Volle Ladung: Förderprogramm Ladeinfrastruktur gestartet

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​veröffentlicht am 6. März 2017

 

 

 

​Die Bundesregierung hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, Leitmarkt der Elektromobilität zu werden. Hierfür sollen u.a. bis zum Jahr 2020 eine Millionen Elektroautos auf Deutschlands Straßen rollen. Da die Umsetzung dieses Vorhabens jedoch nur sehr schleppend vorangeht und weit hinter den gesetzten Meilensteinen zurückbleibt, hat die Bundesregierung bereits am 18. Mai 2016 als Maßnahmenpaket das Programm zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland beschlossen. Dieses umfasst neben der Kaufprämie für reine Elektro- und Hybridfahrzeuge und einigen Steuervorteilen (z.B. für das kostenfreie Laden eines Elektrofahrzeuges von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz) auch das Ziel eines beschleunigten flächendeckenden Ausbaus der Ladeinfrastruktur. Die bisher unzureichende Versorgung mit Ladesäulen gilt als ein Grund für die immer noch schwache Nachfrage nach Elektroautos in Deutschland.

 

Für das Förderprogramm werden insgesamt 300 Millionen Euro bereitgestellt

Das Bundesförderprogramm für Ladeinfrastruktur umfasst Fördergelder mit einem Gesamtvolumen von 300 Millionen Euro, die im Rahmen mehrerer Förderaufrufe im Zeitraum von 2017 bis 2020 bereitgestellt werden. Gefördert wird der Aufbau von insgesamt ca. 5.000 Schnellladestationen (ab 22 kW) mit 200 Millionen Euro sowie der Aufbau von rund 10.000 Normalladestationen (bis 22 kW) mit 100 Millionen Euro.


Ziel ist die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland mit einem oder mehreren Ladepunkten. Eine Förderung von Ladepunkten auf nichtzugänglichen Flächen, wie beispielsweise Parkplätzen von Unternehmen, ist somit nicht vorgesehen. Mögliche öffentlich zugängliche Standorte von Ladesäulen sind insbesondere öffentliche Parkplätze, Tankstellen und Autohöfe, Einkaufszentren, Sportzentren, Carsharing-Stationen sowie Bahnhöfe, Flughäfen und Messezentren. Der Zugang zur Ladesäule soll grundsätzlich 24 Stunden am Tag und an sieben Tagen pro Woche möglich sein


Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus Erneuerbaren Energien (mit Herkunftsnachweis) oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativen Strom stammen muss. Zusätzlich müssen die technischen Mindestanforderungen aus der Förderrichtlinie und dem ersten Förderaufruf eingehalten werden. Diese orientieren sich an der bereits im letzten Jahr verabschiedeten Ladesäulenverordnung.


Die Förderung umfasst einen Großteil der Kosten für die Errichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur und beinhaltet neben den Anschaffungskosten für die Ladestation auch den erforderlichen Netzanschluss und die Montage der Ladestation.

 

Die Zuwendung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und umfasst maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Netto-Gesamtkosten (im ersten Aufruf 40 Prozent). Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die zusätzlichen Betragsgrenzen: 

 

​Gegenstand​Maximalbetrag
​Ladepunkte bis 22 kW
(Normalladen)
​3.000 € je Ladepunkt
​Ladepunkte bis 100 kW
(Schnellladen)
​12.000 € je Ladepunkt
​Ladepunkte über 100 kW
(Schnellladen)
​30.000 € je Ladepunkt
​Netzanschluss
Niederspannung
​5.000 € für den Anschluss
​Netzanschluss
Mittelspannung
​50.000 € für den Anschluss

 

Weitere Voraussetzungen für die Fördermittelbewilligung sind insbesondere:

 

  • Einhaltung der Ladesäulenverordnung (Vorgaben zu den Steckerstandards)
  • Anbindung an ein IT-Backend (Offener Standard z.B. OCPP)
  • Remotefähigkeit der Ladesäule
  • Roamingfähigkeit (Kunden anderer Anbieter müssen die Ladeinfrastruktur nutzen können)
  • Einhaltung Vorgaben Mess- und Eichrecht
  • Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren
  • Einsatz von Strom aus Erneuerbaren Energien (lokal erzeugt oder Grünstrom mit Herkunftsnachweisen nach § 5 Nummer 20 EEG)
  • Permanente Zugänglichkeit, anderenfalls reduzieren sich die Förderquoten um 50 Prozent
  • Mindestens zugänglich an 12 Stunden pro Tag


Die Stellplätze an den Ladesäulen müssen, je nachdem ob sie sich im öffentlichen Straßenraum bzw. im nicht-öffentlichen Straßenraum befinden, zusätzlich mit einem der folgenden Sinnbilder gekennzeichnet sein:

 

Sinnbild Ladesäulen 

Zudem muss die geförderte Ladesäule selbst mit dem Logo des BMVI als Fördermittelgeber ausgestattet sein. Während der Mindestbetriebszeit der Ladesäule (6 Jahre) ist zwei Mal pro Jahr ein Bericht über die Verfügbarkeit, Bestätigung des kontinuierlichen Betriebs, Kosten, Zugang, Abrechnung, Ladeleistung, Ausstattung, Netzanschluss und allen Ladevorgängen mit Angabe über Dauer, Strommenge und Authentifizierung zu übermitteln.

 

Innerhalb der gesamten Förderperiode (2017 bis 2020) ist die Förderhöhe pro Antragsteller auf 60 Millionen Euro gedeckelt. Für den ersten Förderaufruf, vom 1. März bis zum 24. April 2017, gilt eine Begrenzung von 5 Millionen Euro pro Antragsteller. Die entsprechende Förderrichtlinie, die unter anderem die Voraussetzungen und das konkrete Verfahren regelt, sowie der erste Förderaufruf stehen seit dem 16. Februar 2017 auf der Webseite der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) zur Verfügung.

 

Ladesäulen als Türöffner für die Mobilität der Zukunft

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird zukünftig selbstverständlicher Teil eines integrierten Serviceangebots sein, in dem verschiedene elektrifizierte Verkehrsmittel in einem intermodalen Verkehrssystem intelligent miteinander vernetzt sind. Damit liegt für Kommunen und Stadtwerke in der Elektromobilität eine große Chance, die Umwelt- und Verkehrssituation zu verbessern und die Umweltbelastungen trotz steigender Mobilitätsnachfrage zu senken. Kommunen, die bereits heute aktiv kommunale Elektromobilitätskonzepte planen, profitieren nicht nur von einem Imagegewinn, sondern steigern damit auch mittel- bis langfristig die Attraktivität ihres Wirtschaftsstandortes. Mit dem Ziel, die Kommunen in ihrer Funktion als Vorreiter und Multiplikator bei der Einführung der Elektromobilität zu unterstützen und damit eine signifikante Erhöhung der Fahrzeugzahlen zu erreichen, fördert das BMVI zudem ebenso die Erstellung von kommunalen Elektromobilitätskonzepten.


Viele Stadtwerke und kommunale Energieversorgungsunternehmen setzen sich aktuell daher intensiv mit dem Thema der Elektromobilität auseinander und zeigen in zahlreichen Projekten deutschlandweit, wie sie emissionsfrei, lokal und kostengünstig die Mobilität der Zukunft aufbauen. Ihr Engagement verspricht mittelfristig neue Kunden, ohne teure Vertriebsboni bezahlen zu müssen. Des Weiteren können sie von ihrer Erfahrung als Netzbetreiber, ihrer lokalen Nähe sowie der engen Verbindung zur Kommunalpolitik profitieren. Dies sind ideale Voraussetzungen, um (evtl. gemeinsam mit anderen lokalen Partnern) die Einführung der Elektromobilität zu forcieren.

 

Der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur erfolgt JETZT!

Weitsichtige Ladeinfrastrukturbetreiber sind derzeit bestrebt, möglichst viele Ladesäulen zu errichten, um eine Art „Monopolstellung” für die Zukunft aufzubauen. Durch das nun aufgelegte Förderprogramm zur Errichtung von Ladesäulen ist zu erwarten, dass die Wirtschaftlichkeit des Betriebs von Ladesäulen maßgeblich verbessert wird und der Zubau an Ladeinfrastruktur in den kommenden Jahren rasant voranschreitet. Kommunen und Stadtwerke sind daher gut beraten, sich beim Ausbau der Ladeinfrastruktur rechtzeitig in Stellung zu bringen. Je länger sie warten, desto schwieriger erscheint es, in diesem zukünftigen Geschäftsfeld Fuß zu fassen.


Die „Move-or-Lose”-Situation macht ein baldiges Handeln erforderlich, wenn das Feld nicht von vornherein anderen Anbietern überlassen werden soll. Verstärkt wird dieser Zeitdruck dadurch, dass die Fördermittel zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur im ersten Förderaufruf nach dem „Windhund-Prinzip“ vergeben werden. Dies bedeutet, dass Anträge solange gestellt werden können, bis die bereitgestellten Fördermittel gänzlich bewilligt sind. Ab dem zweiten Förderaufruf erfolgt die Vergabe der Fördermittel in Form einer Ausschreibung, die sich an die geringsten Förderkosten pro Kilowatt Ladeleistung orientiert.


Darüber hinaus muss der Wandel hin zu Elektromobilität dezentral auf kommunaler Ebene gestützt werden. Dies bedeutet, dass Elektromobilität nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern als integraler Bestandteil eines kommunalen Stadt-, Siedlungs- und Verkehrskonzeptes anzusehen ist. Hierfür gilt es, frühzeitig die Weichen zu stellen.


Rödl & Partner berät Kommunen, Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen bei dem Einstieg in das Geschäftsfeld Elektromobilität mit umfassenden rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen.

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Benjamin Hufnagel

Wirtschaftsingenieur (B.Eng.), M.A. Europäische Energiewirtschaft

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