Neue Förderangebote der Tiefengeothermie in Nordrhein-Westfalen

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​​veröffentlicht am 01. Juni 2023

 

Mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung neue Förderangebote u.a. im Bereich der Erdwärme aufgelegt. Insgesamt stehen 230 Millionen Euro für die Erschließung der Erdwärme sowie für Photovoltaik auf Freiflächen und Gewässern, PV-Hausstrom und Kleinwindanlagen zur Verfügung.

 

Das Förderprogramm progres.nrw - Klimaschutztechnik ist die zentrale Förderrichtlinie des Landes für Erneuerbare Energien. Damit möchte die Landesregierung einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 und dem Bestreben nach Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern leisten. Mit der erfolgten Novellierung werden neue Förderschwerpunkte in die Richtlinie übernommen und die Maximalgrenzen der Förderung teilweise deutlich erhöht.

 

Die 7 neuen Fördergegenstände zielen vor allem auf die Erschließung der Mitteltiefen- und Tiefengeothermie ab, mit dem Schwerpunkt auf Wissensschaffung und dem Wissenstransfer, aber auch für die Umsetzung konkreter Projekte. Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Die Ministerin für Wirtschaft und Klimaschutz, Mona Neubaur, betonte, dass mit vielfältigen und kreativen Lösungen der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter beschleunigt werden soll.

 

Förderung von Dubletten und Erdwärmesonden

 

Im Rahmen der Erschließung der hydrothermalen Geothermie werden mitteltiefe Dubletten und mitteltiefe Erdwärmesonden bezuschusst. Dubletten bis zu einer maximalen Tiefe von 1.500 Metern werden mit 400 € pro Meter bzw. maximal 600.000 € je Bohrung unterstützt. Antragsberechtigt sind Rechtspersonen des öffentlichen und privaten Sektors. Prozentsätze der beihilfefähigen Kosten gemäß Artikel 41 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind 50 % (GU), 60 % (MU) und 70 % (KU). Mitteltiefe Erdwärmesonden werden, mit 80 € pro Meter bis 600 Meter Tiefe, 150 € pro Meter bis 1.000 Meter Tiefe und 250 € pro Meter bis 1.500 Meter Tiefe bzw. maximal mit 300.000 € bezuschusst.

 

Die Förderung erfolgt im Rahmen von Artikel 41 AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung). Förderfähig sind damit ausschließlich Investitionsmehrkosten, die Förderung erfolgt in Abhängigkeit der Unternehmensgröße - Große Unternehmen (GU), Mittlere Unternehmen (MU), Kleine Unternehmen (KU) - sowie des Vorliegens eines Fördergebietes bis maximal 70 Prozent der Investitionsmehrkosten.

 

Förderung von Vorstudien und Machbarkeitsstudien

 

Gefördert wird auch die Erweiterung des aktuellen Wissensstandes in Form von Vorstudien und Machbarkeitsstudien zur mitteltiefen und tiefen hydrothermalen Geothermie, Zielsetzung sind wärmegeführte Tiefengeothermieprojekte.

 

Die Förderhöhe bei den Vorstudien beträgt max. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten und ist gedeckelt auf maximal 15 T€. Im Falle eines interkommunalen Ansatzes erfolgt eine Erhöhung des Deckels auf 25 T€. Für Machbarkeitsstudien beträgt die Förderung max. 70 % in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße. Weiterhin findet ein absoluter Deckel in Höhe von 55 T€ bzw. von 85 T€ bei einem interkommunalen Ansatz Anwendung.

 

Dabei ist zu erkennen, dass der Ablauf von Vorstudie und Machbarkeitsstudie angedacht ist, da die Fördervoraussetzungen aufeinander aufbauen. Weiterhin ist die Beantragung einer Vorstudie nur bis zum 30. Juni 2024 möglich.

 

Förderung von seismischen Messungen

 

Zudem beinhalten die neuen Fördergegenstände die Exploration mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie in Form von seismischen Messungen.

 

In Abhängigkeit der Unternehmensgröße werden bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Die maximale Förderhöhe beträgt 300 T€ (2D-Seismik) bzw. 2,5 Mio. € (3D-Seismik) und erhöht sich bei einem interkommunalen Ansatz auf maximal 500 T€ (2D-Seismik) bzw. 3,5 Mio. € (3D-Seismik). Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage einer vollwertigen Vorstudie und Machbarkeitsstudie nach den Vorgaben der Förderrichtlinie und eine maximale Laufzeit von 24 Monaten.

 

Mit der Erweiterung des Förderprogrammes progress.nrw hat die Landesregierung NRW einen weiteren wichtigen Grundstein auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung gelegt. Nicht zuletzt durch den Referentenentwurf zur Bundesregelung der kommunalen Wärmeplanung und der Vorgabe von 50% klimaneutraler Wärme in Wärmenetzen bis 2030 (wir berichten) wird aufseiten des Gesetzgebers die Geschwindigkeit der Wärmewende erhöht.

 

Aus den Erfahrungswerten und der Langfristigkeit von Tiefengeothermieprojekten müssen die ersten Schritte bereits in sehr naher Zukunft eingeläutet und, wenn nicht bereits vorhanden, eine Vorstudie begonnen werden. Die ersten Erkenntnisse werden dann in den nächsten Schritten vertieft und ermöglichen eine Umsetzung. Nur so kann die theoretisch unendliche Energie der Tiefe auch in NRW zum Erfolgsprodukt werden.

 

Haben Sie Fragen zur Umsetzung oder brauchen Unterstützung bei der Entwicklung von Projektideen bis hin zur Marktreife? Sprechen Sie uns gerne an.​

Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang unser Webinar zur Klimaschutzagenda 2023 „Geothermie – Chanchen und Herausforderungen für Kommunen” am 26. Oktober 2023.

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