Steuerklima in den USA erneut im Wandel

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von Dr. Dagmar Möller-Gosoge und Janine Kickler-Kreuz

 

Am 28. Mai 2021 hat die neue amerikanische Regierung den Haushaltsplan für 2022 bekannt gegeben. Zeitgleich hat das amerikanische Finanzministerium Erläuterungen hierzu in Form eines sog. Green Books veröffentlicht. Im Green Book werden die teilweise bereits bekannten Steuerreformvorschläge der Biden-Administration dargelegt und im Detail erläutert.


Auch wenn aktuell noch unklar ist, inwieweit die Reformvorschläge politisch umsetzungsfähig sind, sollten diese bereits jetzt beleuchtet und bei M&A-Transaktionen mit US-Bezug berücksichtigt werden.


Ziel der Steuerreformvorschläge

Das Green Book umfasst zwei Maßnahmenpakete, den American Jobs Plan und den American Families Plan. Für M&A-Transaktionen ist vor allem der American Jobs Plan relevant. Ein wesentliches Ziel von diesem ist es, die Besteuerung von Unternehmen so zu reformieren, dass Unternehmen, insbesondere international tätige Konzerne, ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen. Weitere Ziele des American Jobs Plans bestehen in der Schaffung von Anreizen zur Verlagerung von Unternehmensaktivitäten und Arbeitsplätzen in die USA sowie in der Förderung von erneuerbaren Energien. Mit den Steuerreformvorschlägen wird insgesamt beabsichtigt, Steuermehreinnahmen zu generieren, die verstärkt für die Bereiche Bildung, Infrastruktur und saubere Energien verwendet werden sollen.


Wesentliche geplante Änderungen

Die geplanten Steueränderungen, die im American Jobs Plan hervorgehoben werden, umfassen im Wesentlichen:

  • Anhebung des Körperschaftsteuersatzes auf Bundesebene von 21 Prozent auf 28 Prozent
  • Verschärfung der Vorschriften zum Global Intangible Low-Taxed Income (GILTI), wie die Abschaffung des Qualified Business Assets Investments (QBAI), einer Art Freibetrag bei der Ermittlung von GILTI
  • Abschaffung der Vorschriften zur Base Erosion and Anti-Abuse Tax (BEAT) und Einführung von Vorschriften zu Stopping Harmful Inversions and Ending Low-Tax Developments (SHIELD), auf Basis derer der Abzug bestimmter Zahlungen an Unternehmen in Niedrigsteuerländer versagt werden soll
  • Abschaffung der Vorzugsbesteuerung für Foreign-Derived Intangible Income (FDII) und Einführung von Anreizen für Forschung und Entwicklung
  • Einführung einer Mindeststeuer von 15 Prozent auf die Buchgewinne großer Unternehmen
  • Einführung einer zusätzlichen Zinsabzugsbeschränkung bei übermäßiger Fremdfinanzierung von US-Gesellschaften

Darüber hinaus existieren im American Jobs Plan weitere Vorschläge, die sich vornehmlich mit der Reduktion bestimmter Besteuerungslücken und  Begünstigungen auseinandersetzen, wie die Begrenzung ausländischer Steuergutschriften für Verkäufe hybrider Gesellschaften.


Hinzu kommen weitreichende Reformvorschläge im Zusammenhang mit der Besteuerung natürlicher Personen, die primär im American Families Plan adressiert werden. Zu den Vorschlägen gehören:

  • Anhebung des Spitzen-Einkommensteuersatzes auf Bundesebene von 37 Prozent auf 39,6 Prozent
  • Reform der Besteuerung von Kapitaleinkünften, wie die Besteuerung von langfristigen Veräußerungsgewinnen und qualifizierten Dividenden bei einem Einkommen von mehr als 1 Mio. USD zu regulären Einkommensteuersätzen (somit z.B. auch die Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf derartige Einkünfte von aktuell 20 Prozent auf 37 bzw. 39,6 Prozent)

Die meisten der genannten Änderungen sollen laut Green Book erstmals für nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Wirtschaftsjahre Anwendung finden. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die bereits mit Umsetzung in Kraft treten sollen, wie die genannte Änderung bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften.


Auswirkungen auf M&A-Transaktionen

Auf den ersten Blick scheinen die geplanten Änderungen primär negative Auswirkungen auf M&A-Transaktionen mit US-Bezug zu haben. Ursächlich hierfür ist vor allem die Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes, die dazu führen würde, dass die USA mit einem kombinierten Steuersatz von durchschnittlich 32,4 Prozent im OECD-Vergleich den höchsten Steuersatz aufweisen und damit M&A-Deals teuer werden würden. Auch die Verschärfung der GILTI-Vorschriften, die Einführung der SHIELD-Vorschriften und die höhere Besteuerung sog. Spitzenverdiener dürfte bei Vorliegen der Voraussetzungen M&A-Deals in den USA weniger attraktiv machen.


Allerdings sollten diejenigen Reformvorschläge, die Anreize für M&A-Deals in den USA liefern, nicht vernachlässigt werden. So bieten vor allem die geplanten Begünstigungen für die Verlagerung von Arbeitsplätzen in die USA, für Forschung und Entwicklung oder für die Investition in CO2-arme Technologien viele neue Chancen und erhöhen damit die Attraktivität von M&A-Aktivitäten in den USA.

Da US-Präsident Biden das generelle Ziel verfolgt, die USA noch stärker, wettbewerbs- und widerstandsfähiger zu machen und vor allem verstärkt in Infrastruktur zu investieren, ist nicht davon auszugehen, dass der M&A-Markt in den USA durch die geplante Steuerreform an Bedeutung verliert. Es könnte allerdings ratsam sein, M&A-Transaktionen zeitnah durchzuführen, um noch von bestimmten Vorschriften zu profitieren. Zu nennen ist hierbei neben den niedrigen Steuersätzen auch die mögliche und bald auslaufende Sofortabschreibung von Investitionsgütern.


Fazit

Mit dem am 28. Mai 2021 veröffentlichten Green Book erfolgte der offizielle Startschuss für die von US-Präsident Biden vorgesehene Steuerreform in den USA. Anders als die US-Steuerreform aus dem Jahr 2017 unter US-Präsident Trump, die M&A-Transaktionen in den USA tendenziell stark begünstigte, gehen die aktuellen Reformvorschläge im Green Book in zwei verschiedene Richtungen. Zum einen lassen diese – nicht zuletzt durch die geplante Steuersatzerhöhung von 21 Prozent auf 28 Prozent – Mehrbelastungen und Nachteile für M&A-Deals erwarten. Zum anderen kann aber auch mit gewissen Minderbelastungen und Vorteilen für M&A-Deals, beispielsweise in Zusammenhang mit produzierenden oder technologiebasierten Unternehmen, gerechnet werden. Vor diesem Hintergrund sollten M&A-Transaktionen frühzeitig im Hinblick auf potentielle Auswirkungen evaluiert werden.

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Dr. Susanne Kölbl

Steuerberaterin, Diplom-Kauffrau

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