Kommunale Klimapolitik: Solarpflicht für Neubauten in Tübingen beschlossen

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Als „ökologischer Vorreiter” kommunaler Klimapolitik hat die Stadt Tübingen eine Solaranlagenpflicht für alle neuen Bauvorhaben beschlossen. Die Umsetzung soll dabei vorrangig durch entsprechende Verpflichtungen in den Kaufverträgen erfolgen, mit denen die Stadt Grundstücke an Bauherren verkauft.

 

​Die Energiewende im Stromsektor stockt. Insbesondere in Baden-Württemberg kommt der erwartete Windkraftausbau trotz einer grünen Landesregierung nicht voran. Die Gesetzgebungsverfahren der Wärmewende auf Bundesebene werden durch koalitionsinterne Streitigkeiten verzögert. Das Verfehlen der CO2-Minderungsziele auf Landes- und Bundesebene gilt deshalb als sicher.


Trotz dieser schwierigen klimapolitischen Lage sieht der Oberbürgermeister der Universitätsstadt Tübingen, Boris Palmer, seine Stadt schon jetzt in der Rolle eines ökologischen Vorreiters. Nach dem Beschluss des Tübinger Stadtrats vom 3. Juli 2018 sollen künftig alle Bauherren von Neubauten verpflichtet werden, eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach zu errichten. Solar- und Klimaschutzpflichten wurden bereits seit längerer Zeit von anderen Kommunen (z.B. Waiblingen, Halberstadt, Marburg, Hamburg) eingesetzt und finden gerade vor dem Hintergrund eines zunehmenden klimapolitischen Versagens der Landes- und Bundespolitik eine zunehmende Verbreitung. Dabei hat auch die Rechtsprechung in jüngster Zeit den Weg für sog. „Klimasatzungen” geebnet.


Die rechtliche Umsetzung des Tübinger Beschlusses soll unter anderem in Form von Verpflichtungen, die in den Kaufverträgen zwischen der Stadt und den Bauherren über das jeweilige Grundstück aufgenommen werden, erfolgen. Hierfür greift die Kommune auf das so genannte Zwischenerwerbsmodell zurück. Die Stadt erwirbt die neu zu bebauenden Flächen und verkauft diese dann an die Bauinteressenten weiter. In der Folge kann die Stadt als Vertragspartner entsprechende Klauseln in den Kaufvertrag einbeziehen, die eine Errichtung von Solaranlagen auf den Gebäuden zwingend vorsehen. Entsprechend soll auch die Wirtschaftsförderung Tübingen eine solche Regelung in ihre Verträge aufnehmen. Hierzu sind einerseits vorvertragliche Pflichten der Grundstückseigentümer für den Bezug von Solarstrom sowie über den Kauf oder die Pacht von Solaranlagen denkbar, die durch Dienstbarkeiten abgesichert werden können. Andererseits könnten Nutzungsrechte an Dachflächen zugunsten von Solaranlagenbetreibern die dingliche Absicherung des Anlagenbetriebs über Dienstbarkeiten, Reallasten und Erbbaurechte vereinbart werden (sog. „privater Anschluss- und Nutzungszwang”).


Weiterhin können in städtebaulichen Verträgen mit Bauträgern oder Investoren bestimmte Verpflichtungen zu einem Energiekonzept aufgenommen werden.


Die Festsetzung entsprechender Verpflichtungen in einem Bebauungsplan ist jedoch rechtlich schwierig, so dass in Tübingen derzeit weitgehend davon abgesehen wird.


Waiblingen hingegen setzt in Bebauungsplänen die Verpflichtung zur Errichtung von Solaranlagen fest. Damit Städte und Gemeinden Gebiete festsetzen können, in denen bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche oder technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien getroffen werden müssen, sind städtebaulichen Gründen erforderlich. Dies muss im jeweiligen Einzelfall untersucht werden.


Hinsichtlich der Mehrkosten, die durch Solaranlagen beim Bau neuer Gebäude entstehen, gibt es auch Lösungen. So bieten viele Stadtwerke inzwischen sog. „PV–Pachtmodelle” an, bei dem die Stadtwerke die Vorfinanzierung, Errichtungs- und Betriebsführungsleistungen übernehmen. Dabei sollen die Stromkosten der Eigenversorgung aus der PV-Pachtanlage in der Regel günstiger sein als herkömmlicher Strom aus dem Netz. Allerdings sind hier einige Anbieter auch in die Kritik der Verbraucherschützer geraten.


Erste Erfahrungen hat die Stadt Tübingen bereits in einem Neubaugebiet am alten Güterbahnhof gesammelt, wo die kommunalen Maßnahmen zur Förderung der solaren Stromerzeugung bei den Betroffenen mehrheitlich auf Akzeptanz getroffen sind. Für die Bauherren ergaben sich langfristig gesehen Vorteile durch den günstigeren Strompreis und eine moderne regenerative Stromversorgung.


Darüber hinaus gingen die CO2-Emissionen seit dem Antritt des grünen Oberbürgermeisters 2007 bereits um ein Drittel zurück. Anders als auf Bundes- und Landesebene erscheint es deshalb in Tübingen wahrscheinlich, dass das hochgesteckte Ziel, die Kohlenstoffdioxidemissionen der Stadt bis zum Jahre 2022 zu halbieren, durch ein umfassendes Maßnahmenbündel kommunaler Klimapolitik, die ökologische und verbraucherfreundliche Geschäftsausrichtung der kommunalen Versorgungs- und Immobilienunternehmen und eine umwelt- und innovationsfreudige Kundenstruktur in der Universitätsstadt erreicht werden kann.

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