Tiefengeothermie: Land NRW sucht Standort für eine nachnutzbare Tiefbohrung

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​​​​​​​​veröffentlicht am 17. September 2025

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„Erdwärme muss zu einem wirksamen Faktor für die Wärmewende werden.“ – mit diesen Worten kündigte Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) in Nordrhein-Westfalen den Masterplans Geothermie an. Dieser markiert den Auftakt für eine gezielte Strategie zum Ausbau der Geothermie und zur Erschließung bislang ungenutzter Standorte im Land.

Im April 2024 hat die Landesregierung den Masterplan veröffentlicht und darin ambitionierte Ziele sowie konkrete Maßnahmen für den Ausbau der Geothermie formuliert. Das bislang weitestgehend ungenutzte Potenzial der Tiefengeothermie zwischen „400–1.500 m“ und „ab 1.500 m“ soll in Nordrhein-Westfalen einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Wärmewende leisten.

Forschungsbohrung als Startpunkt für die Wärmewende durch Tiefengeothermie

Obwohl das (tiefen-)geothermische Potenzial in NRW bekannt ist, wird diese Wärmequelle bislang zu wenig genutzt – anders als in anderen Regionen Deutschlands oder europäischen Nachbarländern. Um dies zu ändern, hat das MWIKE den Geologischen Dienst NRW (GD NRW) beauftragt, den Untergrund systematisch zu untersuchen.

Zwischen 2024 und 2028 wird ein umfangreiches Explorations- und Bohrprogramm umgesetzt. Ziel ist es, die Datenlage deutlich zu verbessern und die Leistungsfähigkeit geothermischer Reservoire zu prüfen – insbesondere durch eine Forschungsbohrung mit bis zu 2.000 m Tiefe, die im Rahmen der geologischen Landesaufnahme durchgeführt wird. Die große Chance dabei: Die Bohrung kann später durch den örtlichen Wärmeversorger als Teil einer eigenen Tiefengeothermieanlage übernommen werden. Damit entfällt das vielerorts diskutierte „Fündigkeitsrisiko“. Die Bohrung wird nur übernommen, wenn auch genug Erdwärme nachweislich förderbar ist.

Im September 2025 hat NRW ein Wettbewerbsverfahren gestartet, mit dem ein geeigneter Standort sowie ein potenzieller Erwerber gesucht werden. Der Erwerb der Bohrung ist laut MWIKE kombinierbar mit der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW): Die Bohrung wird durch das Land finanziert und im Erfolgsfall vom Projektpartner übernommen – entweder vollständig bei erfolgreicher Fündigkeit oder anteilig bei Teilerfolg.

Bewerbungsverfahren: Wer kann teilnehmen und wie?

Laut Aussagen des MWIKE im Rahmen einer öffentlichen Videokonferenz wird lediglich eine entsprechende Tiefbohrung finanziert. Um zu entscheiden, wo die Tiefbohrung realisiert werden soll, gibt es eine Ausschreibung. Maßgeblich ist das Gebot des jeweiligen Wärmenetzbetreibers in €/MWth bezogen auf die Leistung der Tiefbohrung. Der Wert wird durch die Bewerber selbst festgelegt. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, kommunale Eigenbetriebe und andere Organisationen, die tiefengeothermische Wärme nutzen möchten. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. Oktober 2025.

Sie haben Fragen zur Wärmeplanung oder Geothermie? Oder möchten Sie mehr über die Bestandteile einer Bewerbung oder das Auswahlverfahren erfahren? Dann sprechen Sie uns gerne an.


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