Neues zu Baukostenzuschüssen – Bestätigung des VDN-Modells

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​Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.12.2012 (VIII ZR 341/11) entschieden, dass Netzbetreiber vom Anschlussnehmer Baukostenzuschüsse (BKZ) für die Erstellung oder Verstärkung der Verteileranlagen verlangen können, auch wenn das vom Verband der Netzbetreiber (VDN) entwickelte „Zwei-Ebenen-Modell” Anwendung findet. Nach der Entscheidung des Gerichts können pauschaliert berechnete BKZ indes auf ihre Billigkeit überprüft werden. Allerdings verweigerte der Bundesgerichtshof einen generellen Anspruch des Anschlussteilnehmers, dass die Kalkulation offengelegt werden muss. Der Umfang der Offenlegung ist vielmehr nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu prüfen, dessen Würdigung dem Tatrichter obliegt. Zudem kann der Netzbetreiber die Berechnungsmethode des BKZ wählen, wobei er nicht auf die kosten-günstigste Variante zurückgreifen muss. Mit der Verwendung des „VDN-Modells” hat der Netzbetreiber insoweit auch nicht gegen das Transparenzerfordernis des § 17 Abs. 1 EnWG verstoßen.

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Dr. Thomas Wolf, LL.M. oec.

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