Vertiefte Prüfungen nach § 7a TestV – Chancen nutzen, Risiken meistern

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 15. August 2025

Seit dem Ende der staatlichen Förderung von Corona-Testzentren rücken die Abrechnungen dieser Einrichtungen verstärkt in den F​okus der Prüfung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Gemäß § 7 Abs. 4 Corona-TestV waren die Leistungserbringer verpflichtet, die Coronatestungen in den Abrechnungsunterlagen zu dokumentieren.


Was genau dokumentiert werden musste, ergibt sich aus § 7 Abs. 5 TestV sowie den Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, wonach ab Juli 2021 insbesondere folgende Angaben erforderlich waren:​


1. Nachweis der Beauftragung


2. Tägliche Öffnungszeiten der Teststelle sowie die Anzahl der durchführenden Personen pro Tag


3. Kaufvertrag oder Rechnung über verwendete PoC-Antigen-Tests


4. Für jede Testung:​​​

- Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Anschrift der getesteten Person

- Art der Leistung und Testgrund​

- Datum, Uhrzeit, Testergebnis und Mitteilungsweg

    ​​5. Individuelle Test-ID gemäß BfArM-Marktübersicht


    6. Nachweis der Meldung positiver Testergebnisse an das zuständige Gesundheitsamt


    7. Bestätigung der getesteten Person (schriftlich und elektronisch) oder ihres gesetzlichen Vertreters über 
       die Durchführung des Tests


    8. Selbstauskunft der getesteten Person, dass die Testung gemäß § 4a Abs. 1 TestV (in der bis zum 24.11.2022
        gültigen Fassung) und ggf. unter Eigenbeteiligung erfolgte



    Mit Inkrafttreten der Dritten Änderungsverordnung zur Corona-Impfverordnung und zur Coronavirus-Testverordnung wurde die Pflicht zur Aufbewahrung der Test-Dokumentationen bis zum 31.12.2028 verlängert. Nach § 7a der Coronavirus-Testverordnung (TestV) werden aktuell in ganz Deutschland vertiefte Prüfungen durchgeführt. Ziel ist es, die ordnungsgemäße Leistungserbringung und Abrechnung der ehemaligen Teststellen zu überprüfen. Für viele Betreiber kommt diese Prüfung überraschend und nicht selten begleitet von der Sorge vor finanziellen Rückforderungen.


    Doch eine solche Prüfung muss nicht zwangsläufig zu einem Nachteil werden.


    Wer frühzeitig und strukturiert reagiert, kann nicht nur drohende Rückforderungen vermeiden, sondern auch die Gelegenheit nutzen, Prozesse zu optimieren, Vertrauen bei Behörden zu stärken und die eigene Position rechtlich abzusichern.


    Genau hier setzen wir an: Als interdisziplinäres Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und spezialisierten Rechtsanwälten im Medizinrecht begleiten wir Sie durch jeden Schritt – mit dem Ziel, Risiken zu reduzieren und Chancen konsequent zu nutzen.



    Rechtlicher Hintergrund – und was er für Sie bedeutet

    § 7a TestV sieht vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen mindestens 2 % aller Abrechnungen stichprobenartig prüfen. Zeigen sich dabei Auffälligkeiten, folgt eine vertiefte Prüfung. Dabei müssen die Teststellen detaillierte Unterlagen zu erbrachten Leistungen, eingesetzten Materialien und organisatorischen Abläufen vorlegen. In einigen Fällen werden Auszahlungen vorübergehend gestoppt, bis die Prüfung abgeschlossen ist.

    Eine besondere Herausforderung ergibt sich daraus, dass sich die Dokumentationsvorgaben der TestV während der Pandemie mehrfach und teils sehr kurzfristig geändert haben. Viele Betreiber konnten diese Änderungen nur unter großem Zeitdruck umsetzen. Dadurch kam es nicht selten zu Lücken oder formalen Abweichungen in der Dokumentation – ohne dass dies auf mangelnde Sorgfalt zurückzuführen war.


    Nach unserer Erfahrung sind insbesondere die Dokumentation​

    - des Mitteilungswegs des Testergebnisses, 
    - der Durchführungsbestätigung sowie 
    - die Selbstauskunft​

    Streitpunkte mit den Kassenärztlichen Vereinigungen​.


    Das zentrale Problem für die Betreiber liegt in der ihnen obliegenden Darlegungs- und Beweislast. § 7a Abs. 5 TestV stellt ausdrücklich klar, dass der Leistungserbringer für die ordnungsgemäße Durchführung der Testungen sowie für die korrekte Abrechnung der Kosten verantwortlich ist. Dies umfasst auch die vollständige und fristgerechte Erfüllung sämtlicher Dokumentationspflichten.


    Im Streitfall obliegt es dem Betreiber, den Nachweis zu erbringen, dass sämtliche Anforderungen der TestV eingehalten wurden. Um Ihre Position nicht nur rechtlich, sondern auch faktisch überzeugend darzustellen, kombinieren wir juristische Argumentation mit einer fundierten betriebswirtschaftlichen Aufbereitung Ihrer Unterlagen.



    Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil

    In den vergangenen Monaten haben wir Betreiber ehemaliger Testzentren begleitet – sowohl in der juristischen Verteidigung als auch in der detaillierten Aufbereitung der Abrechnungen. Unsere Erfahrung zeigt: Eine gut strukturierte Dokumentation ist oft der entscheidende Faktor, um Auszahlungsstopps aufzuheben und Rückforderungen abzuwehren.


    Wir analysieren Ihre Abrechnungsprozesse und identifizieren nicht nur formale, sondern auch inhaltliche Angriffspunkte, die in einer Prüfung relevant werden könnten. Auf dieser Basis bereiten wir die Unterlagen so auf, dass sie den aktuellen – und in der Vergangenheit teils kurzfristig geänderten – Dokumentationsanforderungen vollständig genügen.


    Unsere Rechtsanwälte prüfen dabei jedes Schreiben und jeden Bescheid, um die besten juristischen Schritte einzuleiten – sei es ein Widerspruch, eine Klage oder ein Eilantrag. Parallel dazu sorgen unsere Wirtschaftsprüfer dafür, dass Ihre Abrechnungen aus betriebswirtschaftlicher Sicht lückenlos und nachvollziehbar sind. Diese Doppelstrategie verschafft Ihnen einen deutlichen Vorteil gegenüber einer rein rechtlichen oder rein wirtschaftlichen Beratung.



    Vom Risiko zur Chance – wie Sie profitieren

    Eine KV-Prüfung ist mehr als nur ein Verwaltungsverfahren – sie ist ein Test Ihrer organisatorischen und dokumentarischen Leistungsfähigkeit. Wer hier überzeugt, sendet ein starkes Signal an Behörden und Geschäftspartner. Wir helfen Ihnen, aus einer potenziell kritischen Situation eine Gelegenheit zu machen, Ihre Professionalität zu zeigen und unberechtigte Forderungen abzuwehren.

    Indem wir die rechtlichen Angriffspunkte der Gegenseite kennen, die prozessualen Mittel optimal einsetzen und gleichzeitig die betriebswirtschaftlichen Fakten wasserdicht aufbereiten, geben wir Ihnen ein Gesamtpaket an die Hand, das sowohl in der Kommunikation mit der Kassenärztlichen Vereinigung als auch vor Gericht Bestand hat.

    Unsere Mandanten profitieren davon, dass wir nicht nur kurzfristig auf eine Prüfung reagieren, sondern gemeinsam mit ihnen Strukturen schaffen, die Rückforderungen minimieren und Verfahren beschleunigen.


    Individuelle Begleitung – von der Analyse bis zur Umsetzung​

    Unsere Arbeit beginnt mit einer gründlichen Bestandsaufnahme: Welche Unterlagen sind vorhanden? Wo fehlen Nachweise? Welche Änderungen der TestV wurden in welchem Zeitraum wie umgesetzt? Diese Fragen klären wir gemeinsam, um ein vollständiges und belastbares Bild Ihrer Abrechnungshistorie zu erstellen.


    Anschließend entwickeln wir eine individuelle Strategie, die sowohl auf juristischer als auch auf betriebswirtschaftlicher Ebene überzeugt. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Kassenärztlichen Vereinigung​, bereiten rechtliche Schritte vor und stellen sicher, dass alle geforderten Unterlagen in der richtigen Form und im richtigen Umfang eingereicht werden.



    Fazit – jetzt handeln, langfristig profitieren

    Die vertieften Prüfungen nach § 7a TestV sind für viele Betreiber ehemaliger Corona-Testzentren eine anspruchsvolle Aufgabe. Doch mit der richtigen Unterstützung können sie zu einer Möglichkeit werden, die eigene Position zu stärken, Rechtssicherheit zu gewinnen und finanzielle Nachteile abzuwenden.


    Unser interdisziplinäres Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten vereint prozessuale Erfahrung, juristische Expertise und betriebswirtschaftliche Präzision. Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens – mit einer Strategie, die Ihre Interessen umfassend schützt.



    Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch und sichern Sie sich die bestmögliche Ausgangsposition in Ihrem Prüfverfahren.


AUTOREN

Franca Heuser
Michael Klein


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Wirtschaftsprüfer, Master of Laws (LL.M.) Unternehmensrecht, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR)

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