Bundesnetzagentur startet Konsultation der zukünftigen Ausgestaltung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors

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​​​​​​Veröffentlicht am 5. September 2024


Die große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (GSP) auch im neuen Regulierungsrahmen als festen Bestandteil der Erlösobergrenze. Die Berechnungsmethodik soll jedoch überarbeitet werden. Zur zukünftigen Ausgestaltung des GSP wurde daher am 28.08.2024 ein Eckpunktepapier veröffentlicht, welches aktuell konsultiert wird. Bis zum 30.09.2024 haben die Netzbetreiber Zeit, zu diesem Eckpunktepapier Stellung zu nehmen.​


Im NEST-Eckpunktepapier1 („Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“), welches im Januar 2024 veröffentlicht wurde, hatte die BNetzA auch zur Diskussion gestellt, ob der GSP weiterhin benötigt wird, für dessen Fortbestand aber jedenfalls die Notwendigkeit methodischer Anpassungen gesehen. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen zum NEST-Eckpunktepapier hat die BNetzA nun ein Eckpunktepapier zur zukünftigen Ausgestaltung des GSP2 erstellt, in dem die Ausführungen aus dem NEST-Eckpunktepapier konkretisiert und erweitert werden.


In diesem GSP-Eckpunktepapier werden zunächst Kritikpunkte an der aktuellen GSP-Methodik genannt. Insbesondere wird die Doppelanpassung von Kapitalkosten angeführt, welche im Rahmen der Berechnung der Erlösobergrenze sowohl durch den Kapitalkostenabgleich als auch durch Anwendung des Faktors (VPI – GSP) vom Niveau des Basisjahres ausgehend auf das Niveau des jeweiligen Jahres der Regulierungsperiode angepasst werden. Ein Fehler, den die BNetzA im neuen Regulierungsrahmen korrigiert wissen möchte. Auch bezüglich der Datenerhebung möchte die BNetzA die Berechnungsmethodik optimieren – klar angestrebtes Ziel ist die Reduktion des Datenerhebungsaufwands.


Um diese Anpassungen umzusetzen, werden im GSP-Eckpunktepapier drei eigene Optionen der zukünftigen GSP-Methodik in der Formel zur Berechnung der Erlösobergrenze sowie ein Vorschlag der Netze BW diskutiert. Präferiert wird aktuell die Einführung eines Kapitalkosten-Deflators, der die Doppelanpassung ausgleichen soll. Teil dieses Vorschlags ist auch der Wegfall der Törnquist-Methode und in der Folge die alleinige Anwendung der Malmquist-Methode zur Berechnung des GSP – mit dem alleinigen Zweck der Aufwandsreduktion.


Auch ein Expertenaustausch fand hierzu bereits am 02.09.2024 in Bonn sowie online statt, in dem die von der BNetzA vorgeschlagenen Methoden – insbesondere die aktuell präferierte Methode – allerdings deutlich kritisiert wurden. So wurde insbesondere diskutiert, inwiefern der Wegfall der Törnquist-Methode mit der im Eckpunktepapier klar formulierten Prämisse, die Aufwandsreduktion dürfe nicht zu Lasten der Sachgerechtigkeit gehen, vereinbar sei. Auch die vorgeschlagenen Vorgehensweisen bezüglich der Deflation der Kapitalkosten fanden sowohl bei den Branchenvertretern in der Expertenrunde vor Ort als auch bei den Online-Gästen des Expertenaustauschs wenig Zuspruch.


Vor dem Hintergrund der großen wirtschaftlichen Bedeutung des GSP für die Strom- und Gasnetzbetreiber3 ist es entscheidend, dass im Ergebnis ​eine sachgerechte Berechnungsmethode, die mit einem angemessenen Datenerhebungsaufwand verbunden ist, durch die BNetzA festgelegt wird. Eine Stellungnahme im Konsultationsverfahren zur zukünftigen Ausgestaltung des GSP kann dieses Ziel sicherlich unterstützen.


Bei der Erstellung einer Stellungnahme zum aktuellen GSP-Eckpunktepapier unterstützen wir Sie gerne!​

1 https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles_enwg/GBK/Eckpktpapier.pdf?__blob=publicationFile&v=3

2 https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/GBK/Methoden_Ebene2/Produktivitaetsfaktor/Eckpunkte.pdf?__blob=publicationFile&v=3

3 https://www.roedl.de/themen/stadtwerke-kompass/2024/sonderkompass-vier/genereller-sektoraler-produktivitaetsfaktor-fuer-stromnetzbetreiber ​​


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