Hightech-Unternehmen im Fokus: Neue Verwaltungsmaßnahmen für Steueranreize in China

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Im Anschluss an die im Jahr 2016 veröffentlichten „Verwaltungsmaßnahmen zur Akkreditierung von Hightech-Unternehmen - Guokefahuo [2016] Nr.32” hat die chinesische staatliche Steuerverwaltung („SAT”) durch die kürzlich publizierte „Bekanntmachung 2017 Nr. 24” wesentliche Vorschriften zur Steuerverwaltung in Bezug auf steuerliche Anreize für Hightech-Unternehmen weiter bekräftigt. Die Bekanntmachung ist gültig für die jährliche Körperschaftsteuererklärung ab 2017.


Zeitliche Beschränkung zur Inanspruchnahme steuerlicher Anreize

Nachdem ein Unternehmen die Qualifikation als Hightech-Unternehmen erhält, werden dem Unternehmen ab dem Jahr des Ausstellungsdatums auf dem entsprechenden Zertifikat steuerliche Anreize gewährt. Da das Ausstellungsdatum i.d.R. ein konkretes Datum ist und die Gültigkeitsdauer des Zertifikats drei Jahre beträgt, kann dies dazu führen, dass die zeitliche Berechtigung der Steueranreize von der Gültigkeitsdauer des Zertifikats abweicht. Um einen nahtlosen Übergang zu schaffen, kann das Unternehmen im Jahr, in dem die Qualifikation als Hightech-Unternehmen abläuft, vor der Reakkreditierung die Körperschaftsteuer („Corporate Income Tax – CIT”) mit dem Steuersatz von 15 % im Voraus bezahlen; wenn das Unternehmen nicht vor Ende des Jahres die erneute Qualifikation als Hightech-Unternehmen erhält, muss die Steuer nach den einschlägigen Bestimmungen nachgezahlt werden.


Follow-Up Prüfungen

Die Bekanntmachung klärt, dass der Umfang der Follow-up-Prüfung sich sowohl auf den Akkreditierungsprozess als auch auf die Periode der Inanspruchnahme der steuerlichen Anreize bezieht. So konnte die Steuerbehörde vor der Bekanntmachung zwar die unterbezahlte Steuer von Unternehmen, die die Zulassungsvoraussetzungen als Hightech-Unternehmen nicht (mehr) erfüllten, jedoch akkreditiert waren, erheben, allerdings die Zertifizierung als Hightech-Unternehmen nicht entziehen. Mit der Bekanntmachung wird klargestellt, dass die Steuerbehörde das zuständige Akkreditierungsinstitut zur Überprüfung einschalten kann, sofern feststellt wird, dass ein Unternehmen die Zulassungsvoraussetzungen nicht (mehr) erfüllt. Hat das Akkreditierungsinstitut die Überprüfung durchgeführt und bestätigt, dass das Unternehmen die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wird die Qualifikation aufgehoben und die Steuerbehörde informiert, das ab dem Jahr, indem dem Unternehmen der Status als Hightech-Unternehmen aberkannt wurde, die gewährten Steueranreize als ungültig deklariert und der entsprechend gültige Steuersatz erhoben wird. Diese Regelung bekräftigt die Rolle des Akkreditierungsinstituts, die sowohl die Überprüfung übernimmt, aber auch über die Aufhebung des Status entscheidet.


Jährliche Anmeldungsverfahren

Es bleibt dabei: Immer vor Ende Mai jeden Jahres müssen folgende Dokumente ausgefüllt und eingereicht werden: 1) der jährliche Status in Bezug auf geistige Eigentumsrechte; 2) Auflistung des wissenschaftlichen und technischen Personals; 3) Aufführen der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung („F&E”); 4) Aufstellung des betrieblichen Ergebnis des Vorjahres. Die entsprechenden Dokumente müssen auf der „Webseite für Verwaltung der Akkreditierung von Hightech-Unternehmen” eingereicht werden. Darüber hinaus betont die jetzige Bekanntmachung, dass zusätzlich zu den jährlichen Anmeldeverfahren folgende Unterlagenfür weitere Prüfungen zur Verfügung gestellt werden müssen:
 
  • Zertifikat, dass das Unternehmen als Hightech-Unternehmen klassifiziert
  • Alle relevanten Akkreditierungsunterlagen für Hightech-Unternehmen
  • Informationen in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum; und Erläuterungen, dass die (High-) Technologien eine Kern- und Unterstützungsrolle für die wichtigsten Produkte (Dienstleistungen) spielen und im entsprechenden Umfang eingesetzt werden, zudem sind die Erträge aus Hightech-Produkten (Dienstleistungen) offenzulegen
  • Nachweise über die Anzahl der Mitarbeiter sowie des wissenschaftlichen und technischen Personals
    Anteil der gesamten F&E-Aufwendungen an den Umsatzerlösen im Berichtsjahr und in den letzten beiden Geschäftsjahren, Verwaltungsdokumente, Hilfsbuch sowie eine detaillierte Liste der F&E-Aufwendungen
  • Weitere Dokumente, die seitens der Steuerbehörden auf Provinzebene erforderlich sind.


Unsere Ansicht

Die oben genannten Vorschriften in der Bekanntmachung sind nicht neu für Hightech-Unternehmen. Aber aufgrund der verstärkten Follow-up-Prüfungen in den letzten Jahren müssen betroffene Unternehmen ihr Augenmerk darauf legen und rechtzeitig eigene-Compliance-Prüfungen durchführen sollten, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und mögliche Strafen zu vermeiden.​

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Frances Gu

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