Die wichtigste Neuregelung des Grunderwerbsteuer Änderungsgesetzes besteht darin, dass die Grunderwerbsteuer ausschließlich vom Erwerber bezahlt wird. Nach der aktuellen Fassung des Grunderwerbsteuergesetzes ist der Steuerschuldner der Verkäufer. Die am Erwerbsvorgang beteiligten Parteien können sich jedoch darauf einigen, dass die Steuer vom Erwerber bezahlt wird. Nach der aktuellen Fassung des Grunderwerbsteuergesetzes haftet die Gegenpartei für die Steuer. Nach dem Grunderwerbsteuer Änderungsgesetz sollte die Steuerhaftung wegfallen.
Durch die Neuregelung, die schon von der Regierung des Ministerpräsidenten Nečas angestrebt wurde, sollten durch eine exakte Bestimmung des Steuerschuldners einfache und transparente Grundlagen für die Erhebung der Grunderwerbsteuer geschaffen und diverse „Steuergestaltungsmodelle" bei der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden abgeschafft werden.
Weiterhin sollte der steuerfreie Ersterwerb von Neubauten und neuen Wohneinheiten beschränkt werden. Steuerfrei können nicht mehr noch nicht fertiggestellte, sondern nur fertiggestellte oder schon genutzte Gebäude erworben werden. Diese Änderung wird nach dem Begründungsbericht damit begründet, dass die Finanzbehörden nur schwer prüfen können, ob es sich bei noch nicht fertiggestellten Gebäuden tatsächlich um den Ersterwerb handelt.
Darüber hinaus sollten z.B. die Bemessungsgrundlage beim Tausch von Grundstücken und Gebäuden einfacher ermittelt oder der Erwerb von Versorgungsnetzen neu konzipiert werden.
Die Grundsteuer beträgt 4 % des Kaufpreises bzw. amtlich ermittelten Verkehrswertes. Der Steuersatz wird durch die Novelle nicht geändert.
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