Digitales Vermögenscontrolling: Vorteile für die Nachfolgeplanung

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veröffentlicht am 24. März 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Ein digitales Vermögensreporting und -controlling bietet Inhabern von Kapitalanlagen, Immobilien, Beteiligungen etc. einerseits einen umfassenden konsolidierten Gesamt­überblick auf der Basis einheitlicher Bewertungskennzahlen, andererseits eine ver­lässliche Informationsbasis, um wertvolle und unabhängige Informationen über die Bewirtschaftung des Vermögens zu erhalten. Darüber hinaus kann es für die Erb­schaft­steuerplanung eingesetzt werden.


Der „klassische” Fokus eines Vermögensreportings und -controllings

Alle Zahlen, Daten und Fakten zu einzelnen Anlageklassen eines Vermögensinhabers können in einem digitalen Vermögensreporting gespeichert, konsolidiert und nahe in Echtzeit fortlaufend zur Verfügung gestellt werden. Auf Informationen über Veränderungen in der Bonität von Wertpapieren oder wenn sich die Kurse derivater Produkte wichtigen Marken nähern kann bspw. durch Aktivierung einer Alarmfunktion schnell reagiert werden. Ein informatives Vermögensreporting ist v.a. aber in schwierigen Marktsituationen enorm wichtig, um auf Augenhöhe mit den beauftragten Vermögensverwaltern zielorientiert zu sprechen.

Das Vermögensreporting kann jedoch weit über seinen eigentlichen Fokus der Vermögensverwaltung hinaus­gehen. Die Datengrundlage dient auch der Nachfolgeplanung, sodass die Daten insbesondere für die Erbschaftsteuerplanung weiter verwertet werden. Auf der Basis eines Vermögensreportings lässt sich die Erbschaftsteuerbelastung für die künftigen Erben sowie der damit verbundene Liquiditätsbedarf im Erbfall des Vermögensinhabers fortlaufend ermitteln und auch Schenkungen zu Lebzeiten gestalterisch optimieren.


Welche Informationen aus dem digitalen Vermögensreporting sind für die Nachfolgeplanung von Nutzen?

 

  • Die Erbschaftsteuerbelastung kann auf Tageskursbasis der (liquiden) Assets berechnet werden. Damit lassen sich die Liquiditätsanforderungen im Ernstfall jederzeit aktuell darstellen. Durch gezielte Ausnutzung eines niedrigen Aktienwertes kann die schenkungssteuerliche Bemessungsgrundlage minimiert und Schenkungssteuerfreibeträge genutzt werden.
  • Aus dem Reporting sind die aktuellen Familienverhältnisse wie der Familienstand oder der Güterstand, in dem Ehegatten verheiratet sind, sowie ein Auslandsbezug, die Abkömmlinge und deren Alter etc. ersichtlich. Über ein Dokumentenmanagement werden die relevanten Verträge, wie letztwillige Verfügungen, der Ehevertrag oder Pflichtteilsverträge, hinterlegt. Die Informationen sind zum einen für die Testaments­gestaltung wichtig. Zum anderen kann bei Auslandsvermögen eine nachteilige Doppelbesteuerung rechtzeitig erkannt und gegengesteuert werden.
  • Falls der Vermögensinhaber Beteiligungen an Unternehmen hält, kann der Beteiligungswert im Reporting regelmäßig für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer aktualisiert werden, um dem Unternehmer eine grobe Vorstellung davon zu geben, welchen Anteil am Gesamtvermögen der Unternehmenswert im Worst Case ausmacht. Da Unternehmensbeteiligungen unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaft- und Schenkungssteuer verschont werden (§§ 13a, 13b, 13c, 28a ErbStG) besteht die Möglichkeit zur Inanspruchnahme und Gestaltung umfangreicher Steuerbefreiungen für das Unternehmensvermögen.
  • Bei sog. Großerwerben von Unternehmensvermögen ab 26 Mio. Euro, jedenfalls aber ab 90 Mio. Euro je Erwerber ist die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG anwendbar. Vereinfacht ausgedrückt prüft das Finanzamt beim Übergang von Unternehmensvermögen auf einen Erwerber, ob verfügbares Privatvermögen auf Erblasserseite als auch auf Erwerberseite vorhanden ist. Wenn ja, muss es zu 50 Prozent für die Zahlung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer eingesetzt werden und es gibt insoweit keine Verschonung nach § 28a ErbStG. Auch deshalb ist ein transparentes Vermögensreporting für eine Übersicht über das vorhandene Privatvermögen so wichtig für die ganze Familie.


Fazit

Das digitale Vermögensreporting in Kombination mit einem regelmäßigen Controlling ist eine hervorragende Möglichkeit, Transparenz und Verständnis bei Vermögensinhabern über ihre Anlagen zu schaffen. Es dient darüber hinaus der gezielten Nachfolgeplanung, um Überraschungen im Erbfall zu vermeiden, gestalterisch bei Schenkungen zu optimieren und so Liquidität zu schonen.

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Elke Volland

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht

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