Steht das Ende der Tschechischen Rechnungslegungsstandards bevor? Wahrscheinlich ja!

PrintMailRate-it

Sie haben sicher schon von einem weiteres Rechnungslegungs-Änderungsgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen gehört, das zum 1. Januar 2024 u.a. die funktionale Währung einführt. Aber das ist erst der Anfang. Gravierende Neuregelungen treten erst im Jahr 2025 in Kraft - und da gibt es viel, worauf wir uns freuen können!

von Ladislav Čížek
Rödl & Partner Prag

Dass das Steuerreformgesetz eine funktionale Währung -  Britisches Pfunds, US-Dollar oder Euro - vorsieht, ist mittlerweile bekannt. Weniger bekannt ist jedoch, dass nach der Absicht des Finanzministeriums ab dem 01. Januar 2025 die Bilanzierung in jeder stabilen, nicht hyperinflationären Währung ermöglicht werden sollte.

Eine weitere interessante Änderung, die ab 1. Januar 2025 erwartet wird, ist die Abschaffung der Tschechischen Rechnungslegungsstandards. Tschechische Rechnungslegungsstandards sollten nach dem Ministerium für Finanzen durch einmalige Schreiben und Gutachten für die aktuelle Bilanzierungspraxis abgelöst werden. Diese neue Praxis ist mit den Schreiben des Koordinierungsausschusses der tschechischen Steuerberaterkammer vergleich¬bar. Die Gründe für die Abschaffung der Tschechischen Rechnungslegungsstandards sind einfach. Zahlreiche Regelungen, die derzeit in den Tschechischen Rechnungslegungsstandards enthalten sind, werden in neue Schreiben und Verordnungen aufgenommen. Der andere Teil der bisherigen Rechnungslegungsstandards, der die Buchungssätze vorschreibt, wird ohne Ersatz abgeschafft.

In diesem Zusammenhang kann ein einfaches Beispiel angeführt werden. Haben Sie schon einmal über die Aussagekraft des GuV-Postens „F.4 Rückstellungen und projektbezogene aktive Rechnungsabgrenzungsposten“ nachgedacht? Worüber informiert dieser GuV-Posten? Schließlich ist sein Wert auch aus der Bilanz ersichtlich. Gerade bei diesem GuV-Posten erwartet uns, wahrscheinlich ab dem Jahr 2025, eine wesentliche Änderung. Die Rückstellungen (z.B. im Personalbereich) sollten nach dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz mit einer Gegenbuchung auf dem entsprechenden Aufwandskonto nicht nur gebildet, sondern  auch aufgelöst werden – z.B. Sondervergütungen mit einer Gegenbuchung auf dem Personalaufwandskonto). Diese Methode steht der Bilanzierung nach IFRS oder nach deutschem Recht nahe.
Ein weiteres Beispiel ist die Bilanzierung von Leasingverträgen nach IFRS 16 in tschechischen Jahresabschlüssen. Das Finanzministerium beabsichtigt, dass große und mittelgroße Kapitalgesellschaften sowohl Finanzierungs- als auch Operating-Leasingverhältnisse nach IFRS 16 bilanzieren. Kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstgesellschaften sollten das Konzept der Bilanzierung von „Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten" aus diesen Leasingverhältnissen übernehmen, allerdings auf vereinfachte Weise - ohne Abzinsung. Nach dem Finanzministerium sollten diese Änderungen auch ins Steuerrecht übernommen werden.

Doch damit sind die Neuigkeiten für die Jahre 2024 und 2025 noch nicht zu Ende! Sind Sie sich nicht sicher, ob zum Umsatz auch Erträge aus der Veräußerung von nicht mehr benötigten Vorräten an Ihre Stammkunden gehören? Die Erträge aus Materialabgängen können – jedoch müssen nicht - in diesen absolut entscheidenden Indikator (da vom Netto-Umsatz die Größenklassen von Gesellschaften, die Möglichkeit, Zuwendungen und Zulagen zu beantragen oder die Prüfungsplicht abhängig sind) einfließen. Der Umsatz ist dabei schon ab dem 01. Januar 2024 neu definiert.

Halten Sie diese Änderungen für (r)evolutionär? Sind sie zu viel? Verlieren Sie sich im Dschungel deren Inkrafttreten? Unser Team von Rödl & Partner prüft den Gesetzesentwurf schon von Anfang an. Wir kennen den Hintergrund, die mit dem neuen Gesetz verbundenen Diskussionen und die Richtung und den Trend, den die neue tschechische Rechnungslegung einschlägt, wir nehmen an öffentlichen Diskussionen teil und kommentieren die einzelnen Textvorschläge. Dank dessen sind wir gern bereit, Sie bei der Umsetzung des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes beratend zur unterstützen.


Kontakt

Contact Person Picture

Ing. Ladislav Čížek

Auditor (Tschechische Rep.)

Manager

+420 236 1633 15

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu