Super ACE 2021: Was ist neu und wie kann man es verwenden?

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 23. November 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Das Dekret „Sostegni-bis“ hat eine fiktive Rendite von 15 Prozent für Kapitalerhöhungen im Jahr 2021 bis zu 5 Millionen Euro eingeführt, die durch Kapitaleinlagen der Aktionäre oder durch die Zuweisung von Gewinnen an die Rücklagen erzielt werden. Darüber hinaus ist eine neue Methode für die frühzeitige Inanspruchnahme des Anreizes in Form einer Steuergutschrift vorgesehen, die ab dem Tag nach der Kapitalerhöhung genutzt werden kann. 

Mit Artikel 19 des Dekrets „Sostegni bis“ wurde die Ace-Disziplin übergangsweise „gestärkt“, indem für Kapitalerhöhungen bis zu 5 Millionen Euro ein Vergütungskoeffizient von 15 Prozent (anstelle der üblichen 1,3 Prozent) vorgesehen wurde, während für Erhöhungen, die diesen Betrag übersteigen, weiterhin die normale Disziplin gilt. 

Grundlage für die Berechnung ist die Erhöhung des Eigenkapitals gegenüber dem Stand am Ende des vorangegangenen Steuerzeitraums. Die Berechnungsgrundlage entspricht im Wesentlichen der Differenz zwischen der Ace-Basis zum 31. Dezember 2021 und der Ace-Basis zum 31. Dezember 2020. 

Insbesondere werden die Erhöhungen im Zusammenhang mit den Bareinlagen der Aktionäre, den Forderungsverzichten der Aktionäre und den in die Rücklagen eingestellten Gewinnen (mit Ausnahme der nicht verfügbaren Rücklagen) bei der Berechnung berücksichtigt, allerdings ohne Anwendung der Pro-rata-temporis-Regel, d. h. auch die kurz vor Ende des Geschäftsjahres geleisteten Zahlungen werden in voller Höhe berücksichtigt. 

Hinsichtlich der Art und Weise, wie die Steuergutschrift in Anspruch genommen werden kann, gelten weiterhin die üblichen Ace-Regeln, d. h. die Vergünstigung in Form eines steuerfreien Einkommens, das die IRES- oder IRPEF-Bemessungsgrundlage verringert, oder, als Neuheit für 2021, die Möglichkeit, eine Steuergutschrift in Anspruch zu nehmen, die durch Anwendung der IRES- oder IRPEF-Sätze auf die fiktive Steuererklärung 2021 berechnet wird. Diese Steuergutschrift kann alternativ gewährt werden:
  • ohne Betragsbeschränkung als Ausgleich über das Formular F24 verwendet werden;
  • die in der Erklärung zur Erstattung beantragt werden;
  • an Dritte weitergegeben werden. In diesem Fall kann der Erwerber sie in der gleichen Weise wie der Begünstigte verwenden.

Hinsichtlich des Zeitpunkts der Verwendung der Steuergutschrift sieht die Regelung vor, dass die Steuergutschrift ab dem Tag nach dem Tag der Zahlung des Beitrags, dem Verzicht auf die Gutschrift oder dem Tag nach dem Beschluss über die Zuweisung von Gewinnen zu den Rücklagen verwendet werden kann.

Dieselbe Vorschrift sieht jedoch vor, dass für die Inanspruchnahme der Gutschrift eine vorherige Mitteilung an die Steuerbehörde erforderlich ist, die erst ab dem 20. November 2021 bis zum regulären Termin für die Abgabe der Steuererklärung erfolgen kann. Dieser operationelle Aspekt macht die Nutzung des Vorteils weniger unmittelbar.

Schließlich sehen die Verordnungen Mechanismen für die Verwirkung des zu berücksichtigenden Steuervorteils vor. Insbesondere verfällt der Steuervorteil, wenn innerhalb von zwei Jahren nach 2021 (d. h. in den Steuerjahren 2022 und 2023) das Eigenkapital aus anderen Gründen als dem Entstehen von Verlusten (d. h. der Zuweisung von Kapital an die Anteilseigner aus beliebigen Gründen) sinkt.

Zur Veranschaulichung wird im Folgenden ein Zahlenbeispiel für die Berechnung der „Super-Ace“-Leistung angeführt. Nehmen wir an, dass eine GmbH im Jahr 2021 den Gewinn des Jahres 2020 in Höhe von 150.000 Euro in die Rücklagen eingestellt hat und im selben Jahr (zu einem beliebigen Zeitpunkt) eine Ausschüttung der Aktionäre in Höhe von 100.000 Euro verbucht, so ergibt sich folgendes Bild:
  • „Super Ace“ Berechnungsgrundlage: 150.000 + 100.000 = 250.000;
  • fiktiver Ertrag 2021: 250.000 x 15 Prozent = 37.500;
  • IRES-Steuerersparnis: 37.500 x 24 Prozent = 9.000.

Die Srl kann also beschließen, die IRES-Einsparungen bei der Zahlung des IRES-Saldos für 2021 zu nutzen (normale Situation) oder ihre Verwendung „vorwegzunehmen“ und sich für eine Umwandlung in eine Steuergutschrift zu entscheiden, die im Formular F24 verrechnet oder an Dritte übertragen werden kann. 

AUS DEM NEWSLETTER

Kontakt

Contact Person Picture

Alberto Perossi

Associate

+39 02 6328841

Anfrage senden

WIR BERATEN SIE GERN!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu