M&A Vocabulary – Experten verstehen: „Due Diligence”

PrintMailRate-it

In dieser Fortsetzungsreihe stellen Ihnen wechselnde M&A-Experten der weltweiten Niederlassungen von Rödl & Partner jeweils einen wichtigen Begriff aus der englischen Fachsprache des Transaktionsgeschäfts vor, verbunden mit Anmerkungen zur Verwendung. Hierbei geht es nicht um wissenschaftlich-juristische Exaktheit, linguistische Feinheiten oder erschöpfende Darstellung, sondern darum, das Grundverständnis eines Terminus zu vermitteln bzw. aufzufrischen und einige nützliche Hinweise aus der Beratungspraxis zu geben.


​Bei der Zusammenführung oder Übernahme einer Gesellschaft oder Teile derselben, verhält es sich fast wie bei der Anschaffung eines Autos: Die kaufentscheidenden Faktoren müssen evaluiert, kategorisiert und schließlich gegeneinander abgewogen werden.

Erst wenn dieser Prozess vollzogen ist, kann eine Entscheidung – und zwar in der Regel nur auf der Grundlage der dem Käufer zur Verfügung stehenden Informationen – getroffen werden.

Vor dem Abschluss eines Kaufvertrags ist – in Anbetracht der mitunter weitreichenden Folgen – ein ausreichendes Maß an Sorgfalt, due diligence, walten zu lassen. Bei M&A Transaktionen ist dabei ein besonderes Augenmerk auf die Aspekte Recht, Steuern und Finanzen (Law, Tax and Finance) zu legen. Abhängig von der Industrie oder Branche des Zielunternehmens können weitere Prüfungen notwendig oder zumindest sinnvoll sein. So sollte z.B. bei Industrieunternehmen stets eine Umwelt oder technische Due Diligence erwogen werden.

Im Rahmen der sogenannten Legal Due Diligence gilt es zunächst, alle wichtigen rechtlichen Fakten über das Unternehmen, die einen Überblick über dessen grundlegenden Aufbau sowie dessen Rechte und Pflichten ermöglichen, festzustellen. Das sind insb.:

  • die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse wie z.B. Gründung, Anteilsinhaberschaft, Sitz, Vertretungsregelungen, stille Beteiligung, Beziehungen zu anderen Gesellschaften,
  • die Finanzierungsstruktur und eventuelle Sicherungsrechte wie z.B. Kredite oder Bürgschaften,
  • Verträge der Gesellschaft mit den Gesellschaftern wie z.B. Gesellschafterdarlehen oder Geschäftsführerdienstverträge,
  • die rechtliche Situation in Bezug auf das Geistige Eigentum hinsichtlich gewerblicher Schutzrechte, Urheberrechte, Nutzungsrechte und Know-how wie z.B. eingetragene Marken oder Domains,
  • Immobilien und/oder Mietverträge,
  • wesentliche Rechtsbeziehungen wie z.B. Kundenverträge und Kooperationsverträge sowie Assets,
  • Arbeits- und dienstvertragliche Angelegenheiten, insb. Beschäftigtenzahl, Tarifbindung, Betriebsrat, Betriebsordnung, Pensionsverpflichtungen, Arbeitnehmerüberlassung, Entsendung, freie Mitarbeiter, Sonderzahlungen, laufende Rechtsstreitigkeiten oder Einhaltung des Mindestlohns,
  • Überblick über sonstige Rechtsstreitigkeiten,
  • Versicherungsverträge.

     
Bei der Financial Due Diligence wiederum geht es darum, die wesentlichen finanziellen Risiken des Unternehmens, aber auch deren wirtschaftliches Potenzial zu analysieren. Besonders ausschlaggebend sind:

  •  grundlegende Informationen wie Errichtungsdatum, eingetragenes Stammkapital, Namen sowie Anteile der Gesellschafter,
  • die dauerhaften wirtschaftlichen Erträge des Unternehmens sowie bestehende Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen,
  • die zurückliegende Verkaufs- sowie Ausgabenentwicklung im Hinblick auf Lohn-, Versicherungs-, Fracht-, Büromaterialkosten oder Investitionen,
  • die Aufstellung über Betriebskosten und vorhandenes Inventar,
  • Darlehen und andere Verbindlichkeiten, die die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens gefährden könnten,
  • Grundannahmen im Rahmen wirtschaftlicher Prognosen des Managements,
  • Personal- und Buchhaltungsinformationssysteme.
      

Nicht weniger essenziell ist die Durchführung einer Tax Due Diligence. Diese stellt einen wichtigen Baustein im Entscheidungsprozess dar und kann Aufschlüsse darüber geben, ob das Zielunternehmen nach Abschluss der Transaktion die vom Käufer anvisierten wirtschaftlichen Ergebnisse aufweisen kann. Das Steuerkonzept des Zielunternehmens wird während der Tax Due Diligence auf Herz und Nieren prüft, da es dessen Profitabilität in erheblichem Maße beeinflusst.

Eine sorgfältige Tax Due Diligence umfasst insb.:

  • die Überprüfung des Steuerstatus und Analyse des Status der Steuerprüfung im Hinblick auf den potenziellen Einfluss auf künftige Geschäftsjahre,
  • Tax Compliance mit Blick auf die Mehrwertsteuer, Einkommensteuer, Grundsteuer, Sozialversicherungsbeiträge etc. und wo sie anfallen,
  • die Identifizierung von zurückliegenden Steuerrisiken in Geschäftsjahren, die von den zuständigen Steuerbehörden noch überprüft werden können sowie Risiken bei Transaktionen,
  • sonstige Themenkomplexe: Verzugsstrafen, Subventionen, konzerninterne Verrechnungspreisregelungen, Steuerbegünstigungen, Versteuerung von Gewinnausschüttungen etc.
       

Ziel der Durchführung eines Due Diligence Prozesses ist letztlich, im Rahmen von Unternehmenstransaktionen zwangsläufig bestehende Risiken aufzudecken und entsprechend ihres Risikopotenzials einzuordnen und zu bewerten. Wie im täglichen Leben kann nicht jedes Restrisiko vollständig beseitigt werden. Nur durch eine ausführliche und professionelle Beratung – im Rahmen derer rechtliche Schutzvorkehrungen getroffen werden können – ist es dem Käufer möglich, guten Gewissens eine sorgfältig durchdachte Entscheidung zu treffen.

AUS DEM NEWSLETTER

Kontakt

Contact Person Picture

Sebastian Wiendieck

Rechtsanwalt

Partner

+86 21 6163 5329

Anfrage senden

Experten erklären

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu