Investitionsschutz und Freihandel als Motor der wirt­schaftlichen Entwicklung

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veröffentlicht am 24. März 2021 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Deutschland ist eines der führenden Exportländer auf dem Globus. Die inländische Wirtschaft hängt entscheidend von dem Absatz der eigenen Waren und Dienst­leistungen in andere Länder ab. Augenscheinlich wird das bei der Produktion von Automobilen, in der Chemie- und Pharmaindustrie, aber auch bei den „Dingen des täglichen Lebens”. Vom Beginn des Tages an bis zur Bettruhe begleiten Produkte „Made in Germany” den Tagesverlauf. Nicht nur in Deutschland, sondern auf dem gesamten Globus.



Externe Einflussnahme auf die deutsche Wirtschaft

Mit dem Erstarken von China als weitere Wirtschaftsmacht ist jedoch ein sehr umsetzungsstarker und wirt­schaftlich potenter Mitbewerber entstanden. Das ist nicht nur in Deutschland durch die Übernahme von bedeutenden mittelständischen Unternehmen und Perlen der deutschen Industrie, bspw. die Übernahmen von PUTZMEISTER (Betonpumpen) und KUKA (Roboter), eindrucksvoll belegt worden. Der Trend der Übernahmen deutscher Unternehmen durch ausländische, insbesondere chinesische, Investoren geht ungebremst weiter.

Solche Übernahmen sind nicht per se abzulehnen. Oftmals erfolgt ein wechselseitiger Technologietransfer, die Kapitalbasis wird gestärkt und durch den neuen Eigentümer wird dem deutschen Unternehmen auch ein neuer Absatzmarkt im Ausland eröffnet. Im Idealfall entstehen Synergien sowohl für das deutsche Unternehmen als auch für den ausländischen Investor. Gleichwohl muss der ordnungspolitische Rahmen, der ausländischen Investoren die deutschen Übernahmen ermöglicht, im Lichte der sich wandelnden Gewichtungen und Bedeu­tung auf den Weltmärkten weiterentwickelt werden. Bei Unternehmensübernahmen muss u.a. das Prinzip der Wechselseitigkeit und des Technologieschutzes bei hoch sensitiven Industrien gewahrt sein.

Ein weiterer Schritt zur Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen bietet sich nun mit dem EU-China-Investitionsabkommen (Comprehensive Agreement on Investment, kurz: CAI). Nachteilig ist, dass das kein Freihandelsvertrag ist, mit dem Zölle und Einfuhrbeschränkungen in den chinesischen Markt unmittelbar wegfallen. Vielmehr regelt das Abkommen u.a.

  • den wechselseitigen weiträumigen Zugang zum EU- und chinesischen Markt,
  • die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen,
  • den effektiven Rechtsschutz,
  • den Schutz des geistigen Eigentums,
  • den fairen und sicheren Datenfluss über die Grenzen sowie
  • die Verpflichtung von China, die Umwelt-, Klima- und Arbeitsschutzstandards einzuhalten.


Folglich ist das CAI-Abkommen ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen.


Schutz vor Sanktionen

Die Fortentwicklung des europäischen Marktes und der deutschen Unternehmen erfordert es zudem, dass ein Schutz vor ausländischen, insbesondere amerikanischen, Sanktionen gewährleistet wird. Das ist vornehmlich eine ordnungspolitische Aufgabe. Augenfällig ist derzeit der Sanktionsschutz bei dem Bau der Pipeline NORDSTREAM 2. Unternehmen erbringen eine unternehmerische Leistung auf der Basis bestehender Verträge. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass durch die Änderungen von politischen Rahmenbedingungen die Leistungen gemäß der bestehenden Verträge und finanzieller Planungen nicht gefährdet werden. Unabhängig von den politischen Reaktionen auf Sanktionen durch ausländische Staaten muss die Verlässlichkeit für unternehmerisches Handeln stets gewährleistet sein.

Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einem Vorschlag, europäische Unternehmen vor den Wirkungen von Wirtschaftssanktionen zu schützen. Das ist ein Teil eines Aktionsplans der EU-Kommission, das Wirtschafts- und Finanzsystem der Europäischen Union widerstandsfähiger gegenüber ausländischer Einflussnahme zu gestalten. Die dringende Notwendigkeit zeigt sich am Beispiel des Iran-Abkommens. Nach dessen Abschluss 2015 öffnete sich für deutsche Unternehmen ein großer Markt mit enormem Potenzial für die deutsche Wirtschaft. Die große Bevölkerung des Irans benötigte in vielfältiger Weise Produkte und Dienstleistungen der deutschen Unternehmen. Neben Maschinen- und Anlagenbau, Automobil, Konsumgüter und Haushaltswaren wurde auch Beratung bei der Diversifizierung der Wirtschaft, bei dem Aufbau von Erneuerbaren Energien, etc. benötigt. Mit der Trump-Administration wurden Sanktionen gegen den Iran aber auch gegen Unternehmen verhängt, die geschäftliche Beziehungen mit dem Iran unterhielten. In Ansehung der sanktionsbedingten Sperrung des wichtigen US-Marktes unterwarfen sich europäische Unternehmen den US-Sanktionen. Konsequenterweise endeten die wirtschaftlichen und finanziellen Aktivitäten mit dem Iran. Der zaghaft begonnene Aufschwung des Handels zwischen EU-Unternehmen und dem Iran endete jäh.


Zielsetzung von „Schutz”-Abkommen

Der durch das neue Abkommen beabsichtigte Schutzmechanismus soll nunmehr europäische Unternehmen vor Sanktionen durch Drittstaaten, u.a. der USA, schützen. Gleichzeitig soll die Durchsetzungsfähigkeit der eigenen EU-Sanktionen gegenüber den Zielstaaten für Sanktionen erhöht werden.

Eine Zielsetzung muss es jedoch weiterhin sein, das bestehende Finanzsystem gegen die Einflussnahme von Drittstaaten abzusichern. Insbesondere bei den Sanktionen gegen den Iran hat sich die Schwäche des aktuellen Finanz- und Zahlungssystems gezeigt. Durch die Sanktionen der USA konnten Geschäfte auf US-Dollar-Basis faktisch nicht mehr abgewickelt werden. Zudem brach der Zahlungsverkehr mit dem Iran zusammen, nachdem der Iran von dem SWIFT-Abkommen zum Geldtransfer abgekoppelt wurde. Es verblieb nur noch die Möglichkeit, Zahlungen in bar zu tätigen. Insbesondere bei hohen Summen war das faktisch nicht möglich, mit hohen Geldbeständen „im Koffer”, einzelne Transaktionen abzuwickeln. Schließlich stehen auch Compliance- und Geldwäsche-Regelungen solchen Bargeschäften entgegen. Bei der Gelegenheit hat sich auch die Schwäche der Europäischen Union in der Verteidigung gegen die Sanktionen gezeigt. Ein alternativer Mechanismus zur Zahlungsabwicklung über eine faktische „Tauschbörse” wurde medial gekonnt durch die Politik angekündigt. In der Praxis versagte der Mechanismus aber vollständig.


Ausblick

„Der Staat ist ein schlechter Unternehmer”. Eine Einschätzung, die sich an vielen Beispielen eindrucksvoll belegen lässt – wie am Bau des neuen Flughafens BER in Berlin. Daher muss eine staatliche Wirtschaftspolitik den Unternehmen ein Regelwerk bereitstellen, um der Privatwirtschaft die notwendigen Rahmenbedingungen für den Erfolg zu bieten. Ein Bestandteil sind Schutzmechanismen, die nur ein Staat mit seiner politischen und faktischen Durchsetzungsfähigkeit implementieren kann. Zudem muss die Europäische Union durch eine sachgerechte Abkommenspolitik praktikable Voraussetzungen schaffen, Investitionen über die Grenzen hinweg in wichtige Zielländer zu ermöglichen und sie auch wirtschaftlich im Verlustfall abzusichern. Der resultierende wirtschaftliche Erfolg schafft sodann die Grundlage für weiteres Wachstum.

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Dr. Alexander Kutsch

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater

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