Nachhaltige Mobilität als Instrument der Mitarbeiterbindung

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veröffentlicht am 6. April 2022 | Lesedauer ca. 4 Minuten


Die Zeiten, in denen Arbeitnehmer mit klassischen Vergütungs- sowie Arbeitszeit­mo­dellen gewonnen und gehalten werden konnten, sind inzwischen Vergangenheit. Arbeit­nehmer, die sich im privaten Bereich Gedanken über nachhaltige Kleidung und nachhaltige Lebensmittel machen, betrachten auch einen Arbeitsplatz zumindest teil­weise unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit. Bei immer mehr Arbeitnehmern ist ein Dienstwagen, der auch zu privaten Zwecken genutzt werden kann, Teil von Vergü­tungs­­­modellen. Ein Thema der Nachhaltigkeit sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeit­neh­mer ist daher, den Arbeitnehmern zu ermöglichen, sich ein Elektrofahrzeug als Dienst­wa­gen zu bestellen. Damit soll die gelebte Nachhaltigkeit im privaten Bereich auch durch das Dienstfahrzeug zum Ausdruck gebracht werden.


Allerdings ist der Weg zum Einsatz von Elektrofahrzeugen im firmeneigenen Fuhrpark und als Baustein der Nachhaltigkeit von Unternehmen arbeitsrechtlich mit einigen Fallstricken verbunden.



Voraussetzungen im Unternehmen für E-Mobilität

Um den Einsatz von Elektrofahrzeugen als Dienstfahrzeug zu fördern, muss sich das Unternehmen als Arbeit­geber unterschiedliche Fragen stellen. Der erste augenscheinliche Punkt auch für den Arbeitnehmer ist dabei das Bestehen von Lademöglichkeiten im Unternehmen. In diesem Zusammenhang muss sich das Unternehmen die Frage stellen, inwieweit es zielführend ist, dass auch der Arbeitnehmer verpflichtend eine Lademöglichkeit bei sich zu Hause besitzt. Der Arbeitgeber sollte sich Gedanken machen, inwieweit diese durch ihn finanziell gefördert werden kann. Teilweise gibt es inzwischen Anbieter, die mit dem Leasing eines Elektrofahrzeuges auch das Leasing einer Wallbox ermöglichen.

Gleichzeitig muss der Unternehmer berücksichtigen, wie das Elektrofahrzeug aufgrund der Tätigkeitsfelder des Arbeitnehmers genutzt wird. Hier geht es um Fragen, wie weit die Wohnung von der ersten Arbeitsstätte des Arbeitnehmers entfernt ist. Das Fahrverhalten des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit Kundenbesuchen spielt eine wesentliche Rolle. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitgeber auch Gedanken machen muss, welche Anfahrtswege der Arbeitnehmer in der Regel bei einem Kundenbesuch zu bewältigen hat. Es darf nicht ver­ges­sen werden, dass Elektrofahrzeuge in der Regel eine wesentlich geringere Reichweite haben als Dienst­fahr­zeu­ge mit Verbrennungsmotoren.

Solange in Deutschland – aber auch im Ausland – keine ausreichende Versorgung mit Ladestationen gegeben ist, muss in die Abwägung, ob ein Elektrofahrzeug unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten als Dienstfahrzeug eingesetzt wird, einbezogen werden, auf welchem Weg ohne teure Zwischenladung an Schnellladestationen weiterhin termingerechte Kundenbesuche erledigt werden können.


Vorteile von Elektrofahrzeugen im Fuhrpark

Durch die deutsche Bundesregierung wird der Ausbau des Ladestationen-Netzes jedoch stetig vorangetrieben und auch die Reichweite der Elektrofahrzeuge hat deutlich zugenommen. So können viele E-Autos mittlerweile Strecken von über 350 Kilometern [1] zurücklegen. Wenn Dienstreisen innerhalb der Reichweite des Elektro­autos liegen, ist die Anfahrt mit diesem Dienstfahrzeug demnach unkritisch zu betrachten. Zusätzlich wirkt sich die Verwendung von E-Autos positiv auf die CO2-Bilanz des Unternehmens aus, insofern sie mit 100 Pro­zent Ökostrom geladen werden. Wenn die Ladeinfrastruktur zusätzlich mit einer dezentralen Erzeugungs­an­lage, beispielsweise in Form von Photovoltaik-Carports, gekoppelt ist, schlägt sich das vorteilhaft sowohl auf das Employer Branding als auch auf die CO2-Bilanz des Unternehmens nieder.

Vergleicht man die aktuellen Spritpreise mit den anfallenden Kosten eines E-Autos, liegt Letzterer klar im Vorteil – und das trotz der höheren Energiekosten. Bei einem elektrischen Mittelklassewagen kann man mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 15 kWh pro 100km rechnen. Auf dieser Strecke verbraucht beispiels­weise der VW ID.4 circa 17 kWh [2]. Wird dieser als Dienstwagen eingesetzt und beim Arbeitgeber oder zu Hause an einer Wallbox geladen, fallen somit Kosten in Höhe von 5,10€ pro 100km (Annahme: 0,30 Euro/kWh) an. Bei Spritpreisen von 2,00 Euro pro Liter landet man bei dieser Entfernung bei 14,00 Euro (Annahme: Verbrauch 7l/100km).

Wichtig anzumerken ist, dass auf Seiten des Arbeitgebers gegebenenfalls bestehende Nutzungsver­einba­rungen und Dienstwagenordnungen an die Bedürfnisse, die durch Elektrofahrzeuge als Dienstfahrzeuge ent­stehen, an­zupassen sind.


Beweggründe des Arbeitnehmers für den Einsatz von Elektrofahrzeugen als Dienstfahrzeug

Ob der Arbeitnehmer tatsächlich aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten die Entscheidung für ein Elektro­fahr­zeug als Dienstfahrzeug trifft oder vielmehr aus steuerlichen Erwägungen, ist oft erst auf den zweiten Blick zu er­kennen. Obwohl die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung beim Einsatz eines Elektro­fahr­zeugs aktuell noch viel geringer ist als bei einem Dienstfahrzeug mit Verbrennungsmotor, ist langfristig nicht ab­sehbar, wie sich dieser Steuervorteil entwickelt.

Dieser steuerliche Vorteil ist zudem abhängig von den Anschaffungskosten und gilt für reine Elektroautos, de­ren Bruttolistenpreis nicht mehr als 60.000 Euro beträgt. Wie lange die Umwelt- und Innovationsprämie noch geleistet werden, bleibt abzuwarten. Diese werden häufig gerade bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen zugunsten der Arbeitnehmer berücksichtigt.

Arbeitnehmer, die sich für einen elektrischen Firmenwagen entscheiden, können von verschiedenen Möglich­keiten profitieren. Beispielsweise wird das Aufladen an betrieblichen Ladestationen begünstigt. Wenn Arbeit­nehmer kostenfrei oder vergünstigt Strom zum elektrischen Laden erhalten, gilt dies nicht als geldwerter Vor­teil, sondern bleibt steuerfrei. Eine weitere Option ist der Erhalt einer steuerfreien Pauschale, die das externe Laden, zum Beispiel am privaten Stromanschluss, des E-Dienstwagens ermöglicht.

Die Bundesregierung setzt damit ein deutliches Signal und möchte die E-Mobilität weiter vorantreiben und den Weg für eine klimafreundlichere Mobilität in Deutschland ebnen.


Alternativen zum Elektrofahrzeug im Rahmen der E-Mobilität im Unternehmen

Berücksichtigt man die aktuell sehr langen Lieferfristen für Elektrofahrzeuge machen sich viele Arbeitgeber auch Gedanken über Alternativen im Rahmen der Nachhaltigkeit. Hier werden Mobilitätspauschalen genauso diskutiert wie Car-Sharing-Angebote. Viele Unternehmen gewähren bereits Vorteile durch Jobtickets, um öf­fent­liche Verkehrsmittel zu nutzen. Immer mehr verbreiten sich auch die Leasingangebote der Arbeitgeber für Dienstfahrräder. Letzteres bietet sich vor allem dann an, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb des Stadtgebietes seiner ersten Arbeitsstätte unterwegs ist oder am Ort, an dem seine erste Arbeitsstätte liegt, auch seinen Wohnsitz hat.


Fazit

Viele Unternehmen haben erkannt, dass das Thema Nachhaltigkeit im Außenauftritt nicht nur bei der Vergabe von Aufträgen eine Rolle spielt, sondern immer mehr auch bei der Gewinnung und Bindung von Arbeitnehmern. Ein kleiner Baustein zum Thema Nachhaltigkeit wird dabei immer mehr der Einsatz von Elektrofahrzeugen im firmeneigenen Fuhrpark werden. Neben technischen und vertraglichen Hürden sind dabei immer auch Verän­derungen in der Denkweise von Arbeitgeber und Arbeitnehmer anzustoßen. Der Einsatz von Elektro­fahrzeugen sollte nicht vorrangig aus steuerrechtlichen Gründen erfolgen, sondern um die Nachhaltigkeit auch in der Arbeitswelt zu leben.

 


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Cornelia Schmid

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

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