einer klimaneutralen Wärmeversorgung. 

Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird der Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent Erneuerbaren Energien und Abwärme sowie die Dekarbonisierung bestehender Netze gefördert. Bis 2030 sollen somit die Installation von durchschnittlich 681 MW erneuerbarer Wärmeerzeugungsleistung pro Jahr gefördert und Investitionen von rund 1.174 Millionen Euro jährlich angestoßen werden. 


Seit dem 15.9.2022 ist die Förderrichtlinie zu Wärmenetzsystemen 4.0 durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) abgelöst worden.

Ziele der neuen Förderrichtlinie sind: 

  • treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045 
  • adressatengerechtere Förderung von Transformationen und Großprojekten
  • Flexibilisierung des Förderangebotes durch Einzelmaßnahmenförderung

Gegenstand der Förderung 

Das Förderprogramm ist in vier zeitlich aufeinander aufbauende Module untergliedert. 



Abbildung 1: Schema Förderablauf, wenn die vollständige Fertigstellung eines Wärmenetzes innerhalb von 4 Jahren eintritt (Quelle: Merkblatt Modul 1 BEW) 


Förderfähig in Modul 1 sind Transformationspläne und Machbarkeitsstudien zur Transformation bzw. dem Neubau von Wärmenetzsystemen zur Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten. Ziel der Machbarkeitsstudien ist die Untersuchung der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Konzepts eines neu zu errichtenden Wärmenetzsystems mit mindestens 75 Prozente erneuerbare Energien und Abwärme.  

Die systemische Förderung (Modul 2) umfasst den Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent mit Erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie die Transformation von Bestandsinfrastrukturen. Voraussetzung für die systemische Förderung ist u. a. die Vorlage einer Machbarkeitsstudie bzw. eines Transformationsplanes.  

Förderfähig in Modul 3 ist bei Bestandswärmenetzen auch die Umsetzung von Einzelmaßnahmen, sofern sie sich auf Wärmenetzsysteme zur Versorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten beziehen. 

Für die Erzeugung von erneuerbarer Wärme aus Solarthermieanlagen und aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, ebenso in neue wie in zu transformierende Wärmenetze, wird eine Betriebskostenförderung (Modul 4) gewährt. Die Betriebskostenförderung kann nur für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus geförderten Solarthermie-
anlagen und Wärmepumpen gewährt werden.

Antragsberechtigt gemäß der BEW sind unter anderem Unternehmen, Kommunen (soweit wirtschaftlich tätig), kommunale Eigenbetriebe, eingetragene Vereine und Genossenschaften. 

Die maximale Förderquote richtet sich je nach Fördermodul wie folgt: 





Eine Antragstellung für Modul 4 ist mit Inkrafttreten der BEW noch nicht möglich und wird erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.

Herausforderungen

Mit dem Inkrafttreten der BEW startet auch die operative Antragstellung. Insbesondere bei neuen Förderprogrammen bringt dies oftmals eine Vielzahl von Fragestellungen mit sich. Bei der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze stellen insbesondere folgende Anforderungen eine Herausforderung dar: 

Definition der Wirtschaftlichkeitslücke

Zur Antragstellung für die Module 2 bis 4 ist die Berechnung einer Wirtschaftlichkeitslücke gegenüber dem „kontrafaktischen Fall“ notwendig. Das BAFA stellt hier zwar ein Berechnungsmodell zur Verfügung, jedoch ist hierzu eine Reihe von Prognosewerten notwendig, um die Wirtschaftlichkeitslücke zu bestimmen. Insbesondere in Zeiten von sehr dynamischen Energiemärkten sind Prognosewerte für bspw. Brennstoffpreise nur bedingt aussagekräftig, was die berechnete Wirtschaftlichkeitslücke infrage stellt.  

Transformationspläne & Machbarkeitsstudien

Mit Bewilligung des Antrages auf Modul 1 startet der Bewilligungszeitraum von 12 Monaten mit der Option der Verlängerung um weitere 12 Monate. Insbesondere bei aufwendigeren Vorhaben (bspw. Geothermieprojekten) ist bei der aktuellen Verfügbarkeit und den Kapazitäten von Dienstleistern (Planung, Seismik etc.) der Bewilligungszeitraum eher knapp bemessen. Ebenso sind die Anforderungen an den Detailgrad der Voruntersuchungen und Vorplanung noch nicht abschließend geklärt. 

Fernwärmenetzerweiterung

Um eine Erweiterung des Fernwärmenetzes gefördert zu bekommen, ist eine vollständige Wärmeerzeugung durch Erneuerbare Energien oder Abwärme nötig. Aus technischer Sicht stellen sich hier direkt Fragen, wie bspw. mit fossilen Besicherungs- und Spitzenlastanlagen umzugehen ist, bzw. ob diese als förderschädlich eingestuft werden. 

Wir beraten Sie gerne zum BEW, in Bezug auf Antragstellung, Konzeptionen und der Realisierung der Projekte. 



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