Aktuelle Entwicklungen in der EU-­Unter­nehmens­bericht­erstat­tung

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veröffentlicht am 21. Juni 2018
 
Auf europäischer Ebene sind aktuell mehrere Initiativen und Entwicklungen zu beobachten, die die Unternehmensberichterstattung in der EU ins Visier nehmen. Neben dem einheitlichen digitalen Berichtsformat iXBRL (inline eXtensible Business Reporting Language) hat die EU-Kommission einen Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums” vorgelegt und eine Eignungsprüfung des EU-Rechtsrahmens zur Unternehmens­berichterstattung veranlasst. Wie so oft könnte die Umsetzung der geplanten Maßnahmen eine Ausweitung der Berichtspflichten und nicht zu unterschätzenden Arbeitsaufwand für die Unternehmen zur Folge haben. Wir geben Ihnen einen Überblick.

 


 

  • iXBRL – das einheitliche digitale Berichtsformat

    • EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums”

      • Eignungsprüfung des EU-Rechtsrahmens zur Unternehmensberichterstattung

        • Fazit

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          iXBRL – das einheitliche digitale Berichtsformat

          Die formelle Zustimmung der EU-Kommission vorausgesetzt, haben Unternehmen, die zur Rechnungslegung nach IFRS verpflichtet sind, voraussichtlich ab dem 1.1.2020 das iXBRL-Format für Jahresfinanzberichte anzuwenden. iXBRL basiert dabei auf dem global bereits weit verbreiteten XBRL-Berichtsstandard und kann – im Gegensatz zu seinem Vorgänger – sowohl maschinell erfasst als auch vom Menschen gelesen werden. Mit sog. Tags, Markierungselementen, die auf qualitative und quantitative Berichtselemente Bezug nehmen, kann die Datenverarbeitung so schnell und automatisiert erfolgen.

          Insbesondere im Finanzdienstleistungssektor wird XBRL bereits oft eingesetzt. Die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC akzeptiert seit Juni 2016 auch iXBRL als Berichtsformat. Da jedoch keine Prüfungs­pflicht für die (i)XBRL-Dokumente vorgeschrieben ist, gibt es in den USA bis dato keine entsprechenden Prüfungs­standards für diese Art der Berichterstattung. Auch in Deutschland fehlt es aufgrund der Nicht-Existenz der Prüfungspflicht bislang an (i)XBRL-Prüfungsstandards und es bleibt noch festzulegen, inwieweit die derzeitigen Prüfungspflichten für das neue Berichtsformat Gültigkeit besitzen. Bis zur Schaffung von nationalen oder internationalen Standards kann aber bspw. das Statement of Position (SOP) 13-2 des American Institute of CPAs (AICPA) als Orientierungshilfe im Rahmen der Prüfung dienen.

          Mit der verpflichtenden Einführung von iXBRL für alle IFRS-Rechnungsleger werden die Erwartungen an die deutschen Wirtschaftsprüfer weiter steigen. So ergeben sich zusätzliche Beratungsbedarfe, die vermehrt systemorientierte und analytische Prüfungstätigkeiten nach sich ziehen – (vertiefte) IT-Kenntnisse werden dabei zunehmend unverzichtbar. Auch die freiwillige Beurteilung von (i)XBRL-Abschlüssen wird für viele Unternehmen ein Thema sein. Denn die Nutzung von (i)XBRL-Dokumenten in der Abschlussprüfung kann – unter der Voraussetzung einer konsistenten Verwendung der Tags – zu deutlichen Effizienz- und Qualitäts­steigerungen führen.

          EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums”

          Die EU-Kommission hat das Ziel, mit dem Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums” bis Ende Q2 2019 Maßnahmen für den Aufbau eines nachhaltigen Finanzwesens einzuleiten, das auch umweltbezogene und soziale Aspekte bei Investitionsentscheidungen einbezieht. In der Unternehmensberichterstattung und Rechnungslegung ist neben einer Eignungsprüfung des EU-Rechtsrahmens zur Unternehmens­bericht­erstattung (vgl. nächster Abschnitt) z.B. die Einrichtung einer Dialogplattform zur Entwicklung innovativer Ideen für die Unternehmens­berichterstattung sowie die Berücksichtigung von klimabezogenen Angaben bei den nicht­finanziellen Informationen vorgesehen. Durch die Bereitstellung von mehr Informationen kann eine höhere Transparenz erreicht werden; gleichzeitig werden damit jedoch die Unternehmen mit weiteren Berichtspflichten belastet.

          Eignungsprüfung des EU-Rechtsrahmens zur Unternehmensberichterstattung

          Mit der Eignungsprüfung als eine Maßnahme des o.g. Aktionsplans möchte die EU-Kommission feststellen, ob der derzeitige Rechtsrahmen im Bereich der Unternehmensberichterstattung noch immer adäquat ist und auch aktuelle Themen, wie z.B. Digitalisierung und Nachhaltigkeit, angemessen abdeckt. Dabei setzt die Kommission auf die Mitwirkung möglichst vieler Interessen­gruppen, insbesondere im Handlungsumfeld finanzieller und nichtfinanzieller Informationen. Noch bis zum 21. Juli 2018 kann das öffentliche Konsulta­tionsdokument kommentiert werden. Nach weiteren Anhörungen und dem Austausch mit unterschiedlichen Stakeholdern wird mit dem sog. Staff Working Document an das Europäische Parlament Bericht erstattet. Ggf. werden dabei auch Handlungsempfehlungen und regulatorische Vorschläge abgegeben. Als positiv zu bewerten ist, dass Redundanzen durch den sog. Fitness-Check aufgedeckt und konsequent abgebaut werden sollen.

          Fazit

          Die auf EU-Ebene geplanten Maßnahmen können die Unternehmensberichterstattung zukünftig stark beein­flussen. Denn auch wenn z.B. eine höhere Transparenz und Vergleichbarkeit der Informationen angestrebt werden, was im Grunde klar zu befürworten ist, muss auch an die dadurch entstehenden zusätzlichen Anforderungen an die Unternehmen gedacht werden. Das einheitliche digitale Berichtsformat z.B. soll die Effizienz der Berichterstattung langfristig fördern; damit verbunden sind jedoch im ersten Schritt z.T. erhebliche Anfangsinvestitionen, wie die aufwendige Implementierung, Umstellung und Integration in den Prozess der Geschäftsbericht­erstellung. Umso erfreulicher wäre daher der durch die Eignungsprüfung anvisierte Abbau von Redundanzen. Wir dürfen also gespannt sein, welche Maßnahmen die EU-Kommission tatsächlich umsetzen wird.

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