Novelle des tschechischen Arbeitsgesetzbuches in Kraft

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Eine seit langem vorbereitete und viel diskutierte Novelle des tschechischen Arbeitsgesetzbuches wurde in der Gesetzessammlung unter der Nummer 281/2023 veröffentlicht und tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.

Lediglich eine Bestimmung über den Urlaub für Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Vereinbarung über Tätigkeiten außerhalb eines Arbeitsverhältnisses tätig sind, tritt erst am 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Änderung betrifft insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Abschluss von Arbeitsverträgen und Vereinbarungen auf elektronischem Wege
  • Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern
  • Vereinbarungen über die Ausführung einer Arbeit und Vereinbarungen über eine Arbeitstätigkeit (Vereinbarungen über eine geringfügige Beschäftigung)
  • Verteilung der Arbeitszeit, ununterbrochene Ruhezeiten am Tag und in der Woche
  • Zustellungen

Die Arbeitgeber haben daher keine andere Wahl, als unverzüglich auf die durch die Novelle eingeführten Änderungen zu reagieren und diese in ihrer Praxis zu berücksichtigen. Die Nichteinhaltung von entsprechenden Verpflichtungen stellt in den meisten Fällen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem erheblichen Bußgeld geahndet werden kann.

Wir sind gerne bereit, Sie in dieser und anderen Angelegenheiten zu unterstützen.



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Mgr. Václav Vlk

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

Associate Partner

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