Bundesnetzagentur legt Eckpunktepapier zur Verteilung von Mehrkosten im Stromnetz vor

PrintMailRate-it

​veröffentlicht am 13. Dezember 2023


 

Das Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur (BNetzA) soll Netz­betreiber mit einer besonders hohen Belastung durch die Integration von erneuerbaren­-Energien-Anlagen mit einer neuen Umverteilung entlastet werden, um die Netz­entgelte zu entlasten. Ob und wie hoch eine Kostenminderung erfolgen kann, wird durch eine Erneuerbaren-Energien-Kennzahl festgelegt. Die Übertragungsnetzbetreiber sollen den neuen Wälzungsmechanismus abwickeln. Das Eckpunktepapier ist in Zusammenhang mit der Diskussion um ungleiche Netzgelte (Nord-Süd-Gefälle) zu sehen.

 
Die BNetzA will mit ihrem aktuellen Eckpunktepapier die Kosten für die Integration von Erneuerbare-Energien-Anlagen neuverteilen. Die Motivation dahinter ist, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen einen Netzausbau erfordern, welchen bislang die Stromverbraucher in der Region der EE-Anlagen über die individuellen Netzentgelte tragen mussten. Da Erneuerbare-Energien-Anlagen aber für das gesamte Stromnetz eine immer wichtigere Rolle spielen und systemdienlich sind, sollen nun die Kosten auf alle Netznutzer umgelegt werden.

 
Das bisherige System der Netzentgelte ist durch die Entnahmemenge bestimmt. Das Netz wurde gemäß der verbrauchten Strommenge ausgebaut und die Verbraucher haben die Kosten für das Netz vor Ort getragen. Die dezentrale Einspeisung durch Erneuerbare-Energien-Anlagen erfordert allerdings auch einen Ausbau des Netzes, welcher die Kosten für das Netz aber nicht die Entnahmemenge erhöht. Der weitere Zubau von Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen erfordert also ein Umdenken bei der Refinanzierung des Stromnetzes.

 
Das Eckpunktepapier beschreibt ein Vorgehen, welches die entstehenden Mehrkosten durch Erneuerbare-Energien-Anlagen gerecht auf alle Stromverbraucher aufteilen soll. Mittels der Erneuerbaren-Energien-Kennzahl (EKZ) wird die Kostenbelastung aus der Integration von Erneuerbare-Energien-Anlagen ermittelt. Wird ein Schwellenwert erreicht, können die Mehrkosten gewälzt werden. Mithilfe der EKZ wird auch die Höhe der Mehrkosten ermittelt. Der ermittelte Betrag wird über die ÜNB ausgezahlt, welche die entstehenden Kosten auf die Netzentgelte umlegen können. Durch den beschriebenen Mechanismus soll die Kostenbelastung aus dem Netzausbau „gleichmäßig“ getragen werden.

 
Die Bundesnetzagentur nimmt bis zum 31. Januar 2024 Stellungnahmen zum Eckpunktepapier entgegen.

Sie haben Fragen ? Sprechen Sie uns gerne an!

FOLGEN SIE UNS!

LinkedIn Banner

Kontakt

Contact Person Picture

Jürgen Dobler

Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater

Partner

+49 911 9193 3617

Anfrage senden

Contact Person Picture

Benjamin Schüssler

Diplom-Wirtschaftsingenieur, Diplom-Ökonom

Associate Partner

+49 911 9193 2327

Anfrage senden

WIR BERATEN SIE GERN!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu